bin jetzt seit ca. 11 Jahren herzkrank (ARVD) und habe in der Zeit bis auf die Aufenthalte in den Kliniken immer gearbeitet. Machte es hauptsächlich wegen meiner Kinder, die zu Beginn der Krankheit noch ziemlich klein waren und wir finanziell auf mein Gehalt angewiesen sind.
Aufgebaut hatte mich immer die Hoffnung, dass ich mit 60 J., wenn auch mit Abschlägen in Rente gehen kann. Mit meiner Betriebsrente hätte ich mich einigermassen über Wasser gehalten.
Jetzt wurde die Rente einfach um 2 Jahre hochgestuft, begründet mit der steigenden Lebenserwartung. Dies finde ich uns Kranken gegenüber, gelinde gesagt, eine Zumutung. In anderen Ländern gehen die Menschen auf die Strasse, weil sie bis 60 arbeiten sollen.
So, dass musste ich mal loswerden.
Was habt ihr für ne Meinung dazu?
Liebe Grüsse
Roland
Re: Rentenalter hochgestuft
#2Diese Erhöhung um 2 Jahre zieht sich über viele Jahre hin - zunächst 1 Monat pro Jahr:
Zitat:
"Die Anhebung des Renteneintrittsalters beginnt ab 2012. Dann dürfen alle 1947 geborenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst einen Monat später als bisher in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Bis 2023 wird jeder Jahrgang jeweils einen weiteren Monat später in Rente gehen. Ab 2024 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um jeweils zwei Monate. Im Jahr 2029, also ab dem Jahrgang 1964, wird der stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters abgeschlossen sein. Ab diesem Jahr kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer erst mit 67 die volle Rente in Anspruch nehmen."
Dazu gelten folgende Regelungen:
Eine Ausnahme für besonders langjährig Versicherte
Für alle Versicherten, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, gilt weiterhin das Renteneintrittsalter von 65. Dabei wird die Erziehung eigener Kinder bis zu deren 10. Lebensjahr angerechnet. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht.
Mit Abschlägen früher in Rente gehen
Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können auch in Zukunft mit 63 in Rente gehen. Allerdings müssen sie dabei einen Abschlag von 0,3 % für jeden Monat in Kauf nehmen, den sie vor dem 67. Lebensjahr aufhören. Dieser Abschlag beträgt maximal 14,4 % und gilt für den gesamten Ruhestand.
Änderungen bei der Altersteilzeit
Wer vor 1955 geboren wurde und bis zum 31. Dezember 2006 mit dem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart hat, genießt Vertrauensschutz, d.h. bleibt von der Anhebung der Altersgrenzen verschont. Alle anderen müssen den Beginn der Altersteilzeit nach oben anpassen, um keine Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen zu müssen.
Späterer Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen
Für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1952 steigt ab 2012 das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt von 60 auf 62 Jahre. Wer dann mit 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abschläge von 0,3 % pro vorgezogenen Monat in Kauf nehmen - also maximal 10,8 %. Vertrauensschutz genießt, wer vor dem 17. November 1950 geboren wurde und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war. Diese Personen bekommen auch in Zukunft bereits mit 60 Jahren die volle Rente.
Ich denke, unsere Nachkommen könnten uns nicht mehr finanzieren, wenn nicht die Lebensarbeitszeit erhöht wird. Die Lebenserwartung steigt ja auch von Jahr zu Jahr. Heute bekommt ein Rentner viele Jahre mehr Rente, einfach weil er eine höhere Lebenserwartung hat als früher.
Ich denke, das vorgehen ist alternativlos. Evtl greift bei Dir sowieso der Vertrauensschutz für Schwerbehinderte?
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
Zitat:
"Die Anhebung des Renteneintrittsalters beginnt ab 2012. Dann dürfen alle 1947 geborenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst einen Monat später als bisher in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Bis 2023 wird jeder Jahrgang jeweils einen weiteren Monat später in Rente gehen. Ab 2024 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um jeweils zwei Monate. Im Jahr 2029, also ab dem Jahrgang 1964, wird der stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters abgeschlossen sein. Ab diesem Jahr kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer erst mit 67 die volle Rente in Anspruch nehmen."
