Betreff Rentenantrag

#1
Wer vor hat eine Rente zu beantragen wird mit einer neuerung Überrascht.Den die Rente startet nicht mehr wie vorher ab Antragstellung oder Rückwirkend,die Rente fängt an sofern ein Gutachten bei der Rentenversicherung eingegangen ist und von da ab 6 Monate später.Das hat die Rentenversicherung seit diesem Jahr neu gemacht.

Und das ist bei mir nun der Fall.Sofern angaben der AOK eingegangen sind wird mein Bescheid erstellt und zu gestellt.Das Gutachten ging im Juli bei der DRV ein und ab August in 6 monaten erst fängt diese an,also Februar 2019.

Dasbedeutet das ab Antragsstellung im märz so 10 Monate vergangen sind und hätte es Rückwirkend erfolgt wären das schon mal 10 Monate die die DRV hätte zahlen müssen.So aber sparen sie Geld ein.Ein schalue neuerung von denen muss man sagen.

Re: Betreff Rentenantrag

#2
Ein knappes Jahr später: Gibt es da Quellen oder Belege wann das geändert worden sein soll? Ich habe jetzt meine Rente durch und bekomme die rückwirkend ab Antragstellung, so wie es immer war. Außerdem bekomme ich die befristet für drei Jahre, also da spart die Rentenversicherung nichts, denn drei Jahre lang Summe X, sind drei Jahre lang Summe X – so oder so. Da muß man dann die Entwicklung des individuellen Rentenanspruches in der Zeit gegenrechnen wie Rentenerhöhungen während der Zeit und/oder Verminderunge des Anspruches durch ALG II und dann kann das rückwirkende Zahlen im Zweifel sogar günstiger für die RV sein.

Wenn es dann mal unbefristet sein soll, könnte man theoretisch von Ersparnis reden, weil ja später begonnen wurde zu zahlen, aber praktisch hat man ja keine Größe zum Rechnen, wenn es nach hinten offen ist.
cron