ich hatte Freitag am Arbeitsplatz Besuch von "meinem" Integrationsbeauftragten vom Integrationsamt. Nach einem Plausch zu meiner Arbeitsumgebung usw. hat er mir eine Info-Broschüre über "Behinderte Menschen im Beruf" dagelassen. Dort steht eine Menge drin wofür man selbst bzw. der Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen für den Arbeitsplatz erhalten kann.
Was mich neugierig gemacht hat sind die Zuschüsse zum Kauf eines berufsbedingt notwendigen Fahrzeuges (für Fahrten zum Arbeitsplatz) bzw. eine behinderungsgerechte Ausstattung dieses. Kurz gesagt kann man diese beantragen und bekommt, je nach Höhe des Einkommens, einen prozentualen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen. Dies gilt in erster Linie für Neuwagen aber auch für Gebrauchtwagen sofern deren Gebrauchtwagenpreis über 50 Prozent des ehem. Neuwagepreises liegt. (Grundlage ist die jeweils aktuelle Schwacke-Liste).
Die Einkommens-Bezugsgröße nach §18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch ist für das Vorjahr, also 2007, der jährliche Betrag von 29.400,- €
Da ich beim Integrationsamt noch keine schlafenden Hunde wecken will meine Fragen an Euch:
- Hat einer von Euch sowas schon mal beantragt?
- Ist die Bezugsgroße auf das Netto oder Brutto-Einkommen bezogen?
- Hat einer von Euch eine aktuelle Schwacke-Liste?
Thorsten