Erstmal ein herzliches "Hallo" in die Runde
ich bin der Ralf, seit kurzem selbst Träger eines ICD und neu in Eurer Runde. Da mich genau die hier diskutierte Frage vor der Implantierung sehr beschäftigt hat und ich genau aus diesem Grunde eine mir bereits 2004 angeratene Implantierung seinerzeit abgelehnt habe, betrifft mein erster Post gleich dieses sicherlich schwierige Thema. Nun ist dieser Thread zwar schon etwas älter, aber vielleicht schaut ja doch noch wer rein.
Ich habe im Netz eine - von einem Mediziner - mit formulierte Patientenverfügung gefunden, in der sich ein separater Absatz dem Thema ICD widmet. Diese Formulierung habe ich in meine Patientenverfügung mit aufgenommen.
Da die Verfügung im Netz ohne Copyright für jeden verfügbar ist, füge ich den entsprechenden Absatz einfach mal hier ein:
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ICD (Defibrillator)
Notwendig, wenn ich einen wie einen Herzschrittmacher eingesetzten Defibrillator trage. (Liegt meist links!!).
Anweisung zum Umgang mit meinem DEFI (ICD)
Der ICD (Defi) ist ein Elektroschockgerät, das den Herzrhythmus überwacht und bei lebensbedrohlichen Störungen (z.B. Kammerflimmern) Elektroschocks abgibt. Der Sterbeprozess kann dadurch quälend verlängert werden.
ANWEISUNG ZUR DEAKTIVIERUNG *14
Mir – Name __________________________________________ wurde am ___________
ein Kardioverter-Defibrillator (ICD) implantiert.
Fabrikat _______________________________________________________________________
Geräte-Modellnummer___________________Seriennummer__________________
Und der befindet sich derzeit in Betrieb.
Aus meiner Willenserklärung zu notwendigen Heilbehandlungen ergibt sich, dass der ICD deaktiviert (= abgeschaltet) werden soll. Dementsprechend weise ich den Hersteller oder den (einen) Kardiologen an, das Gerät zu deaktivieren - (oder einen anderen Arzt mittels Magneten). Die Folgen (möglicher Herzstillstand und Tod) sind mir bekannt. Eine Überprüfung und Genehmigung durch das Gericht ist nicht mein Wille!
Kurzes Protokoll der Deaktivierung
• der Wille des Patienten wurde als maßgebliches Kriterium anerkannt
• Einwilligung des Bevollmächtigten/Betreuers liegt vor
• in der Krankenakte wurde ein Vermerk zur Deaktivierung eingetragen
• die unmittelbaren Folgen sind in der Krankenakte dokumentiert
Ort, Datum – Uhrzeit - der Deaktivierung -
Stempel und Unterschrift des Arztes
*14 Carlsson, Jörg et al: Deaktivierung von implantierbaren Defibrillatoren: Medizinische, ethische, praktische und juristische Aspekte. Dtsch Arztebl Int 2012; 109(33-34): 535-41; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0535
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Vielleicht ist das ja für den einen oder anderen, der sich gerade mit dem Thema rumschlägt, eine Hilfestellung.
Viele Grüße
Ralf