Hilfe wegen Antrag GruSi bei dauerhafte volle Erwerbsmind.

#1
Hallo an Alle,

ich bräuchte Hilfe wegen Antragstellung auf Grundsicherung nach SGB XII für meinen Mann. Sachlage ist folgende:

-die dauerhafte volle Erwerbsminderung von ihm seitens der LVA ist nun festgestellt. Wegen fehlender Anwartschaft kein Anspruch auf EU-Rente, nur auf normale Altersrente.

Ich als Ehefrau beziehe seit 6 Jahren volle EU-Rente, mtl. 645,--€nto. (Rente auf Zeit wurde jetzt wieder bis 03/2014 verlängert, weil ich nach deren Feststellung in der Lage bin, unter den üblichen Bedingungen…….mindestens 3 Std. täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der üblichen Arbeitsmarktlage abhängig ist).
Ich habe zusätzlich zu meiner Rente ein kleines Reisegewerbe (ambulanter Markthandel, Kleinunternehmen), und mit diesem Hinzuverdienst im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze und meiner Rente bestritten wir die letzten 10 Jahre unseren Lebensunterhalt (ohne staatliche Hilfe!); keine großen Sprünge, aber es passte. Das Reisegewerbe kann aber nur zu zweit ausgeführt werden, und dieses geht ja seit Januar 2010 nicht mehr und wurde als vorübergehend ruhend (wie lange, keine Ahnung) beim Finanzamt gemeldet. Mein Mann hatte in den vergangenen Jahren keinerlei Einnahmen.

Ausserdem haben wir eine Internetseite, auf welcher zum einen für mein Reisegewerbe Werbung betrieben wird (ich darf nur Waren am Stand verkaufen!) und private Secondhandartikel aus dem Nachlass meines verstorbenen Schwiegervaters angeboten werden( läuft aber nicht). Als Verantwortlicher zeichnet dafür mein Mann.

Mit Datum vom 14.6.10 bewilligte man meinem Mann Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts seitens der Arge, da zu diesem Zeitpunkt die Festellung der dauerhaften Erwerbsminderung seitens der LVA noch nicht festgestellt war; also erst Antrag bei der Arge, die ihn dann mit Datum vom 10.8. anwies, Grundsicherung zu beantragen, was mit diesem Datum auch gemacht wurde.

Am 10.8. also Antrag auf Grusi für meinen Mann gestellt und wie’s halt so ist, Fragen und Anforderungen seitens des Amtes ohne Ende und alles dauert ewig. Dritten Brief mit Anforderungen erhalten, nachdem das Amt „ermittelt“ hat, dass da eine Internetseite besteht.
Ich sollte noch erwähnen, dass mein Mann keine Konten besitzt, nur ich habe ein Girokonto, worüber er auch keine Vollmacht hat (liegt dem Amt alles schon vor).

Das Amt schreibt meinen Mann nun an und verlangt von ihm noch folgende Unterlagen:

Kontoauszüge über mein Konto für die Zeit von August 2009 bis heute!(also über 12 Monate, wegen Antragstellung ab 10.Aug.2010!)

Gewinn- und Verlustrechnung für 2008 und 2009 (Einkommenssteuerbescheid für diese beiden Jahre liegen dem Amt schon vor, daraus kann man den Gewinn ersehen)

Auflistung,aus der die Art und Wert des Vermögens aus meinem Reisegewerbe und Internetverkauf zu ersehen ist (zur angeblichen Prüfung,ob verwertbares oder geschütztes Vermögen). Das Reisegewerbe gehört mir , ich denke, das geht das Amt nix an, da es ja irgendwann weiterbetrieben werden soll, oder?

