nach der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg ist für die Festellung der Schwerbehinderung auf Antrag nicht mehr das Versorgungsamt zuständig, sondern das Landratsamt. Betrifft allerdings nur Baden-Württemberg. Wie es sich in anderen Ländern verhält, weiß ich leider im Moment nicht.
Bei mir dauerte es 2 Monate nach Antragstellung, bis ich den Bescheid erhielt.
Folgende Funktionsbeeinträchtigungen wurden bei mir nach Aktenlage festgestellt:
- Kardioverter-Defibrillator
- koronarer Bypass
- abgelaufener Herzinfarkt
- koronare Herzkrankheit
- Bluthochdruck
- degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
- Bandscheibenschaden
- Schlafapnoe-Syndrom
Dagegen werde ich wohl Widerspruch einlegen, da alleine der ICD mit mindestens 50% in der Liste steht.
Zuvor werde ich allerdings in den VdK eintreten, da man dann vollen Rechtsbeistand hat.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Festellung des GdB und Widerspruchsverfahren?
Gruß
Andi