Defibrillator (ICD) Selbsthilfegruppen

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Hallo SHG-Verantwortliche,

für 2008 ergeben sich auf Grund der Gesundheitsreform - von der auch der § 20 SGB V wesentlich betroffen ist - massive Änderungen für das Förderverfahren von Selbsthilfegruppen.
Die Diskussionen über die Umsetzung sind leider noch nicht abgeschlossen. Deshalb können die Förderstellen noch keine Unterlagen für das kommende Jahr zur Verfügung stellen; vielfach wissen sie auch noch nicht, ob sie in Zukunft noch zuständig sein werden.
Aus diesem Grunde wurden wir in der Vergangenheit darauf verwiesen, insbesondere gegen Ende des Jahres die Internetseiten der GKV wie AOK etc. aufmerksam zu beobachten.
Mir ist bekannt, dass auf Bundesebene der Abstimmungsprozess über das Zuschussverfahren der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung noch läuft.
Auf Landes-, erst Recht aber auf Gemeindeebene unterscheiden sich die Strukturen und Zuständigkeiten gewaltig.
Im Raum München wird z. B. darüber gesprochen, die Zuständigkeit evtl. auf die Seko Bayern zu übertragen.
Auf alle Fälle soll die Möglichkeit der Antragstellung bei jeder einzelnen Krankenkasse wegfallen und nur noch zentral an einer Stelle erfolgen können.

In welchen Regionen sind bereits endgültige Festlegungen getroffen?

Beste Grüße
Peter