Kilometerpauschale Gdb 70% und G
Verfasst: 15. Juli 2011, 16:20
Hallo Ihr lieben,
bräuchte mal wieder Euren Rat oder Tipps.
Ich habe dieses Jahr eine Lohnsteuererklärung von 2009 und 2010 gemacht, da ich bis Juni 2010 noch in der Umschulung war bezog ich Übergangs und Krankengeld und meine Frau eine kleine Rente.( DRV und KK)
So nun zu meiner Frage bekomme ich mit einer Behinderung von 70% plus den Buchstaben G die Kilometerpauschale von 3000 Km a 0,30 cent das wären dann jährlich 900 € oder bekomme ich die nicht ?
Dieser Mitarbeiter des Finanzamtes sagte das mir die Kilometerpauschale nur zusteht wenn ich Steuern zahle.
Was ich jetzt absolut nicht nachvollziehen kann ist folgendes.
Ab GdB 80 oder 70 und Merkzeichen G:
In angemessenen Rahmen (3000 Km jährlich) können auch Privatfahrten geltend gemacht werden-pauschal 900 €.
Warum bekomme ich diesen Pauschalbetrag nicht?
Seid lieb gegrüßt Euer Steffen
bräuchte mal wieder Euren Rat oder Tipps.
Ich habe dieses Jahr eine Lohnsteuererklärung von 2009 und 2010 gemacht, da ich bis Juni 2010 noch in der Umschulung war bezog ich Übergangs und Krankengeld und meine Frau eine kleine Rente.( DRV und KK)
So nun zu meiner Frage bekomme ich mit einer Behinderung von 70% plus den Buchstaben G die Kilometerpauschale von 3000 Km a 0,30 cent das wären dann jährlich 900 € oder bekomme ich die nicht ?
Dieser Mitarbeiter des Finanzamtes sagte das mir die Kilometerpauschale nur zusteht wenn ich Steuern zahle.
Was ich jetzt absolut nicht nachvollziehen kann ist folgendes.
Ab GdB 80 oder 70 und Merkzeichen G:
In angemessenen Rahmen (3000 Km jährlich) können auch Privatfahrten geltend gemacht werden-pauschal 900 €.
Warum bekomme ich diesen Pauschalbetrag nicht?
Seid lieb gegrüßt Euer Steffen