Hallo Ihr Lieben,
habe meinen Bescheid vom Versorgungsamt. Schwerbehinderung 100%, Merkzeichen: "B","G" und "aG". Kennt sich jemand aus, wie das mit den Kosten im Fernverkehr mit der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands ist? So wie ich es verstehe, sind Fahrten im Nahverkehr im Umkreis von 50 km frei, wenn ich eine Wertmarke für 60,00 € jährlich oder 30,00 € halbjährlich beantrage. Wie es aber für weitere Strecken ist, habe ich nicht verstanden, nur das die Begleitperson freie Fahrt hat.
Liebe Grüße Doris
Re: Merkzeichen "aG"
#2Hallo Doris,
erstmal vorneweg:
die Begleitperson fährt bei Dir (Merkzeichen "B") immer kostenlos mit, mit der Bahn sogar teilweise ins Ausland
Dies gilt auch wenn Du keine Wertmarke besitzt sondern zur Beförderung in Bus/Bahn eine reguläre Fahrkarte kaufst.
Um die sog. Nachteilsausgleiche zur Beförderung im ÖPNV zu bekommen muss man zu mindestens 50% schwerbehindert sein, das Merzeichen "G" bekommen haben und die Wertmarke kaufen (Jahresbeitrag derzeit 60,- €). Dann hast Du Anspruch auf kostenlosen Transport im gesamten deutschen öffentlichen Personennahverkehr, egal ob in Flensburg oder Garmisch-Partenkirchen, ob in Aachen oder Görlitz. Das gilt für Bus und Bahn, bei letzterem ist aber darauf zu achten, das der Zug als Nahverkehrszug (z.B. S-Bahn) ausgewiesen ist.
Zusätzlich bekommst Du ein Streckenverzeichnis von der Bahn für Züge, die 50 km rund um Deinen Wohnort im Regionalverkehr fahren, die Du ebenfalls kostenlos nutzen darfst. Darin sind die Verbindungen mit den jeweiligen Bahnhöfen angegeben bis zu denen Du kostenlos fahren darfst (2. Klasse). Ab diesem Bahnhof musst Du den regulären Fahrpreis bis zu Deinem Zielbahnhof bezahlen. Ausnahme: liegen der genannte Bahnhof und Dein Zielbahnhof innerhalb des selben Verkehrsverbundes des ÖPVN darfst Du auch mit dem Regionalzug kostenlos weiterfahren.
Zudem gibt es noch sog. Kursbuchstrecken: Das sind bestimmte Strecken des Regionalverkehrs innerhalb Deutschlands, die man als Behinderter ebenfalls unentgeldlich nutzen darf. Somit ist es theoretisch möglich kostenlos quer durch Deutschland zu fahren also meinetwegen von Hamburg nach München. Du must dabei nur jede Menge umsteigen, es dauert und erfordert eine große Planung. Ein Verzeichnis der Kursbuchstrecken gibt es hier http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/broschueren/MDB59144-mobilitaetsbroschuere_bf.pdf im Anhang.
Im Fernverkehr, also D- und E-Zug-Verbindungen, gibt es auch einige wenige Strecken, die man kostenlos nutzen kann, diese sind aber nicht starr sondern verkehrs- und teilweise auch tageszeitabhängig und müssen bei der Bahn erfragt werden.
Und zu guter Letzt: ab einem Behinderungsgrad von 70 % bekommt man die Bahncard zum halben Preis.
Und natürlich, Ausweis, Streckenverzeichnis und Wertmarke musst Du bei Reisen immer bei Dir haben.
Hier der Link zum Gesetz: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/-s/1gllk9i1jtamrzbkfdcsdjaruo171x2dn/show/1159580/rps-ref102-ausgl-beh.pdf
Besten Gruß
Thorsten
erstmal vorneweg:
die Begleitperson fährt bei Dir (Merkzeichen "B") immer kostenlos mit, mit der Bahn sogar teilweise ins Ausland
Dies gilt auch wenn Du keine Wertmarke besitzt sondern zur Beförderung in Bus/Bahn eine reguläre Fahrkarte kaufst.
Um die sog. Nachteilsausgleiche zur Beförderung im ÖPNV zu bekommen muss man zu mindestens 50% schwerbehindert sein, das Merzeichen "G" bekommen haben und die Wertmarke kaufen (Jahresbeitrag derzeit 60,- €). Dann hast Du Anspruch auf kostenlosen Transport im gesamten deutschen öffentlichen Personennahverkehr, egal ob in Flensburg oder Garmisch-Partenkirchen, ob in Aachen oder Görlitz. Das gilt für Bus und Bahn, bei letzterem ist aber darauf zu achten, das der Zug als Nahverkehrszug (z.B. S-Bahn) ausgewiesen ist.
Zusätzlich bekommst Du ein Streckenverzeichnis von der Bahn für Züge, die 50 km rund um Deinen Wohnort im Regionalverkehr fahren, die Du ebenfalls kostenlos nutzen darfst. Darin sind die Verbindungen mit den jeweiligen Bahnhöfen angegeben bis zu denen Du kostenlos fahren darfst (2. Klasse). Ab diesem Bahnhof musst Du den regulären Fahrpreis bis zu Deinem Zielbahnhof bezahlen. Ausnahme: liegen der genannte Bahnhof und Dein Zielbahnhof innerhalb des selben Verkehrsverbundes des ÖPVN darfst Du auch mit dem Regionalzug kostenlos weiterfahren.
