Re: Muss sein!

#21
Das Thema ist hier im Forum im Thread "Auto fahren" auch schon ausgiebig diskutiert worden. Ich bin immer wieder sprachlos, dass doch immer wieder ziemlich wenig Eigenverantwortung an den Tag gelegt wird, wenn es um dieses Thema geht.
Kann man nur hoffen, dass niemand in der Nähe ist, falls aus irgendeinem unerfindlichen Grund der Defi bei solch einem Berufskraftfahrer dann doch mal anspringt, während er auf dem Bock sitzt. Und ich denke, die finanziellen Auswirkungen wären dabei nicht das Schlimmste, was man sich vorstellen kann....
Auch wenn es bei Tim bisher keinen Defi-Schock gab ("nicht mal 'nen Test-Schock" , was ich auch etwas merkwürdig finde), heißt das nicht, dass es nicht doch irgendwann mal soweit sein kann. Auch wenn der Defi NUR zur Prophylaxe eingebaut wurde. Es gab schon öfter Leute, deren Defi einfach irgendwann "gesponnen" hat und die einen nach dem anderen geballert bekamen. Defekte Sonde oder sonstige Hintergründe, die man zunächst mal gar nicht einkalkuliert.
Und dass auch so genannte Gesunde plötzlich in ein ähnliche Situation geraten könnten durch z.B. nen Herzinfarkt am Steuer, muss jetzt hier nicht wieder angemerkt werden, das weiß ich. Aber WIR WISSEN, dass wir so einen Computer in der Brust haben, der auch schon mal ein Eigenleben entwickeln kann, ohne dass wir dann noch die Zeit hätten zu reagieren.

Diese legere Art mit dem Thema umzugehen (Defi z.B. nicht bei der Vers. melden u.s.w., einfach weiterfahren) finde ich höchst fahrlässig.



Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (G.C. Lichtenberg)

Re: Muss sein!

#22
Real World:

Z.n. ICD-Implantation
Patientenverhalten

• 8% Schock während Autofahrens
• 2% Bewußtlosigkeit während Autofahrens
• 11% Schwindel/Palpitationen, so daß Sie anhalten mußten

80 % führten PKW < 8="">
57 % fuhren täglich
25 % > 100 Meilen/Woche


Empfehlungen zur Fahruntauglichkeit nach ICD-Implantation:

Primärprävention

Beruflich: Permanent fahruntauglich
Privat: 1 Woche

Sekundärprävention

Beruflich: Permanent fahruntauglich
Privat: 6 Monate

Der Arzt darf bei Kenntnis des "Schwarzfahrens" sogar seine Schweigepflicht brechen:

Ärztliche Aufklärung: Fahruntauglichkeit

• BGH: Aufklärung sollte dann erfolgen, wenn der Patient erkennbar
fahruntauglich ist oder eingeschränkt in der Fahrtauglichkeit ist…
• Solange die Ursache (z.B. bei Erstkontakt, keine schwere
Synkope…) nicht geklärt ist, sollte dem Patient kein generelles
Fahrverbot auferlegt werden (Schadensersatzanspruch)…
• Wegen Fürsorgepflicht als behandelnder Arzt: Generelle
Aufklärung („…Fahruntauglichkeit richtet sich nach Ursache…“) -
Eigenverantwortung des Patienten

…und Dokumentation…

Ärztliche Aufklärung: Fahruntauglichkeit

„…und wenn der Patient nicht will…“

Ärztliche Schweigepflicht: § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht ist die Regel (Stillschweigen). Die Ausnahme - Brechen der ärztlichen Schweigepflicht - beruht auf dem Recht zur Offenbarung.

Empfehlung: M. Parzeller. Die ärztliche Schweigepflicht. DÄ, 2005

Rechtfertigungsgrund des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB zum

Schutz höherrangiger Rechtsgüter
Fremdgefährdung im Straßenverkehr
Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch
Offenbarung psychischer Erkrankungen zum Zwecke der Unterbringung bei Eigen- und Fremdgefährdung
Unterrichtung des Partners über die Erkrankung des Lebensgefährten an HIV (strittig)

Ärztliche Aufklärung: Fahruntauglichkeit

Stufenabfolge zum Bruch ärztlicher Schweigepflicht gegen erklärten
Patientenwillen zur Gefahrenabwehr

  1. Information des Patienten über die von ihm ausgehende Gefahr
  2. Eindringliches Anraten zur freiwilligen Offenbarung des Geheimnisses durch den Patienten selbst
  3. Fristsetzung zur freiwilligen Offenbarung (bei mediz. Vertretbarkeit)
  4. Zwingende, vorherige Ankündigung des beabsichtigten Bruchs der
ärztlichen Schweigepflicht mit Fristsetzung (bei mediz. Vertretbarkeit)

M. Parzeller. Die ärztliche Schweigepflicht. DÄ, 2005

Ausführliche schriftliche Dokumentation oder vor Zeugen

Dies sind u.a.Auszüge der entsprechenden Richtlinie des DGK!



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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Muss sein!

#23
nicht jeder berufskraftfahrer ist lkw fahrer. ich fahre mit einem normalen pkw im aussendienst. mein defi ist wirklich nur zur absicherung. der hat in 7 monaten nicht einen mucks von sich gegeben oder was aufgezeichnet. ich schreibe hier lediglich wie ich es handhabe und greife im gegensatz zu euch keinen an. euer umgangston mit gästen finde ich etwas hart ehrlich.

Re: Muss sein!

