Patientenverfügung

#1
Nach der Diskussion um die Weiterbehandlung der Komapatientin in USA stelle ich mir die Frage, wie eine Patientenverfügung verfasst sein muss, wenn ich sie für mich verfassen würde. Hat sich schon jemand mit diesem Thema befasst?

Re: Patientenverfügung

#2
Hallo,
zur Zeit wird ja auch in Deutschland darüber diskutiert ob und wie es so etwas geben soll.
Momentan macht es am meisten Sinn wenn diese Patientenverfügung bei einem Notar gemacht wird - eben bezüglich Glaubwürdigkeit und so.
Kosten im Normalfall zwischen 50 - 100 EUR.
Gruß Ulrich

Re: Patientenverfügung

#3
Hallo erstmal,

schön das es dies Forum wieder gibt. Das hat Thorsten sehr gut hinbekommen.

Im Internet gibt es eine Adresse, http://www.vorsorgeregister.de/, wo man seine Patientenverfügung speichern lassen kann. Wenn man sich über das Internet registrieren läßt, ist es preislich günstiger als schriftlich. Internetanmeldung glaube ich 35€, bin da aber nicht ganz sicher.

Durch Gesetz vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 598) wurde der Bundesnotarkammer durch Änderung der Bundesnotarordnung (BNotO) die Aufgabe übertragen, das Zentrale Vorsorgeregister zu führen.

Ich werde dort meine Verfügungen ablegen, die Gerichte greifen darauf zurück.

Ich werde in jedem Fall eine Patientenverfügung dort hinterlegen. Man weiß nie was noch kommt

Ciao Meikel

Re: Patientenverfügung

#4
hallo ihr!
ist im moment in heißes thema, ich weiß. ich habe vor kurzem im tv einen bericht gesehen, der mich doch ganz schön zum grübeln gebracht hat:
patienten hatten eine patientenverfügung beim notar gemacht. sie kamen dann irgendwann in diese schlimme situation, dass sie nicht mehr selbst herr ihrer sinne waren und man würde jetzt denken "super, dass die die patientenverfügung gemacht haben"
NEIN!
denn die ärzte müssen das trotz der patientenverfügung verantworten, die lebenserhaltenden maschinen abzuschalten. sie haben ärzte befragt, die alle samt gesagt haben, dass sie das nicht tun würden, weil sie sich verpflichtet haben "leben zu retten und zu erhalten". erst wenn die situation absolut eindeutig wäre, dass die krankheit 100 %-ig zum tode führen würde, könnten sie das verantworten. da war keine rede davon, dass patienten nur noch so dahin siechen und mit sicherheit nicht mehr aus dem wachkoma erwachen werden und eigentlich schon in einer anderen welt sind. die bekommen keine hilfe!

trotzdem ein angenehmes wochenende
wünscht
marion

Re: Patientenverfügung

#5
Patientenverfügung (Ärztekammer Hamburg)

Ich, ................................................, geb. am ...............,
wohnhaft in .........................
treffe schon jetzt für die letzte Phase meines Lebens folgende Verfügung:
Ich verfüge gegenüber meinen Ärzten, dem Alten- oder Pflegeheim, in dem ich im entscheidenden Zeitpunkt ggf. wohne, sowie gegenüber jedem, der sonst Entscheidungen über meine Person zu treffen hat, folgendes:

Ich wünsche einen menschenwürdigen Tod und bitte meine Ärzte, Angehörigen und Pfleger, mir dabei beizustehen.

Für den Fall, dass bei mir eine schwere, irreversible Schädigung lebenswichtiger Organe, insbesondere des Gehirns, eintritt, die mir nach übereinstimmender Überzeugung der behandelnden Ärzte ein Leben bei Bewusstsein unmöglich machen wird, wünsche ich keine weiteren intensiv-medizinischen Maßnahmen, die mein Leben verlängern. Dies schließt ausdrücklich die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung insbesondere über Sonde (z.B. PEG) sowie die Gabe lebenserhaltender Medikamente ein.

Ein solcher Zustand, der eine Heilung oder zumindest Verbesserung meines Gesundheitszustandes ausschließt, ist anzunehmen, wenn mindestens zwei Fachärzte unabhängig voneinander zu diesem Urteil gelangen und keine abweichende ärztliche Prognose eines behandelnden Arztes vorliegt.

Wenn ich an einer schweren Erkrankung leide, die nach ärztlichem Ermessen unabwendbar zum Tode führen wird und mir starke Schmerzen bereitet, verlange ich, mir Medikamente zu verabreichen, die mich von Schmerzen und großer Belastung befreien, auch wenn dadurch mein Tod voraussichtlich früher eintreten wird.

Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen Verantwortung für mich selbst ab. Für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein werde, über meine persönlichen Belange zu entscheiden, soll diese Erklärung als Bekundung meines ausdrücklichen Willens gelten.

Diese Verfügung bitte ich, meinen behandelnden Ärzten zugänglich zu machen.
Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung.

Wenn für mich ein Betreuer bestellt wird, soll diese Erklärung als Betreuungsverfügung gelten, d. h. die hier festgelegten Verfügungen sollen sich dann an den Betreuer richten.

Mein behandelnder Arzt ist berechtigt, folgenden Personen Auskunft über meinen gesundheitlichen Zustand zu geben und ist insoweit von der Schweigepflicht entbunden:

Name .................................................................................

Anschrift .............................................................................



(ggf.: Folgende Person hat von mir eine gesonderte Vorsorgevollmacht erhalten, die auch die Umsetzung dieser Patientenverfügung erfasst:

Name ..................................................................................

Anschrift .............................................................................)

Diese Erklärung wurde von mir unterschrieben. Zwei Personen meines Vertrauens bezeugen durch ihre Unterschrift meine Willenserklärung.

Unterschrift:

Datum:

Name und Anschrift der Zeugen:

Unterschriften und Datum:

..........................................



Zur späteren Bestätigung der Verfügung:

Im folgenden bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt meiner Patientenverfügung überprüft habe und sich mein Wille nicht verändert hat:

Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift