EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#1
Hallo zusammen
ich bin der Micha 53 Jahre bin nach langwieriger Krankschreibung ausgesteuert worden ( Angstgefühle nach zweimaligem Shock und kraftlosigkeit mit Athemproblemen bei geringer Belastung ) habe gesammt 3 REHA besucht beziehe nun noch 3 Monate ALG1.

Diagnose:

Ischämische Kardiomyopathie mit schwer eingeschränkter
systolischer Funktion ( EF 30-35% )
- NSTEMI 11/2011, RIVA-PTCA und Stentimplantation 2011
- Rezidivierende Synkopen, am ehesten rythmogener Genese
- Zustand nach Implantation eines ICD-Systems am 05.06.2014
( Meditronic Evera MRI S VR )

Diagnose laut Arztbrief vom 12.06.2014

Synkope, am ehesten rythmogener Genese am 03.06.2014 sowie
sustained VT am 04.06.2014 bei
Ischämischer Kardiomyopathie mit schwer eingeschränkter
linksventrikulärer Funktion ( EF 30-35% ) bei
- Z.n. NSTEMI 11/2011
- Coronarangiographie vom 04.06.2014 : gutes Spätergebnis nach
Stent-Implantation im Bereich des proximalen RIVA 2011
Arterielle Hypertonie
Z.N. Nikotinabusus
positive Familienamnese

Nach meiner 3.REHA habe ich einen Rentenantrag gestellt welcher abgelehnt wurde, daraufhin Wiederspruch eingereicht und Klage beim Sozialgericht in die Wege geleitet.
Das Sozialgericht lies ein Gutachten erstellen, mit der Aussage ich könnte noch 6 Stunden täglich Arbeiten.( wenn ich es könnte würde ich es liebend gern tun) wie soll ich weiter vorgehen??????

Bin für jeden Ratschlag dankbar
MfG Micha

Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#2
hallo mipeti,

bist du vielleicht Mitglied in einem Sozialverband?, Vielleicht könnten die dir weiter helfen.
Wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist würde ich an deiner Stelle arbeiten gehen und wenn du Probleme hast immer wieder zum Arzt gehen, am besten vom Notarzt am Arbeitsplatz abholen lassen.
Du kannst auch mal Kontakt aufnehmen mit dem "Berufsbegleitender Dienst", vielleicht können die dir weiter helfen.
Die Adressen findest du im Internet.


viel Glück!

woo

Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#3
Hallo,

ich bin in ähnlicher Situation, allerdings läuft die Klage noch.

Kommenden Montag habe ich meinen letzten Gutachtertermin, zu dem mich die regionale Vertreterin des BDH begleitet.

Ihr dürft mir also alle mal kräftig die Daumen drücken.


____________________
Lieber Gruß von "Teddy" Andreas
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Myokardvorderwandinfarkt 7/2014, MRT-fähiger Einkammer-Defi 09/2014, EF 39%
Lieber Gruß von "Teddy" Andreas
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Myokardvorderwandinfarkt 7/2014, MRT-fähiger Einkammer-Defi 09/2014, EF 39%

Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#4
Na ja, ein Bericht von 2014 ist ja nicht gerade up to date.
Wie haben ihn denn die Reha`s entlassen.
Bis 3 Stunden arbeitsfähig oder 3 - 6 Stunden.
Welcher NYHA Status und was kommt noch beim Belastungs EKG raus.

Denn nur so 30 - 35 % erscheint mit für eine volle EM Rente ein bisserl mager.
Bei dem Prozentsatz hatte ich mir noch keine Gedanken über die Rente gemacht.

Aber das entscheiden ja die Reha`s.

Übrigens kann man die Richtlinien selbst nachlesen nach denen die DRV bzw. davor die Rehaeinrichtungen urteilen.

Deutsche Rentenversicherung
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/downloads/sozmed/begutachtung/leitlinien_rehabeduerftigkeit_khk_langfassung_pdf.html

Sich das erste PDF herunterladen und dann einen Blick auf die Tabelle auf Seite 33 werfen.

Für unter 3 Stunden, also Rente muss die EF bei unter 35 liegen ( bei einem normalen Echo noch niedriger ), Belastungs EKG unter 50 und auch ein paar Drücke in Gefäßen etc. deutlich erhöht sein.



by4now, Heinz

Offizielles Fördermitglied der "Alle lieben Heinz"-Vereinigung e.V.
Mitgliedschaft nur bei persönlicher Einladung möglich - Nachfragen zwecklos
--
Ich habe keine Wespen-Taille, ich habe eine Hummel-Hüfte

Best Wishes, Heinz

Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#5
Das Blöde ist, dass die untereinander nichts miteinander zu tun zu haben scheinen. Derjenige, der die Leitlinien formuliert, kennt Arbeit nicht und derjenige, der im Amt danach entscheidet, kennt die Krankheiten nicht.
Oder schön auch die Krankenkasse. Alles um mich rum »feiert« es als großen Erfolg, das Fortschreiten der Krankheit angehalten zu haben bzw. dass man eine Verschlimmerung vermeiden konnte und die Krankenkasse zahlt den Herzsport nicht mehr mit der Begründung »Ist ja nicht besser geworden.« (aber gut, das würde jetzt vom Thema weggehen)



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#6
    Zitat: HaBe
    Aber das entscheiden ja die Reha`s.

    Übrigens kann man die Richtlinien selbst nachlesen nach denen die DRV bzw. davor die Rehaeinrichtungen urteilen.

    Deutsche Rentenversicherung
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/downloads/sozmed/begutachtung/leitlinien_rehabeduerftigkeit_khk_langfassung_pdf.html

    Sich das erste PDF herunterladen und dann einen Blick auf die Tabelle auf Seite 33 werfen.
Hallo HaBe,

vielen Dank für den Link, jetzt weiß ich warum ich sozialrechtlich nicht krank bin!!!

Ich habe keine koronare Herzkrankheit!!!
Ich habe keine arterielle Gefäßkrankheit!!!
Ich habe keinen gefährdenden Bluthochdruck!!!

Ich habe nur einen angeborenen Herzfehler, der mich völlig überraschend noch Leben lässt. Nach Statistik bin ich schon 35 Jahre Tod.
Und daher habe ich noch nie in meinem Lebenen eine Reha erhalten!!!
Ich habe bisher keine EU Rente!!!
Ich habe aber auch genausowenig z. B. eine Unfallversicherung - ABLEHNUNG!!! natürlich auch keine Lebensversicherung oder irgend eine Krankenzusatzversicherung!!!

Und jetzt weiß ich, dass ich auch mit einer Klage, die ich tatsächlich aktuell auch ins Auge fasse in Leere laufen werde, da ich noch nichtmal eine rechtliche Anspruchsgrundlage besitze.

Meine isolierte Rechtsherzinsuffienz ist noch nicht mal in der medizinischen Literatur beschrieben! Gibt es ja auch nicht bei KHK und mit meinem Herzfehler wird man selten so alt.

Ich wäre glücklich, wenn ich wieder voll arbeiten gehen könnte! Aber ich hatte diesen Montag wieder durch eine 1:1 Überleitung Kammerflimmern. Da springt der AV-Knoten bei Vorhofflimmern zu spät an und gibt mal so locker eine Frequenz von 250 und mehr auf die Kammer, bis dass der AV-Knoten endlich arbeitet.
Übrigens, in den Leitlinien steht darüber nichts. So habe ich also immer noch keinen Defi. Wahrscheinlich weiß auch noch kein Techniker in Deutschland, wie der bei mir einzustellen wäre. Ist ja kein klassisches Kammerflimmern.

Also bei KHK bitte nicht Jammern, dafür gibt es wenigstens viele und gute Leitlinien, die hlefen können.

Sorry, wenn ich rummotze. Aber mich kot... das so an, dass sich alles nur um KHK dreht und wir mit dem altermäßigen Verlassen der Kindermedizin nicht mehr stattfinden und eben Pech haben, bzw. froh sein sollen, das wir das Erwachsenenaler erreicht haben. Die Gesellschaft interessiert sich nicht für uns und im Rahmen der Pränataldiagnostik werden mindesten 8 von 10 Babys mit meinem Herzfehler spätabgetrieben! Statt noch bis vor 10 Jahren 300 Ebsteinkinder unter den Lebendgeburten, gibt es heute nur noch 30 Lebendgeburten pro Jahr!

So das musste ich mal loswerden, nun schreibe ich weiter an meiner Geschichte um ggf. den Presseweg zu gehen.

LG, Motte


____________________
Ich kämpfe nicht gegen meine Krankheit - ich arbeite an meinem Leben!

Angeborene Ebstein'sche Anomalie, Kardiomegalie, massive Rechtsherzvergrößerung bei grenzwertig kleinem LV, kompletter Rechtsschenkelblock, verbeiteter QRS, verlängertes QT, Trikuspidalklappeninsuffizinez Grad IV, Aortenklappen- + Pulmonalklappeninsuttizient Grad I, Herzinsuffizienzsymptomatik NAHY 2-3 - bisher weitgehend native survival

Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#7
Hallo, Motte,
ich kann deinen Ärger verstehen.Bei mir war der Weg zum Defi auch ein jahrelanger, wobei ich sagen muss, dass ich nicht wild darauf war,einen zu bekommen.Ich hatte mehrere Jahre Rhythmusstörungen aus der Kammer, Synkopen unter Belastung und eine positive Familienanamnese, also Fälle von plötzlichem Herztod in der Familiengeschichte.
Allerdings habe auch ich keine KHK und meine linksventrikuläre Funktion ist auch top. Ich habe halt "nur" eine Ionenkanalerkrankung, wahrscheinlich CPVT, die in vielen Fällen zum plötzlichen Herztod führt, wenn unbehandelt.Also habe ich nach anderthalb Jahren mit implantierten Eventrecorder und bei Synkopen unter Cordarex und Betablocker dann einen Defi bekommen.Ich glaube,dass die Entscheidung bei so seltenen Erkrankungen, bei denen es wenig Vergleichspatienten gibt, immer eine Einzelfallentscheidung ist.
Bei einem Patientenforum hat ein renommierter Rhythmologe mal gesagt, dass Frauen ungleicher behandelt werden als Männer, wenn es um die Entscheidung für einen Defi geht.Frauen bekommen bei gleicher Erkrankung seltener einen Defi.Er sagte dann, dass die Patienten in diesen Fällen fordernder auf die Ärzte zugehen sollen.Das finde ich
bemerkenswert.Vielleicht spielt da auch die psychologische Komponente eine Rolle, vielleicht meint man, Frauen den Stress mit einem Defi weniger zumuten zu können.Ich weiß es nicht, ist nur so ein Gedanke.
Ich würde an deiner Stelle da schon am Ball bleiben.
Gruß Anett



Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#8
Nein das glaube ich nicht, dass Männer und Frauen unterschiedlich behandelt werden. Der Grad der Behinderung wird zum Beispiel bei Allen mit dem gleichen Würfel bestimmt.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: EU Rente beantragt nach Wiederspruch Klage beim Sozialgericht

#10
Nachtrag:
Bei der Feststellung des Grades der Behinderung wird sicherlich ein Maß für alle angelegt.Da wird ein Ist-Zustand gemessen und infolgedessen nach Tabelle für alle gleich entschieden.

Ich habe aber erst kürzlich gelesen, dass laut einer Studie amerikanischer Kardiologen Frauen in der Praxis seltener oder erst später einen Schrittmacher bekommen als Männer. Ich glaube, das war bei Focus online.

Im Deutschen Herzbericht 2015 von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie- und Herz- und Kreislaufforschung e.V. stellt ein Prof. Kuck fest: " Derzeit erhalten in Deutschland mehr Männer als Frauen Schrittmacher/ICD- Systeme. Die Morbidität der Herzrhythmusstörungen ist allerdings bei Frauen größer als bei Männern, so dass der große Geschlechtsunterschied nicht plausibel ist."

Wo liegen dann die Ursachen dafür, wenn nicht in einer zögerlicheren Herangehensweise bei der Entscheidung für eine ICD-Implantation.