Auflistung, welche Waren zu welchem Preis nach Abzug der Versandkosten in der Zeit von August 2009 bis heute GEWERBSMÄSSIG über das Internet verkauft wurden. (Über’s Internet wird gar nicht gewerbsmäßig verkauft, sondern nur die privaten Nachlassdinge und was hat zu interessieren, wenn was verkauft worden wäreso weit VOR der Antragstellung. Fakt ist unsere jetzige Situation die allein durch die Krankheit entstanden ist. Mein Mann geht ja nicht zum Amt aus Jux und Dollerei „ach ja, ich habe jetzt keine Lust mehr zum arbeiten, soll der Staat zahlen.)
Ganz abgesehen davon, läuft wie schon gesagt der Privatverkauf übers Internet gar nicht, also kann auch keine Liste erstellt werden und auch nicht notwendig, da es doch uninteressant ist, was war. Ausschlaggebend ist doch die jetzige Lage, oder?.
Sollten wir das Reisegewerbe nicht mehr ausführen können, dann werde ich einen entsprechenden Onlineshop aufziehen, aber mit Neuware und nicht mit Privatsachen.

Und jetzt der Hammer:
Wir gaben ehrlich beim Amt an, den gemeinsamen Lebensunterhalt seit Januar 2010 durch meine EU-Rente und die allerletzten eisernen Bar-Ersparnise bestritten zu haben. Jetzt will das Amt eine schriftliche Erklärung, in welcher Höhe wir noch im Januar 2010 über solche Ersparnisse verfügten und „weshalb wir die Ersparnisse nicht auf einem z.B. Sparkonto hinterlegt hätten“. Ja geht’s noch?

Ich frage mich wirklich, ob ich im falschen Film bin. Wo steht geschrieben, wie ich mein Erspartes hinterlegen soll, bin ich gesetzlich verpflichtet, es aufs Sparkonto zu geben??? Ich denke nicht, ich kann’s doch auch im Suppentopf aufheben. Schliesslich haben wir all die Jahre zuvor auch für unser Geld gearbeitet; es war nicht mehr viel, was wir im Januar 2010 hatten, dazu habe ich noch Privatsachen ausrangiert und verkauft, von Freunden und Verwandten Geld zugesteckt bekommen, damit ich meinen Mann, der 3 Monate im KH lag mit dem Zug besuchen konnte ( 120 km hin und zurück, das kostet), und meine ganz persönliche Reserve waren 4 Goldschmucksachen, die ich dann auch noch schweren Herzens verkauft habe.
Diese Anforderung regt mich am meisten auf, denn hier werden Verdächtigungen und Unterstellungen benannt, man hätte irgendwo noch einen Geldsack. Das Amt soll sich mal überlegen, was es da sagt, denn wenn ich all die Sachen nicht verkauft hätte, die Geldzuwendungen nicht erhalten hätte und die paar Notgroschen, die wir uns über die letzten 2 Jahre (also 08+09) zusammengespart haben, wenn ich all das nicht zum Lebensunterhalt ab Januar benutzt hätte, dann hätte ein Antrag ja bereits im Januar gestellt werden müssen. Aber nein, erst als alles fast alle war, gingen wir diesen Weg. Ich fasse es nicht und finde diese Art der Behandlung einfach unverschämt und erniedrigend. Die junge Sachbearbeiterin, die noch lange nicht das geleistet hat, was mein Mann und ich alles gemeistert haben, sollte diesen speziellen Fall auch individuell bearbeiten und nicht über einen Kamm scheren.

Was meint Ihr zu der Sache und insbesondere zu den vorgenannten Anforderungen, insbesondere über die Anforderung meiner Kontoauszüge über einen so langen Zeitraum –die letzten 3 Monate vor Antragstellung habe ich vorgelegt, zu weiteren rückwirkenden Auszügen bin ich eigentlich nicht bereit.) Das Amt droht nun auch mit Ablehnung der Grundsicherung, wenn die o.g. Auskünfte und Unterlagen nicht bzw. nicht vollständig erteilt und vorgelegt werden. Ich habe schon tagelang gegoogelt, man findet vieles, aber nix genaues weiss man nicht.

Jetzt habe ich wieder einen Roman geschrieben, aber es ging leider nicht anders. Ach, noch eine Frage: weiss jemand, inwieweit ich dann in der Pflicht gegenüber meinem Mann bin, nachdem die LVA jetzt die Erwerbsminderung festgestellt hat (er ist ja der Leistungsempfänger der GruSi, ich nicht)? Frage deswegen, weil die SB vom Wohnungsamt sagte, dass wenn diese bestätigt wäre, ich raus sei (dann kam aber Telefon und schon der nächste Kunde und ich hatte keine Gelegenheit mehr zur Nachfrage).

