Antrag und Behinderungsgrad
Verfasst: 17. November 2005, 17:03
Hallo zusammen,
nach der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg ist für die Festellung der Schwerbehinderung auf Antrag nicht mehr das Versorgungsamt zuständig, sondern das Landratsamt. Betrifft allerdings nur Baden-Württemberg. Wie es sich in anderen Ländern verhält, weiß ich leider im Moment nicht.
Bei mir dauerte es 2 Monate nach Antragstellung, bis ich den Bescheid erhielt.
Folgende Funktionsbeeinträchtigungen wurden bei mir nach Aktenlage festgestellt:
Dagegen werde ich wohl Widerspruch einlegen, da alleine der ICD mit mindestens 50% in der Liste steht.
Zuvor werde ich allerdings in den VdK eintreten, da man dann vollen Rechtsbeistand hat.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Festellung des GdB und Widerspruchsverfahren?
Gruß
Andi
nach der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg ist für die Festellung der Schwerbehinderung auf Antrag nicht mehr das Versorgungsamt zuständig, sondern das Landratsamt. Betrifft allerdings nur Baden-Württemberg. Wie es sich in anderen Ländern verhält, weiß ich leider im Moment nicht.
Bei mir dauerte es 2 Monate nach Antragstellung, bis ich den Bescheid erhielt.
Folgende Funktionsbeeinträchtigungen wurden bei mir nach Aktenlage festgestellt:
- Kardioverter-Defibrillator
- koronarer Bypass
- abgelaufener Herzinfarkt
- koronare Herzkrankheit
- Bluthochdruck
- degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
- Bandscheibenschaden
- Schlafapnoe-Syndrom
Dagegen werde ich wohl Widerspruch einlegen, da alleine der ICD mit mindestens 50% in der Liste steht.
Zuvor werde ich allerdings in den VdK eintreten, da man dann vollen Rechtsbeistand hat.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Festellung des GdB und Widerspruchsverfahren?
Gruß
Andi