pflegestufe

#1
hallo zusammen,
bin seit gestern Mitglied und hätte ein paar Fragen:
Ich habe nach plötzlichem Herztod und Reanimation 2000 und dilatative Kardiomyophatie LV/EF30% meinen 2.Defi (3. wahrscheinlich noch 2013). Darüber hinaus habe ich jetzt im März 2013 eine Diabetes 2 diagnostiziert bekommen. Ich habe eine Schwerbehinderung von 60% ohne Zusatz.

1.) Welchen Behinderungsgrad kann ich jetzt beantragen (realistisch)?

2.)Hat jemand mit meinem Krankheitsbild eine Pflegestufe antragt und bekommen? Mir fällt inbesondere die Hausarbeit sehr schwer und ich würde mir gerne Hilfe holen.

danke für eure hilfe
claudia

Re: pflegestufe

#2
Hallo Claudia,

    Zitat: claudi
    hallo zusammen,
    bin seit gestern Mitglied und hätte ein paar Fragen:
    Ich habe nach plötzlichem Herztod und Reanimation 2000 und dilatative Kardiomyophatie LV/EF30% meinen 2.Defi (3. wahrscheinlich noch 2013). Darüber hinaus habe ich jetzt im März 2013 eine Diabetes 2 diagnostiziert bekommen. Ich habe eine Schwerbehinderung von 60% ohne Zusatz.

    1.) Welchen Behinderungsgrad kann ich jetzt beantragen (realistisch)?

    2.)Hat jemand mit meinem Krankheitsbild eine Pflegestufe antragt und bekommen? Mir fällt inbesondere die Hausarbeit sehr schwer und ich würde mir gerne Hilfe holen.

    danke für eure hilfe
    claudia
zu 1.) Du kannst einen Verschlechterungsantrag stellen. Ob Dir dann ein höherer GdB zugestanden wird hängt von der dann notwendigen Dokumentation der Ärzte und Deinen Untersuchungsergebnisen ab. Einfach mal hingehen und sagen ich möchte GdB 10 mehr geht nicht. Die einzelnen GdB der seperat betrachteten Krankheiten kann man nicht aufaddieren, das Gesamtbild entscheidet.

zu 2.) Mit einer Pflegestufe wird Dir keine Haushaltshilfe zugestanden. Eine direkte Haushaltshilfe wirst Du privat finanzieren müssen, die kannst Du aber bis zu einem bestimmten Betrag beim Finanzamt absetzen.
Das es Dir "schwer fällt" reicht da auch nicht. Pflegestufe I bekommst Du wenn Du Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Essen, Hausarbeit, Kochen u.a. benötigst. Jede Tätigkeit hat eine vorgegebene Anzahl an Minuten pro Tag bzw. pro Woche (Leistungskatalog), Für Pflegestufe I musst Du 46 min pro Tag Hilfe benötigen. Selbst wenn Du das glaubhaft durch Unterlagen (s.o.) beim Antrag vermitteln kannst kommt vor einer Bewilligung der MdK und prüft Dich. Bekommst Du dann eine Bewilligung würdest Du mit Pflegestufe I dann 235,- € im Monat für eine ambulante häusliche Pflege durch einen Angehörigen erhalten. Bei häuslicher ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst würden Dir 450,- € zustehen, aber ein Pflegedienst ist keine Putzkolonne.

Besten Gruß

Thorsten



Re: pflegestufe

#3
Hallo Thorsten,
vielen Dank für Deine Antwort. Mein Problem sind ja nicht nur die bekannten Krankheiten sondern die noch nicht entgültig diagnostizierten (sehr schwer) (weichteilrheuma in beiden Armen). Darüber hinaus beide Knie kaputt. Habe noch nicht mal ein G sodaß ich auf Parkplätzen (gerade beim einkaufen) teilweise sehr lange laufen und tragen muß.
Mein Arzt an der Uni Frankfurt meinte, ich käme jetzt in eine andere Abteilung, damit Daten zur Transplantation gesammelt werden. Ich hoffe, dass dies noch etwas dauert, aber wie kaputt muß man sein um Unterstützung zu bekommen (erhalte keine Rente oder sonstiges)

Gruß Claudia

Re: pflegestufe

#4
Hallo claudi,
das war so aus Deiner Eingangsfrage nicht herauszulesen. Ich denke, Du solltest erst einmal Deine weiteren Diagnosen abwarten aber, wenn es sich zu bestätigen scheint, sofort einen Verschlechterungsantrag stellen. Auf jeden Fall solltest Du Dich vorher aber intensiv, entweder durch eine umfassende Recherche im Internet oder besser ein ausführliches Gespräch bei einem der Sozialverbände, informieren welche Ansprüche Du geltend machen kannst und was das bedeutet. In der von Dir geschilderten Parkplatzsituation z. B. ist Dir mit dem Sondermerkmal "G" überhaupt nicht geholfen, um einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen musst Du schon das "aG" für aussergewöhnlich Gehbehindert haben, da liegt die Hürde aber dann auch höher. Und die hohen "Anforderungen" an eine Pflegestufe hab ich oben schon versucht zu beschreiben. Hier kommt dann noch der Unsicherheitsfaktor der Begutachtung dazu, wenn Du eine(n) unerfahrenen Gutachter(in) bekommst wird die Dich eher als topfit darstellen als eine(r) mit Erfahrung. Auch wenn es offiziell niemand zugeben wird, sind die Gutachter doch daran gehalten für die Krankenkassen möglichst wenig Kosten zu verursachen. Darüber sieht man a.) ständig im Reportagen Fernsehen und b.) hab ich das auch im eigenen Familienkreis erfahren.

Besten Gruß

Thorsten



Re: pflegestufe

#5
Hi,
wie Thorsten schreibt ist es richtig einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Bereit deine Ärzte darauf vor, dass etwas vom Versorgungsamt kommt. Sie müssen dorthin berichten. Also klare Ansage an die Doc´s!
Und dann nach dem Bescheid prüfen ob deine "Wünsche" erfüllt wurden. Und dann sofort Widerspruch einlegen wenn dies nicht der Fall ist (in fast allen Fällen ist das VA restriktiv).
Bezüglich des Erhalts einer Pflegestufe rate ich dir zunächst ein sog. Pflegetagebuch für sich selbst zu führen. Minutiös dokumentieren was du nicht kannst - aber realistisch bleiben. Der MDK zählt die Minuten - und es ist sehr schwierig. Da kannst du dich hier ja sachkundig machen ggf. Hilfe erbitten.
Alles Gute.
Dirk



Dirk