jedes Jahr REHA?

#1
bei chronischen Erkrankungen ist es möglich jedes Jahr eine REHA genehmigt zu bekommen.
Hat hier schon jemand Erfahrungen in diesem Bereich?


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Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

Re: jedes Jahr REHA?

#2
NEIN, das stimmt nicht.

dies geht nur für chronische Erkrankungen alle 2 Jahre, sonst alle 4 Jahre.


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: jedes Jahr REHA?

#3
prinzipiell möglich, hatte ich auch schon eine Zeit lang. Geht aber nur wenn dadurch deine Arbeitskraft soweit wiederhergestellt wird dass Du weiter arbeiten kannst.
Das geht aber nur bei einer sehr humanen Krankenkasse, meine würde das heute auch nicht mehr zahlen.


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Gruß Oli

Re: jedes Jahr REHA?

#4
    Zitat: olib
    prinzipiell möglich, hatte ich auch schon eine Zeit lang. Geht aber nur wenn dadurch deine Arbeitskraft soweit wiederhergestellt wird dass Du weiter arbeiten kannst.
    Das geht aber nur bei einer sehr humanen Krankenkasse, meine würde das heute auch nicht mehr zahlen.
also meine Arbeitskraft wird nicht wiederhergestellt.....bin Rentner.

Habe gerade vor zwei Tagen meinen REHA Antrag an die Krankenkasse geschickt.
Schaun wir mal was passiert...


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Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

Re: jedes Jahr REHA?

#5
zitat:
also meine Arbeitskraft wird nicht wiederhergestellt.....bin Rentner.

Habe gerade vor zwei Tagen meinen REHA Antrag an die Krankenkasse geschickt. Schaun wir mal was passiert...


Michael:

Warum an die Krankenkasse ? die leiten das weiter an die DRV, die sind dafür zuständig !! Wird also länger dauern !!

REHAs werden nicht nur zur Erhaltungund Verbesserung der Arbeitskraft gemacht, sondern auch zur Besserung des Gesundheitszustandes (meistens nach langen Krankenhausaufenthalten oder Krankheiten etc).


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

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Re: jedes Jahr REHA?

#6
da ich bereits berentet bin ist die Krankenkasse der Kostenträger der REHA


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Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

Re: jedes Jahr REHA?

#7
ääähm, Nein.

ich bin auch berentet und die DRV bleibt der Kostenträger !!!!

nur bei einer AHB ist es die KK.


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Re: jedes Jahr REHA?

#8
Ist euch aber schon klar, dass ihr beide recht habt?

Bei EM und EU- Rente ist Träger die DRV - bei Altersrentnern die Krankenkasse.

Und damit die Biestigkeit hier aufhört zum Nachlesen für alle:


Reha Antrag - Welcher Kostenträger ist zuständig?

Insgesamt gibt es in Deutschland sieben so genannte Rehabilitationsträger. Welcher dieser Leistungsträger zuständig ist, muss jeweils individuell ermittelt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die berufliche Situation des Antragstellers und die Frage nach der Ursache der Erkrankung. Liegt zum Beispiel ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor?


Nach Eingang des Reha Antrag klären die Leistungsträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst angesprochene Leistungsträger nicht zuständig, muss er den Reha Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten (§ 14 SGB IX). Leitet er den Antrag nicht weiter, ist er kraft Gesetzes zuständig. Leitet er ihn an den falschen Leistungsträger weiter, teilen sich die beiden die Aufwendungen. Der Reha Antrag wird nicht noch einmal weitergeleitet.


Reha Antrag - Rehabilitationsträger in Deutschland:

Die Bundesagentur für Arbeit und nach SGB II zugelassene kommunalen Träger

Die Agentur für Arbeit und die kommunalen Träger sind Rehabilitationsträger wenn es um die Förderung beruflicher Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) geht und kein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Dazu gehören die Deutsche Rentenversicherung (früher BfA, LVA), Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist vor allem zuständig für Erwerbstätige, deren Erwerbsfähigeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist. Dazu gehören vor allem Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitssuchende und andere Personen mit Beitrags- oder Wartezeiten.


Gesetzliche Krankenversicherung

Sie erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann zuständig, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem zuständig für Kinder und Jugendliche, Studenten, Hausfrauen und Rentner.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV, SGB VII)

Dazu gehören gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand u. a. Sie erbringen medizinische, berufliche und soziale Leistungen zur Rehabilitation, wenn die Einschränkung oder der Schaden Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit sind. Sie sind einerseits zuständig für Erwerbstätige, aber auch für Schüler und Studenten.


Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge

Sie erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Gesundheitsschäden durch Kriegsdienst, Wehr- oder Zivildienst und ist auch für die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten und bei Impfschäden zuständig
Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Stadt-und Landkreise) leisten als Träger der Rehabilitation Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche. Sie sind zuständig, wenn kein anderer Leistungsträger vorangig zuständig ist.

Träger der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein anderer Träger die Kosten übernimmt. In den meisten Fällen handelt es sich um psychiatrische Rehabilitation und medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen.


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......