Dazu gelten folgende Regelungen:
Eine Ausnahme für besonders langjährig Versicherte
Für alle Versicherten, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, gilt weiterhin das Renteneintrittsalter von 65. Dabei wird die Erziehung eigener Kinder bis zu deren 10. Lebensjahr angerechnet. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht.
Mit Abschlägen früher in Rente gehen
Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können auch in Zukunft mit 63 in Rente gehen. Allerdings müssen sie dabei einen Abschlag von 0,3 % für jeden Monat in Kauf nehmen, den sie vor dem 67. Lebensjahr aufhören. Dieser Abschlag beträgt maximal 14,4 % und gilt für den gesamten Ruhestand.
Änderungen bei der Altersteilzeit
Wer vor 1955 geboren wurde und bis zum 31. Dezember 2006 mit dem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart hat, genießt Vertrauensschutz, d.h. bleibt von der Anhebung der Altersgrenzen verschont. Alle anderen müssen den Beginn der Altersteilzeit nach oben anpassen, um keine Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen zu müssen.
Späterer Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen
Für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1952 steigt ab 2012 das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt von 60 auf 62 Jahre. Wer dann mit 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abschläge von 0,3 % pro vorgezogenen Monat in Kauf nehmen - also maximal 10,8 %. Vertrauensschutz genießt, wer vor dem 17. November 1950 geboren wurde und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war. Diese Personen bekommen auch in Zukunft bereits mit 60 Jahren die volle Rente.
Ich denke, unsere Nachkommen könnten uns nicht mehr finanzieren, wenn nicht die Lebensarbeitszeit erhöht wird. Die Lebenserwartung steigt ja auch von Jahr zu Jahr. Heute bekommt ein Rentner viele Jahre mehr Rente, einfach weil er eine höhere Lebenserwartung hat als früher.
Ich denke, das vorgehen ist alternativlos. Evtl greift bei Dir sowieso der Vertrauensschutz für Schwerbehinderte?
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Re: Rentenalter hochgestuft
#3Hallo,
die Sache mit dem Stufenplan greift erst ab 63,
Tatsche ist, dass man jetzt anstatt mit 60 erst mit 62 Jahren in Rente gehen kann. Da gibt es nach meiner Ansicht kein wenn und aber.
Roland
die Sache mit dem Stufenplan greift erst ab 63,
Tatsche ist, dass man jetzt anstatt mit 60 erst mit 62 Jahren in Rente gehen kann. Da gibt es nach meiner Ansicht kein wenn und aber.
Roland
Re: Rentenalter hochgestuft
#4Hallo,
also ich kenne auch nur den Gesetzestext wie ihn Enigmo geschrieben hat.
Der Meinung das es alternativlos ist bin ich nicht.Im großen Ganzen ist es halt eine Rentenkürzung.
Da ja das durchschnittliche Rentenalter jetzt irgendwo bei 60 Jahren liegt.
Ferner ist es auch wohl nicht absehbar wieviele Rentenreformen noch in Zukunft zu erwarten sind.
Richtig auf die Rente wird es durch schlagen wenn mal die Niedriglöhner in Rente kommen.
Die können dann auch locker 50 Jahre arbeiten und bleiben in der Grundsicherung.
Denn zur Altersvorsorge bleibt nicht genug vom Lohn übrig
Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut
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Langfristig gesehen-sind wir alle tot
also ich kenne auch nur den Gesetzestext wie ihn Enigmo geschrieben hat.
Der Meinung das es alternativlos ist bin ich nicht.Im großen Ganzen ist es halt eine Rentenkürzung.
Da ja das durchschnittliche Rentenalter jetzt irgendwo bei 60 Jahren liegt.
Ferner ist es auch wohl nicht absehbar wieviele Rentenreformen noch in Zukunft zu erwarten sind.
Richtig auf die Rente wird es durch schlagen wenn mal die Niedriglöhner in Rente kommen.
Die können dann auch locker 50 Jahre arbeiten und bleiben in der Grundsicherung.
Denn zur Altersvorsorge bleibt nicht genug vom Lohn übrig
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Re: Rentenalter hochgestuft
#5Ich denke, daß wir in Zehn bis zwanzig Jahren über die Rente mit 70 diskutieren werden....
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
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