Praxis verkauft

#1
Mein Hausarzt ist in Rente gegangen und hat seine Praxis an einen Nachfolger übergeben.

Ich werde bei diesem Nachfolger allerdings nicht Patient bleiben.

Habe ich Anspruch darauf das der Nachfolger mir meine komplette Krankenakte aushändigt ?




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Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

Re: Praxis verkauft

#2
    Zitat: Michael-2
    Mein Hausarzt ist in Rente gegangen und hat seine Praxis an einen Nachfolger übergeben.

    Ich werde bei diesem Nachfolger allerdings nicht Patient bleiben.

    Habe ich Anspruch darauf das der Nachfolger mir meine komplette Krankenakte aushändigt ?
Hallo Michael.

Nein ein Anrecht auf die Originale hast Du nicht, nur auf Einsicht bzw. auf eventuell kostenpflichtige Kopien.

Die DAK schreibt dazu genaueres:
http://www.dak.de/content/dakkundenservice/akteneinsicht.html

Btw. Als mein Arzt in Rente ging hat er mir angeboten die Akten bis zu einem bestimmten Termin selber abzuholen oder an seinen Nachfolger zu uebergeben. Ich nahm Option 1, da ich nicht seinen Nachfolger als Arzt uebernahm.



by4now, Heinz

Yoda sagt: "Sicherheitskopien großen Nutzen haben. Verlorene Daten du kannst wiederherstellen damit! Das USB-Kabel nutze klug, junger Padawan, dann die dunkle Seite der Macht keinen Sieg erringen wird!"
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Ich habe keine Wespen-Taille, ich habe eine Hummel-Hüfte

Best Wishes, Heinz

Re: Praxis verkauft

#3
Hallo Michael,
ich kann Dir da keine rechtliche Auskunft geben. Er wird sie auf jeden Fall an einen von Dir benannten neuen Arzt weiterleiten müssen. Ob Du hinsichtlich des Datenschutzes ein Anrecht auf Aushändigung hast weis ich nicht, würde es aber vermuten - es sind ja Deine Daten. Frag da am besten mal Deine Krankenkasse oder einen der Sozialverbände und lass Dir gleich mitteilen, wie man diese Aushändigungs-Aufforderung an den Arzt am Besten formuliert.

Gruß
Thorsten



Re: Praxis verkauft

#4
Danke für eure schnelle Antworten , habe es gerade geklärt.

war gerade bei meiner neuen Hausärtzin.
Gibt in diesem Fall zwei Optionen :

1. den alten Arzt anschreiben und um Herausgabe der Akten bitten
(kann lange dauern)

2. den alten Arzt über den neuen Arzt anschreiben lassen und um Herausgabe der Akten bitten.

Variante 2 hat den Vorteil das der neue Arzt dem alten Arzt im Anschreiben auch eine Überweisung beilegt , weil diese Aktenübergabe bei der Kasse abgerechnet werden kann.

Und jetzt raten wir mal alle welche Variante wohl den schnellsten Erfolg hat........


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Re: Praxis verkauft

#5
Nr. 2
Denn alle denken dann nur an das eine.
LG Andy


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Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien.
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!