#24
    Zitat: michael
    nicht jeder berufskraftfahrer ist lkw fahrer. ich fahre mit einem normalen pkw im aussendienst. mein defi ist wirklich nur zur absicherung. der hat in 7 monaten nicht einen mucks von sich gegeben oder was aufgezeichnet. ich schreibe hier lediglich wie ich es handhabe und greife im gegensatz zu euch keinen an. euer umgangston mit gästen finde ich etwas hart ehrlich.
etwas hart ABER ehrlich muss das heissen Michael!

Re: Muss sein!

#25
Hallo,
nu muß ich auch noch meinen Senf dazugeben.
Am 22.10. durfte ich zur Begutachtung für die Eu Rente. Der Gutachter hat die die Bezeichnung" Psychologischer und VERKEHRS Gutachter gerichtlich zugelssen".
Nach kurzer Durchsicht meiner Unterlgen - ich bin Aussendienstlerin mit normalen PKW - musste er mich darauf hinweisen, das er eigentlich dazu verpflichtet sei, mir die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei Idiopathimschem Kammerflimmern ohne Grunderkrankung des Herzens weiß man nie, wann "es" soweit ist. Sa ich aber seit Defi Impl. keine Vorkommnisse hatte, sah er davon ab aber nur bis ich einen Anfall habe. Dann ist der Lappen nach Bekanntwerden definitiv weg !
Meinen Beruf könne ich nicht mehr ausüben, wohl aber in der Pforte eines großen Unternehmens Besucherausweise ausstellen.
Vielleicht auch nach einer Psychotherapie die mir die Ängste und Panikatacken nimmt, wieder in meinem Beruf arbeiten. Allerdings sei bekannt, das jemand , der wegen psych. Probleme die Zeitrente bekäme, es nie wieder schaffen würde in das Berufsleben zurück zu kehren.
Wie gesagt das war am 22.10.09 Bis jetzt noch kein Bescheid der Rentenversicherung wie es weitergeht. Seitdem bin ich krank geschrieben und habe mich zu einer Therapie angemeldet (Teilstationär) Termin ca. Anfang Januar.

Dahhi



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Re: Muss sein!

#26
... und noch nichtmal meinen Namen kann mehr richtig schreiben ...

DAGGI heiß ich



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Re: Muss sein!

#27
@ Michael:

damit spulst Du jedoch deutlich mehr Kilometer runter als die, die mit dem Auto mal zum Einkaufen fahren - und jeder Kilometer mehr erhöht das Risiko für Deine Umwelt.

Ob Du den Defi zur Vorsorge bekommen hast oder nicht : Du hast ihn drin.

Und damit auch das Stück Verantwortung, das dazu gehört.

Das hat nichts mit Härte gegenüber Gästen zu tun sondern das ist eine Tatsache, an der man nicht rütteln kann.

Es macht keinem von uns Spass, andere nieder zu machen oder ähnliches, aber es ist nun mal, wie es ist. Und ich glaube nicht, daß sich jemand von uns anmaßen sollte, seinen Defi so zu kennen, daß er auch z.B. Fehltherapien des Defi ausschließen kann oder die Verantwortung tragen kann, im Falle einer Schockabgabe billigend in Kauf zu nehmen, daß andere zu Schaden kommen.

Wir sind nicht beim Militär - ein Collateral Damage ist unakzeptabel.

nur meine bescheidene Meinung

Liebe Grüße

Oliver


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Muss sein!

#28
also nochmal ich war nach meiner implatation in anschluss heilbehandlung. nach 3 wochen in der klinik wurde ich als arbeitsfähig entlassen. die ärzte in der klinik hatten keinerlei einwände das ich meinen beruf als aussendienstmitarbeiter nicht weiter ausüben könne. somit finde ich es wunderlich das einige personen hier schlauer zu scheinen sein als eine ganze reha klinik. ihr geht nur von euch aus. wenn ihr euch was nicht vorstellen könnt wird es verneint und glaubt das sogar noch mit 6 jahre alten berichten aus dem internet belegen zu können. nur weil ihr nicht fähig seid euren beruf weiter auszuüben braucht ihr anderen das doch nicht auch in den mund legen. und enigmo habe in einem anderen thread gelesen das du ja selber noch kuze strecken fährst. auch auf kuzen strecken kann ich jemanden überfahren. also erst mal an die eigene nase fassen bevor ich mich hier als heiliger vater aufspiele.

Re: Muss sein!

#29
Hallo , auch ich muß mal Senf dazugeben. Ich habe Brugada und QT-Long Syndrom. Auch ich habe nichts von den Ärzten erzählt bekommen. Ich sollte wieder ins normale Leben reingehen. Also Sport machen ,autofahren,arbeiten gehen. Erst auf der Reha habe ich etliches erfahren, wie ich mich verhalten soll. Vonwegen ich wäre herzgesund und ich sollte mich nicht so anstellen. Seitdem treibe ich nur noch Herzsport. gehe nur arbeiten wenn es mir wirklich gut geht.Autofahren überlasse ich meinen KIndern, ich bin halt nur novh Beifahrer.
Liebe Grüsse Margot

Re: Muss sein!

#30
da gibts schlimmere foren, wo die meinung total festgelegt ist.
ich denke, es liegt wohl an der grunderkrankung, autofahren, oder nicht. wen dem michael die ärzte sagen, er kann seinen beruf wieder ausüben, wirds wohl nicht so schlimm sein. gibt hier ja einige, die wieder arbeiten können, andre eben nicht.
da gibts wohl schlimmere verkehrsteilnehmer als ein herzkranker, die mit alk fahren, zb.



cron