Hallo, ich hab mal eine frage an euch.
Ich leide seid 2009 an morbus chrohn, wollte aber damals keinen schwerbehinderten Ausweis da ich nur um die 30%bekommen hätte.
Nun wurde zu meinem ganzen übel eine Herz Rhythmus Störung festgestellt für die ich morgen einen Defi eingepflanzt bekomme. Ich wurde wieder darauf aufmerksam gemacht einen schwerbehinderten Ausweis zu beantragen. Erhalte ich dann mehr als 50%? Mir wurde immer gesagt unter 50% bringt ein solcher Ausweis nicht viel.
Lg Nadine
Re: Behinderung Prozente
#2Einen GdB von 50 erhälst Du auf Grund des Defi´s auf jeden Fall - und kannst damit einige Vorteile für Dich beanspruchen.
Wie hoch Dein GdB tatsächlich bewertet wird, kann Dir hier sicher keiner sagen - einfach Antrag beim Versorgungsamt stellen und alle, wirklich alle Diagnosen mit entsprechenden Arztberichten einreichen (also nicht nur Herz, sondern von allen Krankheiten)- und auf einen guten Sachbearbeiter/Amtsarzt hoffen :-)
Oder Du gehst zu einem Sozialverband wie VDK oder ähnlichen und lässt Dich dort beraten - die machen auch den Antrag für Dich - allerdings musst Du Mitglied werden....
____________________
nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
Wie hoch Dein GdB tatsächlich bewertet wird, kann Dir hier sicher keiner sagen - einfach Antrag beim Versorgungsamt stellen und alle, wirklich alle Diagnosen mit entsprechenden Arztberichten einreichen (also nicht nur Herz, sondern von allen Krankheiten)- und auf einen guten Sachbearbeiter/Amtsarzt hoffen :-)
Oder Du gehst zu einem Sozialverband wie VDK oder ähnlichen und lässt Dich dort beraten - die machen auch den Antrag für Dich - allerdings musst Du Mitglied werden....
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
Re: Behinderung Prozente
#3Hallo Nadine,
GDB von 50 hast du mit dem Defi immer.
Kommen noch deine Erkrankungen hinzu.
Wobei sich das nicht hochrechnet.
Gib Obacht auf mögliche Merkzeichen.
Gruß
Mike
Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut
____________________
Langfristig gesehen-sind wir alle tot
GDB von 50 hast du mit dem Defi immer.
Kommen noch deine Erkrankungen hinzu.
Wobei sich das nicht hochrechnet.
Gib Obacht auf mögliche Merkzeichen.
Gruß
Mike
Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut
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Langfristig gesehen-sind wir alle tot
Re: Behinderung Prozente
#4Hier ist ein Link für GdB-Tabelle:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Für den Defi sind grundsätzlich 50% vorgesehen. Falls dein Morbus Chron sich verschlechtert hat und du unter ständiger Behandlung deswegen bist, würde ich dies im Antrag nochmals aufführen. Besonders wenn eine Verschlechterung des MCs eingetreten ist, könnte es sein dass einen neue Bewertung vorgenommen wird. Beantrage auch gleich das Merkzeichen G für Parkerleichterungen im Straßenverkehr:
http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm
Merkzeichen G wird in manchen Bundesländern auch, je nach Schwere, für Morbus Chron ausgegeben.
Ein Versuch ist es Wert.
LG
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Für den Defi sind grundsätzlich 50% vorgesehen. Falls dein Morbus Chron sich verschlechtert hat und du unter ständiger Behandlung deswegen bist, würde ich dies im Antrag nochmals aufführen. Besonders wenn eine Verschlechterung des MCs eingetreten ist, könnte es sein dass einen neue Bewertung vorgenommen wird. Beantrage auch gleich das Merkzeichen G für Parkerleichterungen im Straßenverkehr:
http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm
Merkzeichen G wird in manchen Bundesländern auch, je nach Schwere, für Morbus Chron ausgegeben.
Ein Versuch ist es Wert.
LG
Re: Behinderung Prozente
#5- Zitat: knäckes
Beantrage auch gleich das Merkzeichen G für Parkerleichterungen im Straßenverkehr: |
Bei dem Merkzeichen G kann man Wertmarken für freie Fahrt mit einer geringen Selbstbeteiligung, mit öffentlichen Verkehrmitteln beantragen oder einen KfZSteuer Nachlaß von 50%.
Re: Behinderung Prozente
#6Falls ich komplett falsch liege, bitte melden, aber ich sprach von Parkerleichterungen für den orangen Ausweis mit Merkzeichen G (http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm)
Wichtig: Bundesland beachten!
Siehe: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9229
oder: http://www.intakt.info/93-0-parkerleichterungen.html#orangerparkausweis
Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Inhaber des orangenen Parkausweises dürfen ...
- im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken,
- im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus parken,
- an Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind, über die zugelassene Zeit hinaus parken,
- in Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeit parken,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
Neben den beiden genannten Parkausweisen (blau und orange) haben die einzelnen Bundesländer, zum Beispiel Bayern, häufig noch individuelle Regelungen. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde, ob es für Ihr Bundesland spezielle Park-Regelungen gibt, die nur dort gelten.
Sonderparkausweis gut sichtbar hinlegen!
LG
Wichtig: Bundesland beachten!
Siehe: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9229
oder: http://www.intakt.info/93-0-parkerleichterungen.html#orangerparkausweis
Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Inhaber des orangenen Parkausweises dürfen ...
- im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken,
- im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus parken,
- an Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind, über die zugelassene Zeit hinaus parken,
- in Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeit parken,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt parken,
- auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden parken,
- in Einzelfällen (daher bitte vorher erkundigen) kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn parken.
Neben den beiden genannten Parkausweisen (blau und orange) haben die einzelnen Bundesländer, zum Beispiel Bayern, häufig noch individuelle Regelungen. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde, ob es für Ihr Bundesland spezielle Park-Regelungen gibt, die nur dort gelten.
Sonderparkausweis gut sichtbar hinlegen!
LG
Re: Behinderung Prozente
#7- Zitat: knäckes
Falls ich komplett falsch liege, bitte melden, aber ich sprach von Parkerleichterungen für den orangen Ausweis mit Merkzeichen G (http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm) Wichtig: Bundesland beachten! |
- Zitat:
Neben den beiden genannten Parkausweisen (blau und orange) haben die einzelnen Bundesländer, zum Beispiel Bayern, häufig noch individuelle Regelungen. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde, ob es für Ihr Bundesland spezielle Park-Regelungen gibt, die nur dort gelten. |
so bleiben mir nur zwei Dinge übrig
"auswandern"
oder
"meine Kenntnisse in dem Fall auf den neuesten Stand bringen"
ach ja.....