KFZ-Steuerermäßigung nur für PKW, warum eigentlich?

#1
Hallo zusammen,

seit Juli hab ich jetzt den Defi drin, und hab mich auch recht gut dran gewöhnt. Natürlich sagt einem niemand, das man mit dem Defi einen Behindertenausweis bekommt, das hab ich nur über dieses Forum rausgefunden, also gleich mal dem VDK beigetreten und den Antrag stellen lassen. Man machte mich drauf aufmerksam, das unter 4-5 Monaten vermutlich nix gehn werde, das würde so lange dauern.

Das ist jetz einen Monat her, und am Freitag hatte ich meinen Bescheid im Briefkasten, ich war echt überrascht, um so mehr überrascht war ich, als ich den Behinderungsgrad gesehn hab, den man mir zugestanden hat.
Das ich 50% bekomme, wegen des Defi, wusste ich ausm Forum hier, meine Ärztin hatte letzte Woche noch gemeint, das ich auf keinen Fall mehr bekommen würde, und Merkzeichen "G" schon garnicht, so krank wär ich ja auch wieder nicht.

Ende vom Lied:

GdB 70, und Merkzeichen "G", und unbefristet,
(ich freu mich schon auf den nächsten Termin bei ihr).

Aber nun zum eigentlichen Teil meiner Geschichte:

Dem Bescheid lag ein Antrag auf KFZ Steuerermäßigung, wahlweise auch was mit öffentlichen Nahverkehr bei. Ich wohn aufm Land, hab ein Auto und sechs Traktoren, was soll ich mitm Öffi?

Da ich heut eh in der Stadt zu tun hatte, und mein Kardiologe nicht weit vom Finanzamt weg ist, bin ich da heut gleich mal hin und hab mich da vorgestellt, vielleicht kann man ja den Behördenweg etwas verkürzen, aber falsch gedacht!!

Die Sachbearbeiterin las sich das alles kurz durch, und teilte mir mit, das ich den Weg übers Versorgungsamt nehmen müsse, anders würde das nicht gehn. Auf meine Frage, ob ich auch meinen 750 Kilo Anhänger da mit reinnehmen könnte, meinte sie nur salopp, "den können Sie gleich verkaufen, und die Anhängerkupplung gleich dazu"! Ich darf also tatsächlich, mit einem steuerermäßigtem Fahrzeug, keinen Anhänger mehr ziehn, aha, man lernt also nie aus!
Aber es kam noch besser.
Die Dame fragte dann nach meinem Kennzeichen, und sagte dann nur, "was, LKW auch noch?", (ich hab nen SEAT INCA, baugleich mit VW Caddy), da geht schon mal garnix. Super, ich war begeistert, das war wohl nix.

Ich bin 42 und Junggeselle, für was brauch ichn Auto mit 5 Sitzen? Ich brauch ein Fahrzeug was günstig ist und wo ich hinten was reinschmeissen kann, oder auch mal mitm Stapler was verladen kann, und nen Anhänger womit ich meinen Rasentraktor transportieren kann, um bei mienen Eltern zu mähen, zudem fahr ich mit den Traktoren ja auch auf Treffen.

Also werd ich auf die Ermäßigung verzichten, dann darf ich aber dafür fahren was ich will, dann halt eben nicht. Schade find ichs nur, das ich, nur weil ich weniger Sitze, dafür aber nen grossen Kofferraum habe, das nicht nutzen kann,

Gruss Schorsch



Re: KFZ-Steuerermäßigung nur für PKW, warum eigentlich?

#2
nene
Hab einen BMW mit Kupplung. Da bindet man dir wohl eine Bärchen auf. Lass dir da nix einreden und hole dir Info. Und zwar auch vom Versorgungsamt. Finaz macht nur den Stempel drauf. Frag mal neu nach. Drück dir die Daumen, dass doch noch klappt und du eine bessere Sachbearbeiter/in bekommst
lg andy


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Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien.
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!

Re: KFZ-Steuerermäßigung nur für PKW, warum eigentlich?

#3
komische Geschicht;-)
ich bin mit dem Wisch vom Versorgungsamt zum KFZ- Steueramt marschiert und habe den Eintrag bekommen. Allerdings fragte mich die Steuersachbearbeiterin, wieso ich 60G hätte, ich sähe doch aus wie das "blühende Leben". Das fand ich nicht sehr "professionell".

also: schalte doch den VDK ein, die sind doch für so etwas da. Die können dir doch nicht vorschreiben, was für ein Auto du fährst und ob da nun eine Anhängerkupplung dran ist oder nicht.

Viel Glück
Andrea



Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein)

Re: KFZ-Steuerermäßigung nur für PKW, warum eigentlich?

