Merkzeichen G ,welche Voraussetzungen braucht man dafür?

#1
Hallo,

heute ist der Bescheid des Versorgungsamtes gekommen.
Bei mir wurden neben dem Defi und 2 weiteren Störungen auch

-Arterielle Verschlusskrankheit beider Beine

anerkannt.

Ich hab 60% bekommen,aber kein "G".Das wurde abgelehnt.
Ich hab jetzt im September/Oktober eine PTA in beiden Beinen bekommen,und schaffe jetzt als längste gelaufene Strecke 1200m in ca. 45 min.Natürlich mit viel Pausen,aber das ist viel besser als vor der Antragstellung im August.

Sollte ich beim Widerspruch diese Strecke/Zeit angeben,und wie sind meine Chancen auf das "G"?
Hilft ein Schreiben meines Hausarztes über meine Gehbehinderung?
Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen (gerichtliche Entscheidungen?) welche Strecke man in welcher Zeit schaffen (oder eben nicht schaffen) muss?
Sind eventuelle Gerichtsentscheidungen bundesweit gültig,oder nur im betreffenden Bundesland?

Ob 60 oder 80 ist mir egal,nur das "G" ist wichtig.Und da möchte ich keine Fehler machen beim Widerspruch.
Auch und grade im Hinblick auf ein Gerichtsverfahren.

Wenn jemand auch Erfahrungen mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus gemacht,dann würde ich mich über einen Erfahrungsaustausch freuen.



Gruß Reiner

Re: Merkzeichen G ,welche Voraussetzungen braucht man dafür?

#2
Hallo Reiner111,
du solltest mit einem Sozialverband wie dem VdK oder ähnlichem in Verbindung treten, die helfen dir auf jeden Fall weiter und kennen sich bestens mit der Materie aus. Und wenn der Wiederspruch über einen Sozialverband läuft, sind die entsprechenden Behörden oft etwas einsichtiger als bei Einzelpersonen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, könntest du dich auch mal beraten lassen, hängt von deinem Vertrag ab.
MFG, Rainer

Re: Merkzeichen G ,welche Voraussetzungen braucht man dafür?

#4
Hallo Reiner111
Bei mir läuft jetzt eine Klage. Kann keine 20 m gehen ohne solche schmerzen zu bekommen, dass stehen bleiben muss. Dauert immer bis 5 min bis der Schmerz soweit nach gelassen hat, dass weiter gehen kann.
Am Besten nimmst du wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben, einen Verein oder wenn sowas nicht hast einen Anwalt.
Dazu wurde ich noch aus deine sieht schreiben warum du das G brauchst und wieso. Begründe es ganz genau. Der Richter möchte es gerne wissen, wenn du eine Klage einreichen tust.

LG Andy


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Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien.
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!

Re: Merkzeichen G ,welche Voraussetzungen braucht man dafür?

#5
Danke für die Hinweise und den Link.

Der VDK wird ein weiteres Mitglied bekommen,denn scheinbar ist es auch laut Google alleine fast unmöglich ein G im Widerspruchsverfahren doch noch zu erreichen.

Leider gibt es keine festen Normen welche zur Erlangung des G oder aG erreicht werden müssen.Es sind alles Einzelfallentscheidungen,und hier wird wohl im Zweifel gegen den Betroffenen entschieden.



Gruß Reiner

Re: Merkzeichen G ,welche Voraussetzungen braucht man dafür?

#9
habe nach Behinderung mit 30 GdB in den 90'er, schwerer Verkehrsunfall, und von 50 GdB nach Bypass-OP 2011 nun nach Defi-Implantation am 03.05.2013 einen GdB 60 mit Merkzeichen G erhalten. Diesmal sogar ohne Widerspruch, der bei der Beantragung der Schwerbehinderung in 2011 noch erforderlich war.
Was ich damit sagen will, nicht aufgeben und auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Nochmals die Ätzte konsultieren und über die Antragstellung bzw. den Widerspruch in Kenntnis setzen. Die Versorgungsämter sind im Sinne der Haushalte der Länder und Kreise dazu angehalten mit finanziellen Mitteln sparsam umzugehen. Mit einem GdB haben sie wenig Probleme an einem Merkzeichen G hängt bares Geld. Entweder die Hälfte der Kfz.-Steuer oder die Nutzung aller im Bundesgebiet nutzbaren öffentlichen Verkehrsmittel für eine sehr geringe Selbstbeteiligung ( bei mir sind es 76,- €/Jahr). Hier ist also Nachdruck erforderlich und Beweiskraft der Argumente um ans Ziel zu gelangen. Für das Merkzeichen G muss man nichts an den Extremitäten (Füßen oder Beinen) haben. Eine eingeschränkte Herzfunktion erfüllt den "gleichen Zweck".