Schaut auf die Uhr, ich bin jetzt fertig, ehrlich fix und fertig; es geht mir eh momentan nicht gut und ich hoffe, dass das mit der GruSi noch dieses Jahr endlich über die Bühne geht. Am liebsten würde ich die Koffer packen, aber davon laufen bringt ja auch nix. Ich muss einfach da durch.

Eine gute Nacht an Alle (ich hoffe, ich kann schlafen, aber im Kopf geht ab wie ein Karusell)
Claudine



Re: Hilfe wegen Antrag GruSi bei dauerhafte volle Erwerbsmind.

#2
hallo claudine,

auch für mich ist es jetzt eine späte Stunde obwohl ich auch meine Krisennächte habe.
Ich habe dieses Theater von Anfang 2009 bis Februar 2010 mitgemacht und ich kann sehr gut nachfühlen, wie es dir jetzt ergeht.

Allerdings ist bei Euch beiden die Sachlage doch eine andere als bei mir.
Ihr wart selbstständig und hier empfiehlt sich dann unter Umständen doch eine rechtliche Beratung.
VdK oder ein Anwalt für Sozialrecht wäre da wohl doch zu empfehlen.
Ich weiss nur, dass man nicht mehr als 2.600.--Euro Ersparnisse haben darf (die werden bei der grundsicherung nicht angerechnet) und ich musste Kontoauszüge über die letzten drei Monate vorlegen.

Ich wurde auch zu meinem großen ERstaunen als vermögend eingestuft, weil ich eine Betriebslebensversicherung habe, die erst in zwei Jahren fällig wird und von mir garnicht vorher gekündigt werden kann.
Aber das ist meine geschichte - es geht ja hier um Dich und Deinen Mann.

Aber hier doch noch eine Frage: Dein MarktGewerbe hast Du stillgelegt, aber kannst Du diese Internetseite nicht auch löschen?

Gern würd ich hier sagen "Alles wird gut" aber besser ist wohl der Rat, den mir ein grantiger aber vielleicht doch noch menschlicher Mitarbeiter eines der vielen Ämter gab " Nerven behalten "

gute Nacht



Re: Hilfe wegen Antrag GruSi bei dauerhafte volle Erwerbsmind.

#3
    Zitat: Claudine
    Was meint Ihr zu der Sache und insbesondere zu den vorgenannten Anforderungen, insbesondere über die Anforderung meiner Kontoauszüge über einen so langen Zeitraum –die letzten 3 Monate vor Antragstellung habe ich vorgelegt, zu weiteren rückwirkenden Auszügen bin ich eigentlich nicht bereit.) Das Amt droht nun auch mit Ablehnung der Grundsicherung, wenn die o.g. Auskünfte und Unterlagen nicht bzw. nicht vollständig erteilt und vorgelegt werden. Ich habe schon tagelang gegoogelt, man findet vieles, aber nix genaues weiss man nicht.
Morgen Claudine,

wie ich dir schon in der pn schrieb bin ich in einer ähnlichen lage.
Natürlich musst Du die hosen runterlassen sonst gibt es keine Grundsicherung.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Sozialgesetzbuch-Zweites-Buch-SGB-II.pdf
Mich hatte das alles auch so aufgeregt deshalb habe ich mir einen Termin geben lassen und alles was sie wollten gleich Stappelweise vorgelegt.
Die sind mit Kopieren gar nicht nachgekommen. Innerlich war ich sehr Befriedigt. 14 Tage später kam eine schöne Nachzahlung vom Amt.
Wie gesagt, das was sie Fordern ist schon rechtens.


Tim


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Schlaganfall am 19.06.08
Minimalinvasive MKR in Leipzig am 08.10.2008.
Aus meiner sicht 22 Tage auf der Intensiv der reinste Horror.
Pumpleistung weniger als 35%.
Defi seit 28.10.09. Einkammersystem.1.Schock am 15.01.2014