Ungewöhnliche Frage: Defi und Haftfähigkeit...

#1
... sehr ungewöhnlich, ich weiß :-)

Ich bin mit dem Strafmaß nicht ganz zufrieden..... laut RA bringt ein einspruch nur wenig (ist ein Verkehrsdelikt). Im Strafbefehl steht ja gleich, wenn man die Strafe nicht zahlt, muss man einwandern.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher ob "anfallspatienten" wie ich nicht in besondere einrichtungen müssen. Gefängniskrankenhäuser

Auch ob aufgrund der eingeschränkten LVEF 55-60% (okay, ist jetzt nicht so extrem, aber das müssen DIE ja nicht wissen ;-) ), auch eine haftunfähigkeit gegeben ist.....

Weiß da jemand bescheid, NATÜRLICH hat damit niemand erfahrung :-)

Gibts Abhandlungen über das Thema?

MFG

Anderl



Re: Ungewöhnliche F

#2
Hi,
Ich kenne mich- zumindest in Berlin -einigermaßen mit solchen Sachen aus. Weder Anfallskrankheiten noch Herzkrankheiten sind normalerweise ein Grund in "besondere Einrichtungen" zu müssen, ebensowenig für Haftverschonung. Im Akutfall, in deinem Fall z.B. Herz/ Atembeschwerden, die auf die Herzkrankheit hindeuten, geht man ins Haftkrankenhaus- ansonsten in den normalen Vollzug, der sich auf die Fahne schreibt, rundum für den Häftling zu sorgen, also auch medízinisch- was z.T. sogar stimmt. Übrigens gibt es für jeden Häftling eine Eingangsuntersuchung, und die kann ganz schön gründlich ausfallen. Der Staat will ja schließlich nicht auf sich nehmen, den Tod von irgend jemanden zu verschulden...
Hier in Berlin sind normalerweise alle Strafen unter zwei Jahren im offenen Vollzug zu verbüßen- ist jedenfalls die Planung.
Na, ich hoffe, es trifft dich nicht zu arg und für weiter Fragen kannst du mich anmailen.
Liebe Grüße
Moni
----- Original Message -----
From: Flyer
To: Defibrillator-Forum - Allgemein
Sent: Saturday, September 30, 2006 3:24 PM
Subject: [defi-forum] Ungewöhnliche Frage: Defi und Haftfähigkeit...


... sehr ungewöhnlich, ich weiß :-)

Ich bin mit dem Strafmaß nicht ganz zufrieden..... laut RA bringt ein einspruch nur wenig (ist ein Verkehrsdelikt). Im Strafbefehl steht ja gleich, wenn man die Strafe nicht zahlt, muss man einwandern.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher ob "anfallspatienten" wie ich nicht in besondere einrichtungen müssen. Gefängniskrankenhäuser

Auch ob aufgrund der eingeschränkten LVEF 55-60% (okay, ist jetzt nicht so extrem, aber das müssen DIE ja nicht wissen ;-) ), auch eine haftunfähigkeit gegeben ist.....

Weiß da jemand bescheid, NATÜRLICH hat damit niemand erfahrung :-)

Gibts Abhandlungen über das Thema?

MFG

Anderl



------------------------------------------------------------------------------


Täglich €1.000.000,00 zu gewinnen! Jetzt kostenlos mitspielen!

Re: Ungewöhnliche Frage: Defi und Haftfähigkeit...

#6
    Zitat: Bibi
    Hallo
    Warum versuchst du es nicht mit Sozialstunden geht doch auch
knapp 10 Jahre intensivmedizin sind genug Sozialarbeit für mich gewesen :-))

Langsam verfliegt ja mein Ärger über das Urteil, dass richter nicht, oder nur wenig auf die soziale Komponente sehen, ist schon klar..... aber muss das ausgerechnet bei mir auch so sein? :-)

Mich wundert nur, dass wohl uneingeschränkte Haftfähigkeit gegeben ist. Naja, unter vielleicht besonderer Beachtung durch das Personal.

Ich hab in ner Klinik gearbeitet, in der auch forensische Patienten untergebracht waren..... wenn ich mir überleg, was für "klientel" dort dem Knast entkam.... tja, anscheinend bin ich dann ned "krank" genug :-(

Heißts doch zahlen....