Zudem gibt es noch sog. Kursbuchstrecken: Das sind bestimmte Strecken des Regionalverkehrs innerhalb Deutschlands, die man als Behinderter ebenfalls unentgeldlich nutzen darf. Somit ist es theoretisch möglich kostenlos quer durch Deutschland zu fahren also meinetwegen von Hamburg nach München. Du must dabei nur jede Menge umsteigen, es dauert und erfordert eine große Planung. Ein Verzeichnis der Kursbuchstrecken gibt es hier http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/broschueren/MDB59144-mobilitaetsbroschuere_bf.pdf im Anhang.
Im Fernverkehr, also D- und E-Zug-Verbindungen, gibt es auch einige wenige Strecken, die man kostenlos nutzen kann, diese sind aber nicht starr sondern verkehrs- und teilweise auch tageszeitabhängig und müssen bei der Bahn erfragt werden.
Und zu guter Letzt: ab einem Behinderungsgrad von 70 % bekommt man die Bahncard zum halben Preis.
Und natürlich, Ausweis, Streckenverzeichnis und Wertmarke musst Du bei Reisen immer bei Dir haben.
Hier der Link zum Gesetz: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/-s/1gllk9i1jtamrzbkfdcsdjaruo171x2dn/show/1159580/rps-ref102-ausgl-beh.pdf
Besten Gruß
Thorsten
Re: Merkzeichen "aG"
#3Hallo Thorsten,
Du hast mir jetzt wirklich sehr weitergeholfen. Ich werde mir alles ausdrucken und mich durchlesen.
Nochmals vielen, vielen Dank dafür.
Liebe Grüße Doris
Du hast mir jetzt wirklich sehr weitergeholfen. Ich werde mir alles ausdrucken und mich durchlesen.
Nochmals vielen, vielen Dank dafür.
Liebe Grüße Doris
Re: Merkzeichen "aG"
#4Hallo Doris,
mich würde interessieren welche Herzkrankheit du hast. Ich habe nämlich meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen mit 90% und einem G. Obwohl ich auf der Liste zu einer Herztransplantation stehe.
LG Sigrid
mich würde interessieren welche Herzkrankheit du hast. Ich habe nämlich meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen mit 90% und einem G. Obwohl ich auf der Liste zu einer Herztransplantation stehe.
LG Sigrid
Re: Merkzeichen "aG"
#5Hallo Sigrid,
Meine Diagnose: DCM - hochgradig eingeschränkte LV-Funktion. mein EF war 14 und unter Medikation 20-25%. Ich stehe aber bisher nicht auf der Liste für eine Herztransplantation. Ich war auch sehr erstaunt, wie reibungslos die Antragstellung und die Bewilligung war.
Liebe Grüße Doris
Meine Diagnose: DCM - hochgradig eingeschränkte LV-Funktion. mein EF war 14 und unter Medikation 20-25%. Ich stehe aber bisher nicht auf der Liste für eine Herztransplantation. Ich war auch sehr erstaunt, wie reibungslos die Antragstellung und die Bewilligung war.
Liebe Grüße Doris
Re: Merkzeichen "aG"
#6Ich glaube, daß die Versorgungsämter bei ihrer Beurteilung das Alter des jeweiligen Antragstellers aus Kostengründen mit einbeziehen.
Eva-Maria N.
Eva-Maria N.
Re: Merkzeichen "aG"
#7Hallo Eva-Maria,
das habe ich mir auch gedacht. So wird es auch sein.
Gruß Doris
das habe ich mir auch gedacht. So wird es auch sein.
Gruß Doris
Re: Merkzeichen "aG"
#8Also ich hab mit letztes Jahr im Alter von 22 90% und Merkmal "G" und "aG" bekommen. Damit dürfte ich dann wohl der Gegenbeweis für eure Theorie sein.
So long
Kai
So long
Kai
Re: Merkzeichen "aG"
#9- Zitat: Shinski
Also ich hab mit letztes Jahr im Alter von 22 90% und Merkmal "G" und "aG" bekommen. Damit dürfte ich dann wohl der Gegenbeweis für eure Theorie sein. So long Kai |
Ein großer Unterscheid zwischen 90 oder 100 GdB ist mir nicht bekannt, was wichtig ist, ist die Zuteilung der Merkzeichen.
Ein Merkzeichen "aG" kann z.B. von der KfZ-Steuer befreien u.a.,
bei einem niedrigeren GdB gibt es eine anteilige Vergünstigung.
Manche KfZ Versicherungen gewähren einen Nachlass, auch der ADACbeitrag wird geringer.
Dann steht einem bei 100GdB ein EKSteuerfreibetrag von ca. 1.450.--€ zu - Steuerfreibeträge gibt es gestaffelt ab 50 GdB.
Auf Ämtern verkürzt sich die Wartezeit wenn man den Ausweis vorlegt und bei vielen öffentlichen einrichtungen wie Bäder, Museen, Zoos, Theater und Konzerten ect. gewährt man Vergünstigungen.
Ich glaube, dass das große Problem (zumindest für mich) ist, diese Vergünstigungen einzufordern.
Da gibt es oft eine Hemmschwelle, die zu überschreiten für viele nicht leicht ist.
Re: Merkzeichen "aG"
#10"Bäder, Museen, Zoos, Theater und Konzerten ect. gewährt man Vergünstigungen" In Italien gilt das nur für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen, soweit ich weiß (=z.B. ein einziges Schwimmbad in der ganzen Provinz). Ist das bei Euch auch so, oder gelten die Vergünstigungen für alle? Oder sind die auf freiwilliger Basis?
Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation
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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern
Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation
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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern