Gutachten nicht nochmal beim selben Artz
Verfasst: 6. Mai 2019, 17:54
Ich habe die Weiterzahlung der Rente beantragt.jetzt habe ich post bekommen von der Rentenversicherung mit einer Einladung zu einem Gutachter.
Allerdings meinte die Rentenversicherung bei einem Telefongespräch das dieses Gutachten nicht mehr beim selben Artz gemacht werden darf wegen angeblicher Bewfangenheit und daher müsste es jetzt ein anderer Artz sein.
Hat die Rentenversicherung damit Recht oder ist das ansich egal.
Der Arzt bekommt ja nur den Auftrag von der Rentenversicherung und wenn er das nochmal macht ist es doch ein Vorteil,da er ja sehen kann wie es davor war und jetzt.
ich kenne zwar die mitwirkungspflicht bei der Rentenversicherung was diese Dinge angeht,ich will es ihnen aber auch nicht einfach machen das ich hoppse und tanze wie die das wollen.
Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Situation und kann mir sagen ob das recht ist was die Rentenversicherung meint oder doch eher unsinn.
Allerdings meinte die Rentenversicherung bei einem Telefongespräch das dieses Gutachten nicht mehr beim selben Artz gemacht werden darf wegen angeblicher Bewfangenheit und daher müsste es jetzt ein anderer Artz sein.
Hat die Rentenversicherung damit Recht oder ist das ansich egal.
Der Arzt bekommt ja nur den Auftrag von der Rentenversicherung und wenn er das nochmal macht ist es doch ein Vorteil,da er ja sehen kann wie es davor war und jetzt.
ich kenne zwar die mitwirkungspflicht bei der Rentenversicherung was diese Dinge angeht,ich will es ihnen aber auch nicht einfach machen das ich hoppse und tanze wie die das wollen.
Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Situation und kann mir sagen ob das recht ist was die Rentenversicherung meint oder doch eher unsinn.