Einspruch ja oder nein

#1
Hallo zusammen,

habe vor ein paar Tagen bescheid bekommen dass mein Antrag auf Schwerbehindertenausweis abgelehnt wurde.

Bei mir wurde festgestellt dass ich eine Defibrillatiorimpantation bei Herzrhymusstörungen vorliegen.
Diese Beeinträchtigung verursacht keinen GdB von wenigstens 20.

Soll ich Einspruch einlegen oder lass ich es.
Wenn ja was soll ich schreiben.

Wäre klasse wenn ihr mir helfen könntet.

Lieben Dank
Tanja




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Grüße Tanja

Re: Einspruch ja oder nein

#3
Hallo,auf jeden Fall solltest du Einspruch erheben.Der Fehler liegt sehr oft darin,dass sie nicht wissen was ein Defi ist.Für einen Schrittmacher gibt es 20 %.Wir hören es leider sehr oft in unsere Gruppe,






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Wer sich auf den Weg macht, kann anderen begegnen.

Re: Einspruch ja oder nein

#6
Hallo Tanja,

in Deinem Widerspruch kannst du Bezug nehmen auf
die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
(Ausgabe 2008): GDB/MDE-Tabelle, Kapitel 26.9.

Gruß

Volker


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Life should NOT be a journey to the grave with the intention of arriving safely in an attractive and well preserved body,
but rather to skid in sideways - champagne in one hand – strawberries in the other – body thoroughly used up, totally worn out, and screaming - WOO HOO! What a Ride!
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