BGH-Grundsatzurteil für Foren bzw. deren Betreiber

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Laut Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2007 bin ich als Betreiber verpflichtet beleidigende Beiträge Dritter aus dem Forum zu entfernen (Aktenzeichen: VI ZR 101/06). Eine endgültige Entscheidung wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erwartet.

http://www.netzeitung.de/internet/599131.html

Anmerkung: Ich möchte darauf hinweisen, dass die Administratoren dieses Forums nach gegenseitiger Rücksprache von sich aus beleidigende Äußerungen aus dem Forum entfernen, was aber bisher trotz eines "Grenzfalles" aus unserer Sicht noch nicht nötig war. Auch hier ist die subjektive Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung fließend. Ich möchte daher darum bitten, in einem solchen Fall offen einen der Administratoren zu kontaktieren und den Wunsch und die Begründung für das Löschen eines Beitrages oder einer Textpassage zu nennen. Sollte ein Mitglied aufgrund wiederholter Beleidungen auffallen wird es ganz ausgeschlossen. Sollten trotzdem weiterhin absolute oder formelle Beleidigungen auftreten wird entweder die Öffentlichkeit dieses Forums eingegrenzt oder JEDER Beitrag der Nutzer vor der Veröffentlichung "zensiert" werden müssen. Das führt zum einen dazu, dass Betroffene dieses Forum nicht mehr finden und, zum anderen, dass der Arbeitsaufwand der Administratoren immens erhöht sowie die Authenzität und Aktualität der Beiträge zwangsweise eingeschränkt wird und somit in beiden Fällen der Sinn dieses Forums im Grunde aufgehoben ist. Ich wünsche mir daher sowohl die Einhaltung einer "Etikette" als auch Toleranz gegenüber einer anderen Meinung, auch einer negativen.

Danke und Gruß
Thorsten