#5
erstmal Danke für die Antworten. Es ging ja nicht direkt um die Anhängerkupplung, sondern darum, das ich mit diesem Fahrzeug, sollte es steuerermäßigt sein, keinen Anhänger mehr ziehen darf. Zudem darf das Auto keine andere Person mehr nutzen, ausser mir, oder jemand fährt mich mit dem Fahrzeug in meinem Auftrag.
Ich fahre seit 1994 diese Fahrzeugart, weil ich halt, mit ein paar Unterbrechungen, Langzeit Single bin, und es für mich einfach die praktischeren Fahrzeuge sind. Die Sachbearbeiterin meinte auch, das da ein Vermerk in den Fahrzeugschein kommt, wo das drin steht. So einen Vermerk hab ich noch nie gesehn, vielleicht hat ja einer von euch so einen drin, und kann mir den mal schicken, das wäre nett,



vielen Dank, gruss Schorsch



Re: KFZ-Steuerermäßigung nur für PKW, warum eigentlich?

#6
Hallo Schorsch,

ich denke, dass die Anhängerkupplung nicht das Problem ist, sondern die Zulassung deines SEAT INCA als Lkw.

Hier ein Auszug aus Hamburg zur Kfz-Steuer ( http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11313238/ )

KFZ-Steuer Hamburg - Vergünstigungen für Schwerbehinderte

Für Schwerbehinderte kann das Halten von Kraftfahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit bzw. die Steuer kann auf 50 % ermäßigt werden, solange das Fahrzeuge für die schwerbehinderte Person zugelassen ist und im Behindertenausweis eines der Merkzeichen H, BL, aG, G, oder GL oder Kriegsbeschädigung eingetragen ist. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bzw. der Steuerermäßigung ist mit einer Nutzungseinschränkung verbunden.
Erforderliche Unterlagen
Bei eingetragem Merkzeichen H, BL oder aG oder Kriegsbeschädigung müssen der Behindertenausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei eingetragenem Merkzeichen G oder GL müssen der Behindertenausweis, das Beiblatt zum Behindertenausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original vorgelegt werden.

Gebühren
Gebührenfrei

Zur Nutzungseinschränkung sagt Wikipedia:
Voraussetzung für Steuerermäßigungen ist allerdings, dass das Fahrzeug nur zur Beförderung des schwerbehinderten Halters genutzt wird. Wird das Fahrzeug für Warentransporte, die über übliches Handgepäck hinaus gehen, entgeltliche Beförderungsleistungen oder die Nutzung durch Dritte, die in keinem Zusammenhang mit dem Schwerbehinderten steht, genutzt, entfällt die Steuerermäßigung.[6] Wird das ermäßigte/befreite Fahrzeug eines Schwerbehinderten beispielsweise regelmäßig für Fahrten von Bekannten oder Angehörigen für anderweitige genutzt, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.

Ich denke, dass du bei dieser Sache den Sachbearbeiter des Finanzamtes überzeugen musst, dass dein "Lkw" eigentlich ein Pkw ist und nur von dir für nicht gewerbliche Fahrten benutzt wird.
Beim Neukauf deines nächsten INCA / Caddy solltest du auf die Pkw-Zulassung achten.

die Alte Fregatte



Re: KFZ-Steuerermäßigung nur für PKW, warum eigentlich?

#7
Hallo Schorsch,

da du ja in Bayern lebst, geh doch einfach auf den folgenden Link und suche dort: Formulare =>Weitere Themen => A bis Z => Kraftfahrzeugsteuer => Antrag auf Gewährung einer Steuervergünstigung gem. § 3a KraftStG mit Merkblatt.
Da wird dir ein PDF zum Ausfüllen angeboten, das du dann bei deinem Finanzamt, zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Merkblatt, vorlegen kannst. Laut dem dortigen Merkblatt ist das Kraftfahrzeug nicht näher spezifiziert. du hast da vielleicht eine Chance, die Steuervergünstigung zu erhalten.

die Alte Fregatte



Re: KFZ-Steuerermäßigung nur für PKW, warum eigentlich?

#8
PKW Zulassung werd ich mir nicht antun, als LKW wird der Inca, nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, egal, welcher Motor, egal wieviel Hubraum.
Damit komm ich bei meinem viel billiger weg, als mit PKW Zulassung. Mit 1,8 Tonnen zul. Gesamtgewicht, zahl ich grad mal 101 Euro im Jahr, was die PKW Zulassung, mit nem 1,9L Diesel kostet weiss ich nicht genau, aber halt einiges mehr. Trotzdem hätt ich die Vergünstigung gerne mitgenommen, aber was nicht geht, geht halt nicht,

lg Schorsch



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