Hallo Doris,
erstmal vorneweg:
die Begleitperson fährt bei Dir (Merkzeichen "B") immer kostenlos mit, mit der Bahn sogar teilweise ins Ausland
Dies gilt auch wenn Du keine Wertmarke besitzt sondern zur Beförderung in Bus/Bahn eine reguläre Fahrkarte kaufst.
Um die sog. Nachteilsausgleiche zur Beförderung im ÖPNV zu bekommen muss man zu mindestens 50% schwerbehindert sein, das Merzeichen "G" bekommen haben und die Wertmarke kaufen (Jahresbeitrag derzeit 60,- €). Dann hast Du Anspruch auf kostenlosen Transport im gesamten deutschen öffentlichen Personen
nahverkehr, egal ob in Flensburg oder Garmisch-Partenkirchen, ob in Aachen oder Görlitz. Das gilt für Bus und Bahn, bei letzterem ist aber darauf zu achten, das der Zug als Nahverkehrszug (z.B. S-Bahn) ausgewiesen ist.
Zusätzlich bekommst Du ein Streckenverzeichnis von der Bahn für Züge, die 50 km rund um Deinen Wohnort im
Regionalverkehr fahren, die Du ebenfalls kostenlos nutzen darfst. Darin sind die Verbindungen mit den jeweiligen Bahnhöfen angegeben bis zu denen Du kostenlos fahren darfst (2. Klasse). Ab diesem Bahnhof musst Du den regulären Fahrpreis bis zu Deinem Zielbahnhof bezahlen. Ausnahme: liegen der genannte Bahnhof und Dein Zielbahnhof innerhalb des selben Verkehrsverbundes des ÖPVN darfst Du auch mit dem Regionalzug kostenlos weiterfahren.
Zudem gibt es noch sog. Kursbuchstrecken: Das sind bestimmte Strecken des Regionalverkehrs innerhalb Deutschlands, die man als Behinderter ebenfalls unentgeldlich nutzen darf. Somit ist es theoretisch möglich kostenlos quer durch Deutschland zu fahren also meinetwegen von Hamburg nach München. Du must dabei nur jede Menge umsteigen, es dauert und erfordert eine große Planung. Ein Verzeichnis der Kursbuchstrecken gibt es hier
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/broschueren/MDB59144-mobilitaetsbroschuere_bf.pdf im Anhang.
Im Fernverkehr, also D- und E-Zug-Verbindungen, gibt es auch einige wenige Strecken, die man kostenlos nutzen kann, diese sind aber nicht starr sondern verkehrs- und teilweise auch tageszeitabhängig und müssen bei der Bahn erfragt werden.
Und zu guter Letzt: ab einem Behinderungsgrad von 70 % bekommt man die Bahncard zum halben Preis.
Und natürlich, Ausweis, Streckenverzeichnis und Wertmarke musst Du bei Reisen immer bei Dir haben.
Hier der Link zum Gesetz:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/-s/1gllk9i1jtamrzbkfdcsdjaruo171x2dn/show/1159580/rps-ref102-ausgl-beh.pdfBesten Gruß
Thorsten