Allgemeine Frage zum Schwerbehindertenausweis

#1
Hallo, Mitglieder des Defi-Forums,
ich heiße TAnja und bin seit 5 Jahren Defi Trägerin. HAbe bereits meinen zweiten.
Meine Frage ist:
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt für unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Meine Frage: Gilt die Freifahrt Deutschlandweit oder nur begrenzt???
Freu mich auf Antwort.

Re: Allgemeine Frage zum Schwerbehindertenausweis

#2
Hallo Tanja
ich bin in der gleichen Situation. Soweit ich weiss dürfen wir Deutschlandweit den Nahverkerhr kostenlos mit der Wertmarke nutzen.
Das heisst Regionalbahnen der Bundesbahn und vor Ort die Busse, Strassenbahnen und U-Bahnen.
Man ist vielleicht ein wenig länger unterwegs,aber ich mag das sehr.
Ansonsten sieh doch mal bei der Bahn unter Behindertenbeförderung nach, da steht auch einiges.
Ein schönes Wochenende dir
lg
Karin

Re: Allgemeine Frage zum Schwerbehindertenausweis

#3
Hallo Tanja,
über dieses Thema wurde schon mehrfach geschrieben. Ich kann jedoch jetzt aus eigener Erfahrung bestätigen, was meine Vorschreiber schon ausführten. Wir können alle Nahverkehrszüge nutzen. Hier war mir, zuzüglich zu dem Beiblatt, welches man zum Ausweis mit dem Merkzeichen G erhält, eine Broschüre der Deutschen Bahn "Reisen mit Handycap" sehr hilfreich. Hierin sind zusätzliche Strecken enthalten, die kostenlos benutzt werden können. Ich wohne in Köln und habe gerade den Nahverkehr in Leipzig und eine Fahrt von Leipzig nach Dresden getestet. Bin auch kontrolliert worden, wovor ich etwas Angst hatte. Aber alles ging glatt. Auf diesem Wege nochmals an unseren Experten Tom ein herzliches "Dankeschön" für seine Hinweise!
Gruß
Eva-Maria N.



Re: Allgemeine Frage zum Schwerbehindertenausweis

#4
Hallo und Herzlich Willkommen, Tanja...

Guck mal hier:

http://www.carookee.com/forum/defi-forum/5/24068095?mp=31444184349bbeefe081e51fc52e540052f2db73e9b6bba23fdd11&mps=Unentgeltliche+Bef%F6rderung+behinderter+Menschen+bei+der+DB#24068095

Vielleicht ist Dir dort mit dem Link geholfen? ;-)

Liebe Grüße, Bibbi


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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)

Re: Allgemeine Frage zum Schwerbehindertenausweis

#6
Hallo TaHi,
schau mal hier unter Beehinderungsgrad:
http://www.defibrillator-forum.de/tipps/tipps.htm

Dort findest Du alles Wissenswerters über die dort aufgeführten Links. Es ist aber falsch, dass Du alle Regionalbahnen kostenlos nutzen darfst. Mit der Wertmarke bekommst Du eine Streckenverzeichnis welche für 50 km Deinen Wohnort ALLE Strecken bzw. Zielbahnhöfe angibt bis zu denen Du kostenlos fährst. Darüberhinaus gilt eine kostenlose Weiterfahrt nur in Verkehrsverbünden. Es gibt jedoch innerhalb Deutschlands spezielle Kursbuchstrecken für Behinderte, die Du kostenlos nutzen darfst - mit Regionalbahnen. Ist ein bischen kompliziert, ich werde es aber demnächst innerhalb der Tipps mal genauer aufzeigen.

Gruß
Thorsten



Re: Allgemeine Frage zum Schwerbehindertenausweis

#8
Hallo Karin,
das Streckenverzeichnis bekommst Du von Deinem Versorgungsamt, dass Dir den Behindertenausweis ausstellt, normalerweise mit dem ersten Beantragen der Wertmarke. Sonst frag dort einfach mal nach. Dieses Streckenverzeichnis bekommst Du nicht bei der Bahn. Bei der Bahn bekommst Du aber die Broschüre "Mobil mit Handycap" (oder unter
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/broschueren/MDB59144-mobilitaetsbroschuere_bf.pdf)
Dort sind alle Kursbuchstrecken innerhalb Deutschlands, die Du kostenlos nutzen darfst, aufgeführt.

Gruß
Thorsten



Re: Allgemeine Frage zum Schwerbehindertenausweis

#10
Hier hat sich die Rechtslage mittlerweile verändert, vielleicht ist es für den einen oder die andere hilfreich.....

Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.
Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht. IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen. Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.

Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.