Antrag und Behinderungsgrad

#1
Hallo zusammen,

nach der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg ist für die Festellung der Schwerbehinderung auf Antrag nicht mehr das Versorgungsamt zuständig, sondern das Landratsamt. Betrifft allerdings nur Baden-Württemberg. Wie es sich in anderen Ländern verhält, weiß ich leider im Moment nicht.

Bei mir dauerte es 2 Monate nach Antragstellung, bis ich den Bescheid erhielt.

Folgende Funktionsbeeinträchtigungen wurden bei mir nach Aktenlage festgestellt:

  • Kardioverter-Defibrillator
  • koronarer Bypass
  • abgelaufener Herzinfarkt
  • koronare Herzkrankheit
  • Bluthochdruck
  • degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
  • Bandscheibenschaden
  • Schlafapnoe-Syndrom

Die Funktionsbeeinträchtigungen wurden mit einem GdB von 60% bewertet.

Dagegen werde ich wohl Widerspruch einlegen, da alleine der ICD mit mindestens 50% in der Liste steht.
Zuvor werde ich allerdings in den VdK eintreten, da man dann vollen Rechtsbeistand hat.

Welche Erfahrungen habt Ihr mit Festellung des GdB und Widerspruchsverfahren?

Gruß

Andi


Ergänzung Antrag und Behinderungsgrad

#2
Widerspruch habe ich fristgerecht beim Landratsamt eingelegt (ich hab's per Fax gemacht) und jetzt - 7 Wochen später - habe ich mal vorsichtig angefragt, was denn nun mein Widerspruch macht. Gleichzeitig habe ich um Eingangsbestätigung gebeten.
Die kam dann auch gleich mit dem Hinweis, dass meine Akte an die Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Entscheidung abgegeben wurde.

Nun, mittlerweile bin ich beim VdK und ich werde weiter berichten, wie es weiter geht.

Im Forum habe ich gelesen, dass der eine odere andere Antrag von einem Sachbearbeiter abgebügelt wurde. Lasst Euch das nicht gefallen!



Re: Antrag und Behinderungsgrad

#5
Hallo Andi,

ich habe ein etwas abweichendes Krankeitsbild wie du:

  1. Dilatative Kardiomyopathie
  2. Mitralklappeninsuffizienz Grad II
  3. Diabetes mellitus Typ 2, Insulin-pflichtig
  4. KHK mit komplettem RCA-Verschluss
  5. Pulmonale Hypertonie
6.Zustand nach Hinterwandinfarkt
7. ICD-Implantation
8. Spondylosis deformans der BWS
9. Gonarthrose bds

Hiermit habe ich am 26.08.03 beim Versorgungsamt in Aachen den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Bereits am 12.09.03 erhielt ich den anerkennenden Bescheid über einen GdB von 80.

Als Begründung wurden

  1. Herzleistungsbeeinträchtigung, Defibrillatorversorgung
  2. Diabetes mellitus

angegeben. Gleichzeitig wurde das Merkzeichen "G" eingetragen.

Ich meine, Du solltest dich mit 60% nicht zufrieden geben.

Mit vielen Grüßen aus dem Hürtgenwald
Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.


DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: Antrag und Behinderungsgrad

#6
Hallo Andi. Poch nicht darauf das Deine Beschwerden nach und nach zusammen gewertet werden.50% defi 20% Bandscheibe etc. geht nicht.Lege trotzdem Einspruch gegen den Bescheid, Zu dem VDK! ich habe da so meine negativen erfahrungen.Das Amt denkt das Du keinen langen ATEM hast um das durchzuziehen.Schau Dich mal im Forum um da bekommst Du zahlreiche infos zu diesem Thema.Wenn Du nicht fündig geworden bist ,lass dann mal was hören bzw. lesen. Schönes wochenende. Gruß Georg



Re: Antrag und Behinderungsgrad

#7
Hallo Andi

Immer daran denken, Versorgungsämter und Landratsämter rechnen anders!
50%+15%+20%+30%+25% sind bei denen nicht 140% sondern zwischen 60% - 80%!

Aber dennoch 60% sind zuwenig! Auf jeden Fall Einspruch Einspruch und wieder Einspruch erheben!
Kostet Zwar Zeit und Nerven aber man darf denen nicht klein bei geben!

Re: Antrag und Behinderungsgrad

#8
Für mich ist das "Amt für soziale Angelegenheiten" in Landau zuständig. Bei meinem ersten Antrag wurde nur eine Behinderung von 60 % anerkannt. Folgende Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
1 Herzleiden, AICD-Implantation
2. Lendenwirbelsäulenleiden

Eine Herzleistungsminderung wurde ausdrücklich nicht anerkannt, obwohl in den ärtzlichen Attests, Krankenhaus und Hausarzt, eine LV-EF von 15 % gennant wurde.

Dagegen legten "wir", meine Frau war in diesem Fall aktiver als ich, natürlich Einspruch ein und mobilisierten die Ärzte, sodass sie in verschärfter Form auf die Herzleistungsminderung - Atemnot bei Treppensteigen usw. - hinwiesen. Inzwischen hatte man bei mir noch Diabetes festgestellt.

Schließlich wurde ein Behinderungsgrad von 80% mit dem Merkzeichen G anerkannt.

Gruß
Hans

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