Patientenverfügung

#1
Hallo ,heiße Ellen 53jahre ,Long Qt Syndrom vererbt bekommen erst 2017 davon erfahren
ICD bekommen im November 2017
Nahtrevision und Verlagerung der Tasche im Dezember

,habe den ICD prophylaktisch bekommen
Meine Frage in der Verfügung wird erläutert alle Lebenserhaltung zu deaktivieren ,wie verhält sich das beim ICD braucht man da auch eine Verfügung ?
Zuletzt geändert von Elly am 5. August 2021, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Patientenverfügung

#2
Also mein Kenntnisstand ist, dass es unabhängig von einer Patientenverfügung, eine grundlegende Diskussion gibt, was passiert, wenn man an sein »reguläres Ende« kommt und Defi oder Herzschrittmacher den Weg zum Schöpfer vereiteln wollen. Eine Patientenverfügung, keine Lebenserhaltenden Maßnahmen zu wollen, läuft ja auf den Wunsch des »regulären Endes« hinaus, aber Defi und Herzschrittmacher sind ja widerum selbst lebenserhaltende Maßnahmen. Von daher sind das Diskussionen, die sich überschneiden und in Teilen widersprechen. Selbst der Wunsch in einer Patientenverfügung, den Defi abzuschalten, reicht wohl nicht aus, dass er auch deaktiviert wird, wenn es soweit ist. Es gibt jedenfalls Arbeitsgruppen aus Ärzten, Juristen, Ethik-Menschen (keine Ahnung, ob die eine richtige Bezeichnung haben) und Anderen, die damit zu tun haben und die diskutieren das Thema wie wild, aber wie weit die sind weiß ich nicht.

Re: Patientenverfügung

#3
Ja, eine schwierige Frage. Ich habe im letzten Jahr eine Neuauflage meiner Patientenverfügung gemacht und darin speziell einen Absatz dazu eingefügt:

Implantierter Defibrillator (ICD)
Ich bin Träger/in eines ICD-Geräts. Falls es sich aufgrund meiner zusätzlichen Erkrankung und/oder meiner Herzerkrankung abzeichnet, dass mein Leben zu Ende geht, bestimme ich,dass die Defibrillatorfunktion und die Schrittmacherfunktion meines Implantats ausgeschaltet wird.
Eine mögliche Verkürzung meines Lebens nehme ich damit in Kauf.

In der Praxis habe ich einmal im Hospiz mitbekommen, dass bei einem krebskranken Defiträger im Endstadium der Defi mittels Magnet deaktiviert wurde.
Für mich denke ich eher, dass ich in so einem Fall schon vorab den Defi von meinem Kardiologen entsprechend programmiere (geht hoffentlich ohne Anwalt !?)

Gruß Axel

Re: Patientenverfügung

#7
Naja, weil es keine gesicherten Erkenntnisse gibt. Die Gelehrten streiten sich ja noch. Du kannst in die Patientenverfügung schreiben, dass die deinen Defi deaktivieren sollen, wenn du »alt genug zum Sterben« bist und keiner wird es tun, weil die Rechtslage da nicht eindeutig ist. Da liegt man dann da und stirbt, stirbt nicht, stirbt, stirbt nicht, stirbt, stirbt nicht und der Notar bei der Testamentseröffnung steht irgendwann auf »Ach leck mich doch…«.

Re: Patientenverfügung

#9
Erstmal ein herzliches "Hallo" in die Runde ;)

ich bin der Ralf, seit kurzem selbst Träger eines ICD und neu in Eurer Runde. Da mich genau die hier diskutierte Frage vor der Implantierung sehr beschäftigt hat und ich genau aus diesem Grunde eine mir bereits 2004 angeratene Implantierung seinerzeit abgelehnt habe, betrifft mein erster Post gleich dieses sicherlich schwierige Thema. Nun ist dieser Thread zwar schon etwas älter, aber vielleicht schaut ja doch noch wer rein. ;)

Ich habe im Netz eine - von einem Mediziner - mit formulierte Patientenverfügung gefunden, in der sich ein separater Absatz dem Thema ICD widmet. Diese Formulierung habe ich in meine Patientenverfügung mit aufgenommen.

Da die Verfügung im Netz ohne Copyright für jeden verfügbar ist, füge ich den entsprechenden Absatz einfach mal hier ein:

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ICD (Defibrillator)

Notwendig, wenn ich einen wie einen Herzschrittmacher eingesetzten Defibrillator trage. (Liegt meist links!!).


Anweisung zum Umgang mit meinem DEFI (ICD)
Der ICD (Defi) ist ein Elektroschockgerät, das den Herzrhythmus überwacht und bei lebensbedrohlichen Störungen (z.B. Kammerflimmern) Elektroschocks abgibt. Der Sterbeprozess kann dadurch quälend verlängert werden.


ANWEISUNG ZUR DEAKTIVIERUNG *14

Mir – Name __________________________________________ wurde am ___________
ein Kardioverter-Defibrillator (ICD) implantiert.
Fabrikat _______________________________________________________________________
Geräte-Modellnummer___________________Seriennummer__________________
Und der befindet sich derzeit in Betrieb.
Aus meiner Willenserklärung zu notwendigen Heilbehandlungen ergibt sich, dass der ICD deaktiviert (= abgeschaltet) werden soll. Dementsprechend weise ich den Hersteller oder den (einen) Kardiologen an, das Gerät zu deaktivieren - (oder einen anderen Arzt mittels Magneten). Die Folgen (möglicher Herzstillstand und Tod) sind mir bekannt. Eine Überprüfung und Genehmigung durch das Gericht ist nicht mein Wille!

Kurzes Protokoll der Deaktivierung
• der Wille des Patienten wurde als maßgebliches Kriterium anerkannt
• Einwilligung des Bevollmächtigten/Betreuers liegt vor
• in der Krankenakte wurde ein Vermerk zur Deaktivierung eingetragen
• die unmittelbaren Folgen sind in der Krankenakte dokumentiert
Ort, Datum – Uhrzeit - der Deaktivierung -


Stempel und Unterschrift des Arztes

*14 Carlsson, Jörg et al: Deaktivierung von implantierbaren Defibrillatoren: Medizinische, ethische, praktische und juristische Aspekte. Dtsch Arztebl Int 2012; 109(33-34): 535-41; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0535
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Vielleicht ist das ja für den einen oder anderen, der sich gerade mit dem Thema rumschlägt, eine Hilfestellung.

Viele Grüße

Ralf
Myokardinfarkt 1999, Seit 09.2019 ICD Rivacor 5 DR-T mit Solia S53 und Plexa ProMRI S65