"Neu"- Defiträgerin

#1
Hallo, bin ich froh eure seite gefunden zu haben. seit genau einer woche habe auch ich einen defi. nach ca. 20 jahren ärzte-hopping und etlichen "unklaren" synkopen wurde im rahmen einer EPU ein rechtsschenkelblock diagnostiziert. nachdem bis jetzt ein jeder immer nur abgewunken hatte, so von wegen kreislauf und niedriger blutdruck... nur mein neuer hausarzt bestand auf weitere klärende untersuchungen. dem werde ich immer dankbar sein !!
Nur: die diagnose hat mich komplett aus dem sattel gehoben. die ärzte bei der untersuchung meinten nur lapidar es sei ein wunder das ich noch lebe... mein leben hing am seidenen faden und plötzlich mußte alles ganz schnell gehen. betablocker darf ich nun auch noch schlucken. So, aber jetzt kommts : 6 monate fahrverbot !!! Hilfeee !!! ich bin pharmareferentin und den ganzen tag mit dem auto unterwegs. muß ich jetzt meinen job an den nagel hängen ?? haben gerade vor 2 monaten haus gekauft. bin total verzweifelt... was kommt jetzt alles auf mich zu ?? Antrag auf behinderungsgrad - wieviel gibt das und was sagt mir der behinderungsgrad ?? Reha, ja oder nein ?? in meinem kopf dreht sich alles. ach ja, ich bin doch erst 44 Jahre ... habt dank für eure antworten, werde sicher noch mehr fragen haben und wühle mich jetzt durchs forum. bis bald, daggi

Re: "Neu"- Defiträgerin

#2
Hallo Daggi,

6 Monate Fahrverbot ist ganz normal!!! (Auch da kommst du durch!)
Die Ärzte müssen nach erster Kontrolle des Defis (Abfrage) sehen wie oft bzw. ob überhaupt der Defi reagieren muß.
Eine Reha müsste dir eigentlich angeboten worden sein, doch leider auf Grund der Gesundheitsreform wird das gerne unterm Tisch geredet.
Einen Grad der Behinderung seht dir auf jedem Fall in Höhe von 50% zu! Manche Versorgungsämter sind aber leider nicht wirklich mit der Rechtslage vertraut! Da kann dir der Sozialdienst deines Krankenhauses mit Sicherheit weiter helfen, sofern es eine Klinik ist die diesen Dienst anbieten. Ansonsten selber einen Antrag stellen. Auf Grund deiner Grunderkrankung kann es auch mehr wie 50% werden so wie evtl. auch div. Merkzeichen.
Du bist zwar mit 44 Jahren noch jung aber du bist nicht der jüngste Defi-Träger in unserer Runde. (das nur zum Trost)
Deinen Job als Pharmareferentin wirst du noch Jahrelang ausüben können. Gut es gibt einige Einschränkungen im täglichen Lebensablauf worauf man achten sollte. (direkten Umgang mit starken Magnetfeldern usw.) Ich hoffe das du von deiner Klinik darauf hin informiert worden bist. Wenn nicht frag hier einfach oder mail mich direkt an.

Ich hoffe weiter dir erst einmal auf die geholfen zu haben und das ich dir einige Fragen beantworten konnte.

Re: "Neu"- Defiträgerin

#3
Hallo Daggi,

ich bin 32 Jahre alt und habe den Defi nach 1-maligem Kammerflimmern eingesetzt bekommen. Nach 1 Woche bin ich wieder arbeiten gegangen und auch sofort wieder Auto gefahrten, obwohl mir der Arzt auch gesagt hatte, 6 Monate Fahrverbot... In der Zwischenzeit habe ich auch ein Haus gekauft und wäre auf dem Dorf ohne Auto ziemlich aufgeschmissen.
Wenn irgendwann ein wirkliches Fahrverbot kommen würde, würde ich mir den Defi ausbauen lassen, eigentlich grotesk, denn dann wäre ich eigentlich eine größere Gefahr für den Straßenverkehr als ohne Defi, dürfte aber wieder fahren...tztztz

Re: "Neu"- Defiträgerin

#5
Hallo Daggi,
ich habe vor 1 Jahr nach einem Kammerflimmern einen Defi eingesetzt bekommen. Deine Unsicherheit kann ich sehr gut verstehen. Ich stand anfangs auch "richtig neben mir". Das mit dem Fahrverbot fiel mir auch sehr schwer. In deinem Beruf ist es natürlich ganz blöd. Aber jetzt musst du erst mal abwarten. Eine Reha solltest du auf jeden Fall machen. Ich wollte auch erst nicht, aber die Reha hat wirklich gut getan. Man lernt dort auch mit der ganzen Sache etwas besser klarzukommen. Danach konnte ich auch wieder, nach kurzer Anlaufzeit, ganz normal arbeiten. Einen Schwerbehindertenausweis habe ich auch mit einem Behindertengrad von 50%. Soviel ich weiß hast du dadurch evtl. steuerliche Vergünstigungen und manche Eintrittspreise sind verbilligt. Den Antrag für den Schwerbehindertenausweis kann man sich beim Versorgungsamt auch runterladen.
Lass dich nicht unterkriegen. Die Unsicherheit ist anfangs ganz normal, denke ich. Aber es legt sich mit der Zeit. Nur wenn ich viel alleine bin, fang ich auch immer wieder zu grübeln an.
Grüße
Chris

