Gutachterkosten

#1
Hallo liebe Defi´s

Am 07.09.2009 hatte ich, wie ja schon mittgeteilt, einen Termin beim Gutachter wegen der EU Rente.
Rente wurde bewilligt und das ist schön. Bis zum Beginn der Altersrente 2025.
Jetzt bekam ich eine Rechnung von 40,00 Euro von einem Labor, welches für den Gutachter die Blutbestimmung durchgeführt hat.
Meine Frage an euch - der Gutachter rechnet doch bei der RVA seine Kosten ab, weil die ja das Gutachten in Auftrag gegeben haben. Warum soll ich nun die Laborrechnung bezahlen? Ein ausgefüllter Überweisungsträger für mich liegt schon bei, auch das ich der Kontoeinzahler bin.
Was meint Ihr?? oder hat jemand auch schon mal so eine Rechnung bekommen?

Viele liebe Grüße Detlef



Myokardinfarkt 05/04, subakuter Vorderwandinfarkt 08/08, Hochgradig eingeschränkte LV-Pumpfunktion ( EF 20% ), Arterielle Hypertonie, Hyperlipoproteinämie, Koronare 2- Gefäßerkrankung mit 3 Stents in Stent, COPD, ICD - Implantation 06/ 09, Diabetes mellitus Typ 2 mit. 4x Insulinpflicht + Tabl.; Schwerbeschädigtenausweis mit 100 % und G, RF, Depression u. akute Schlafstörungen,EU-Rentner

Re: Gutachterkosten

#2
Hallo Detlef,
das würd ich erst mal abklären.
Du weisst ja das ich auch verrentet bin, und ich musste die Blutuntersuchung beim Gutachter nicht bezahlen.
Finde ich auch irgendwie komisch, die wollen doch wissen wie wir drauf sind.
Ich würds erst mal nicht überweisen und warten was kommt.
lg
und ein schönes Restwochenende
Karin



Re: Gutachterkosten

#3
Hallo Detlef,

mir sind keine Gutachterkosten entstanden,
Hat alles die Rentenversicherung übernommen. Sogar die Fahrtkosten hätte ich abrechnen können. Da es aber nur ein paar Kilometer Fahrtstrecke waren, habe ich darauf verzichtet.

Denk mal der Gutachter hat bei der Abrechnung einen Fehler gemacht.

Ich würde einfach mal bei der Rentenversicherung anrufen und fragen, ob du die Rechnung an sie weiterreichen kannst, oder ob du erst mal selbst bezahlen sollst, und sie dir dann den Betrag dann erstatten.

Schönes WE
Jessy

PS.: Glückwunsch für die Bewilligung der Rente wg. voller Erwerbsminderung.