Schwerbehinderung - Was muß der Arbeitgeber alles wissen ?

#1
Hallo zusammen,

erstmal wünsche ich Euch allen ein schönes Osterfest, hoffentlich spielt das Wetter auch mit, hier sieht es heute zumindestens ganz gut aus.

Habe aber trotzdem mal wieder eine Frage.

Mein Arbeitgeber fordert bei mir heute schriftlich zwecks Gewährung des Zusatzurlaubs von 5 Tagen den Schwerbehindertenausweis (logisch) und den Bescheid des Versorgungsamtes (?) an.

Meiner Ansicht nach ist der Schwerbehindertenausweis doch vollkommen ausreichend, der Bescheid geht meinen Arbeitgeber doch eigentlich gar nichts an, oder ? Da stehen doch auch Teile der Diagnose drin, fällt das nicht unter den Datenschutz? Dem Betriebsarzt wurden alle ärztlichen Unterlagen zugänglich gemacht, das müßte doch wohl reichen.

Was haltet ihr davon?

Schöne Grüße
Eckhard

Re: Schwerbehinderung - Was muß der Arbeitgeber alles wissen ?

#3
Hallo,

ich muss diesen alten Beitrag nochmal aktivieren.

Mittlerweile hat mich die Schwerbehindertenvertretung unseres Unternehmens schon mehrfach darauf angesprochen, dass sie gerne den Bescheid des Versorgungsamtes hätten auf dem die Zusammensetzung des GdB, also die Diagnose, dargestellt ist. Angeblich bin ich der einzige schwerbehinderte Mitarbeiter von dem sie das nicht haben.

Irgendwie habe ich da aber ein ganz blödes Gefühl bei, nicht das ich unserer Schwerbehindertenvertretung nicht trauen würde, aber man weiss ja auch nicht unbedingt immer, ob die nicht auch mal mit jemanden aus dem Personalbüro ein Bierchen trinken gehen. Ihr versteht was ich meine ;-)

Wie seht Ihr das ???

Gruß Eckhard



Re: Schwerbehinderung - Was muß der Arbeitgeber alles wissen ?

#4
    Zitat: Eckhard
    Irgendwie habe ich da aber ein ganz blödes Gefühl bei, nicht das ich unserer Schwerbehindertenvertretung nicht trauen würde, aber man weiss ja auch nicht unbedingt immer, ob die nicht auch mal mit jemanden aus dem Personalbüro ein Bierchen trinken gehen. Ihr versteht was ich meine ;-)

    Wie seht Ihr das ???
Hallo Eckhard,
ich sehe das genauso. Den Ausweis muss sie sehen, klar, sonst kann ja jeder kommen. Aber der Feststellungsbescheid geht sie gar nichts an. Ich würd aber vorsichtshalber mal beim Integrationsamt (die sind zuständig für behinderte Arbeitnehmer) und auch beim SoVD oder VdK nachfragen.

Wenn Deine Schwerbehindertenvertretung damit kommt, von wegen sie müssten ggf. Deinen Arbeitsplatz wegen der Behinderung oder dem Defi umgestalten ist ebenfalls das Integrationsamt und hier auch die Berufsgenossenschaft der Ansprechpartner.

Gruß
Thorsten



Re: Schwerbehinderung - Was muß der Arbeitgeber alles wissen ?

#5
Hallo Eckhard,

so nun möchte ich mich doch mal wieder äußern nach langer Zeit ich war auch Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung als ich noch gearbeitet habe
1) der Sbv darf nicht mit dem Kollegen vom Personal Büro über deine Diagnose reden sonst bekommt er mächtig ärger
2) dein Sbv braucht den Feststellungs- bescheid über dein GdB weil wenn sich was an deinem Arbeitsplatz verändern soll du z.B. ein Umsetzung brauchst weil du deine Arbeit nicht mehr schaffst das heißt deine Belastungs- grenze erreicht hast dann mit welcher Begründung soll deine Sbv wenn er dann post vom Integrations- Amt bekommt befürworten und die Sbv wird immer angehört bei solchen dingen.
Wenn du ihm nicht vertraust musst du dich bei der nächsten Wahl selber aufstellen lassen. Und nur aus diesem Grund braucht deine Sbv deinen Feststellungs- Bescheid um dir wenn es nötig ist helfen zu können. Aber man muss auch sagen es ist kein muss es bleibt dir ganz Persönlich überlassen ob du ihm deine Unterlagen geben möchtest oder nicht, oder erst wenn du heute mal Hilfe brauchst ihm Einsicht in deine Unterlagen gibst.

Re: Schwerbehinderung - Was muß der Arbeitgeber alles wissen ?

#7
Hallo Matthias,

eigentlich hast Du ja recht, ich kann es mir auch nicht wirklich vorstellen, aber in der Angelegenheit, habe ich schon mal so ein Highlight bei uns erlebt.

Als ich direkt nach meinem Herzstillstand 2005 für einige Tage im Koma lag, hatte meine Frau die Pflegschaft vom Gericht für mich übertragen bekommen und dies auch der Personalabteilung mitgeteilt. Einige Tage später wurde sie dann von einem meiner Kollegen angesprochen der sie fragte warum ich denn entmündigt sei. Heißt für mich, dass es die Personalabteilung es bei uns wohl nicht so eng sieht mit dem Datenschutz, wenn so eine Info innerhalb von Tagen die Runde durch den ganzen Betrieb macht.

Kann sich die SbV denn nicht einfach eine Beurteilung beim Betriebsarzt holen, der ist doch über meine Erkrankung voll informiert?

Es geht aktuell nur darum, dass ich in eine andere Abteilung gewechselt bin, was aber nichts mit meiner Erkrankung zu tun hat und die Büromöbel evtl. über die "Teilhabe am Arbeitsleben" finanziert werden sollen.

Gruß Eckhard



Re: Schwerbehinderung - Was muß der Arbeitgeber alles wissen ?

#10
Hallo Matthias,

das ist sicher richtig, aber die SbV ist von mir schon über mein Krankheitsbild informiert.

Vielleicht habe ich mich auch nur darüber geärgert, weil ich schon finde, dass die Rentenversicherung hier irgendwie abgezockt werden soll. Ich bin Herzkrank und habe keinerlei orthopädische Erkrankung, warum bitte sollte die Rentenversicherung meine BÜROMÖBEL finanzieren.

Die Kassen sind chronisch leer, wir dürfen demnächst mit 67 in Rente gehen, aber die Unternehmen nehmen mit was sie nur kriegen können.

Aber das könnte jetzt in eine politische Diskussion ausarten ;-)

Gruß Eckhard