Re: "Neu"- Defiträgerin

#6
    Zitat: Tom
    wenn dir das Autofahren wichtiger ist wie deine Leben frage ich mich wirklich warum du dir den Defi hast implantieren lassen?
    Die Ärzte werden dich bestimmt nicht dazu gezwungen haben!
Hallo Tom,

das Autofahren ist mir nicht wichtiger, sondern gehört zu meinem Leben dazu. Und ich wollte nur damit sagen, dass ich (meiner Meinung nach) kein großes Risiko im Straßenverkehr darstelle. Ich gehe halt lieber arbeiten, als mich ewig krankschreiben zu lassen, eine Reha zu machen etc.
Da man bei mir keine Erkrankung gefunden hat, die Auslöser für das Kammerflimmern war, bin ich der festen Überzeugung, dass es eine einmalige Sache war und möchte mein Leben genauso weiterführen wie vor dem "Unfall". Gegen den Defi habe ich nichts, da er eine zusätzliche Sicherheit gibt, falls es wirklich nochmal zum Kammernflimmern kommen wird.
Außerdem kann es nach dieser 6 monatigen Frist trotzdem wieder passieren.

Gruß
Alex

Re: "Neu"- Defiträgerin

#7
Hallo Alex,
ist ja alles richtig was du schreibst.
Das 6 monatige "Fahrverbot" dient doch aber nur ganzig allein das die Ärzte in diesem Zeitraum den Defi auslesen um zu sehen ob und wie oft er reagieren muste. Die Ärzte müssen dieses Fahrverbot in diesen 6 Monaten aussprechen!

Und nur zur Information, mir ist ein Fall bekannt wo der Defi-Träger während dieses 6 monatige Fahrverbot einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat und der gegnerische Anwalt vom Defi erfahren hatte. Der Defi-Träger wurde aufgrund des ausgesprochenen Fahrverbotes seiner Ärzte zu einer "vorsätzlichen Körperverletzung" verurteilt! Eine Verurteilung wegen "fahrlässiger Körperverletzung" währe ihm billiger gekommen.

Re: "Neu"- Defiträgerin

#8
    Zitat: Tom
    Das 6 monatige "Fahrverbot" dient doch aber nur ganzig allein das die Ärzte in diesem Zeitraum den Defi auslesen um zu sehen ob und wie oft er reagieren muste. Die Ärzte müssen dieses Fahrverbot in diesen 6 Monaten aussprechen!
Naja, stimmt schon, das Fahrverbot hat durchaus Sinn. Mich stören die pauschalen 6 Monate, egal welche Erkrankung.

    Zitat: Tom
    Und nur zur Information, mir ist ein Fall bekannt wo der Defi-Träger während dieses 6 monatige Fahrverbot einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat und der gegnerische Anwalt vom Defi erfahren hatte. Der Defi-Träger wurde aufgrund des ausgesprochenen Fahrverbotes seiner Ärzte zu einer "vorsätzlichen Körperverletzung" verurteilt! Eine Verurteilung wegen "fahrlässiger Körperverletzung" währe ihm billiger gekommen.
Das wusste ich noch nicht, ich kannte nur folgenden Abschnitt:

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...
Auf lange Sicht kann man nicht vermeiden, einem bestimmten Teil der ICD-Patienten das Autofahren wieder zu erlauben, meinte der Kardiologe. In den Unfallstatistiken dominieren im übrigen andere Ursachen: "Sicher ist das Einschlafen am Steuer wesentlich gefährlicher als die Entladung eines Defibrillators, denn bis jetzt kennen wir noch keinen Fall, in dem dadurch ein schwerer Unfall hervorgerufen wurde!" so Prof. Breithardt.
...
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Zitat von http://www.defi-liga.de/berichte/unfallherzattacke.htm


Grüße
Alex

Re: "Neu"- Defiträgerin

#9
Auch interessant, hier steht was von 3 Monaten...

http://www.defi-liga.de/defi/fahrtauglichkeit.htm

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Nach erfolgreicher Behandlung der Rhythmusstörung, entweder durch Arzneimittel oder durch Anwendung eines sog. Herzschrittmachers, kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen 1, 3, 4 und 5 bedingt gegeben sein, wenn die Herzfunktion über 3 Monate normalisiert blieb und die durch Unterbrechung des Gehirns entstandenen Symptome nicht wieder aufgetreten sind.
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Re: "Neu"- Defiträgerin

#10
Hallo Alex,

auch das ist richtig was da steht,
Du hast aber 2 wichtige Sachen nicht richtig gelesen oder überlesen.

Da ist die Rede von "Herzschrittmachern" nicht von Defi´s!
Sicher ein Defi kann auch mit einem Herzschrittmacher kombiniert sein, muss aber nicht zwangsläufig! (Ich habe diese Kombination)

Weiter steht dort: "kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen 1, 3, 4 und 5 bedingt gegeben sein"

also kann, muss aber nicht.

Das hängt immer von der Grunderkrankung ab.

Weiter: Der Bericht auf den du verweist ist von April 1994! Seit dem ist einiges geschehen.
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