KFZ Steuerbefreiung

#1
Hey ihr lieben,

Ich möchte mir jetzt ein Auto zulegen und habe gelesen das man mit einem Schwerbehindertengrad von 50% eine KFZ Steuerbefreiung bekommt. Leider habe ich kein Merkzeichen (nur einen grünen Ausweis und 50%). Bekomm ich die Befreiung trotzdem ?

Was habt ihr noch so beantragt?

Re: KFZ Steuerbefreiung

#2
Du bist schwerbehindert und hast ein Fahrzeug? Je nach Grad der Behinderung (GdB) hat man einen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer).

Sie können die Ermäßigung oder Befreiung jedoch nur für -ein- Fahrzeug beantragen.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent sind:
Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
Sie sind in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
Sie verzichten auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.
Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind:
Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
Sie sind außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H).
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.
Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug nicht zweckfremd nutzen.

Verfahrensablauf
Sie müssen die Steuervergünstigung schriftlich beim Finanzamt beantragen. Das Formular "Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für Schwerbehinderte" steht Ihnen im Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg als Download zur Verfügung. Sie erhalten es auch bei Ihrem Finanzamt oder bei der Zulassungsstelle. Es ist empfehlenswert, den Antrag persönlich abzugeben, da Sie Originalunterlagen vorlegen müssen.
Lassen Sie ein Fahrzeug neu zu, beantragen Sie die Steuervergünstigung gleich bei der Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis
nach der Zulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I
für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zusätzlich: das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Die Unterlagen müssen Sie im Original vorlegen.
Achtung: Für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer muss Ihr Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck haben (der Sie zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt). Auf dem Beiblatt zum Ausweis darf allerdings keine Wertmarke aufgeklebt sein.

Kosten
keine

Bearbeitungsdauer
Das Finanzamt trifft die Entscheidung über eine Steuervergünstigung

Sonstiges
Wollen Sie das Fahrzeug (vorübergehend) zu anderen als den begünstigten Zwecken nutzen, müssen Sie dies dem Finanzamt unverzüglich melden. Das Finanzamt setzt die Kraftfahrzeugsteuer für die Dauer der zweckfremden Nutzung, mindestens jedoch für einen Monat, fest.
Fallen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung oder die Steuerermäßigung weg, müssen Sie dies dem Finanzamt ebenfalls unverzüglich anzeigen.

Rechtsgrundlage
§ 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (Vergünstigungen für Schwerbehinderte)
§ 7 Abs. 3 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) (Steuervergünstigungen)
§ 1 Abs. 2 Verordnung der Landesregierung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom 12.06.2007 (GBl. S. 274)


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: KFZ Steuerbefreiung

#4
Die Steuerermässigung ist zumindest bei uns in NRW ein tritt in den eigenen
Hintern!Ich habe auch GDB 60 mit G und bin Anfang des Jahres mit meinen
Papierchen zum Finanzamt und habe da erst mal das ganze Ausmaße der
Einschränkungen gehört-mein Mann dürfte nur noch in Ausnahmefällen mit dem
Auto fahren z.B. für mich zur Apotheke... aber auf keinen Fall zur Arbeit die 25 km
kann er ja laufen und in den Kfz-Papieren kommt dann ein Vermerk.Für eine
Ersparnis von 77€ im Jahr ist das wohl nicht akzeptabel,zumal ich mit einer
Busfahrkarte auf dem Land nichts anfangen kann,hier fährt nur ein Schulbus
sonst nix!Wirklich tolle Vergünstigung...






____________________
ST-Hebungsinfarkt 9.8.13,2 Gefäss KHK mit 2 Stents,AV-Block 3,
ICD Implantation 14.8.13(Medtronic Cardia),Herzinsuffienz NYHA 3
CRT Aufrüstung 25.8.15(St.Jude Quadra Assura MP)
EF 15-20~

Re: KFZ Steuerbefreiung

#5
Ja die Einschränkungen sind schon enorm. Ich darf nur alleine das Auto fahren und auch nur zur Arbeit hin und zurück, sowie zu Einkäufen, die meiner Haushaltsführung dienen. Eine andere Person darf alleine nur damit fahren, wenn sie etwas für mich einkauft oder auf der Rückfahrt, wenn sie mich irgendwo hingebracht hat. Ich glaub zur Werkstatt dürfte eine beauftragte Person das Fahrzeug auch alleine noch bringen.
Ich darf keine Personenbeförderungen oder sonstige Transporte mit dem Fahrzeug machen. Also wenn mein Chef sagt, fahr doch auf dem Nachhauseweg noch schnell bei Firma XY vorbei und liefere die Kugekschreiber aus - geht nicht.
Man kann aber - wenn man solch eine eingeschränkte Tour vor hat und den Termin vorher weiß, das beim Finanzamt anmelden und bezahlt dann für den Monat in den der Termin fällt, die volle Kfz-Steuer. Das geht wohl.

Ansonsten ist eine Zuwiderhandlung Steuerhinterziehung bei einer Befreiung oder Steuerverkürzung bei einer verminderten Steuer.

Aber ohne "G" gibts doch gar keine Steuererleichterung oder?



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n