Hintergrundinformationen: Automatisierter externer Defibrillator (AED)
Verfasst: 8. März 2008, 23:44
Ich las gerade folgende Informationen auf der Internet - Seite der
Herz-In-Takt....:http://defi-liga.de/index.php?option=com_content&task=view&id=35&Itemid=36
Meist sind die AEDs an Informationsschaltern, in Portierlogen etc. untergebracht, damit sofort geschultes Personal zur Verfügung steht. Frei erreichbar angebrachte Defibrillatoren (vergleichbar mit Feuerlöschern) können mit einem Alarmsystem verbunden sein, um automatisch einen geschulten Helfer zu rufen oder Diebstähle zu verhindern. Im amerikanischen Raum sind AEDs schon sehr weit verbreitet, aber auch in Europa ist ein deutlicher Trend zu PAD zu erkennen. In Deutschland sind AEDs zum Beispiel in den Haltestellen der Münchner U-Bahn vorhanden. Die Björn-Steiger-Stiftung in Deutschland engagiert sich mit ihrer Aktion "Kampf dem Herztod" besonders, auch in Österreich werben viele Hilfsorganisationen wie das Österreichische Rote Kreuz oder der Arbeiter-Samariter-Bund für die vermehrte Anschaffung und Installation von PAD.
STUTZIG machte mich im 2. Satz das Wort "KÖNNEN" (...mit einem Alarmsystem verbunden sein....) -
weil später dieser rechtliche Hinweis folgt:
Rechtliche Situation
Defibrillatoren, auch die automatisierten, gehören zu Medizinprodukten. Das Medizinproduktegesetz schreibt für den Einsatz von solchen Geträten in Betrieben oder in Organisationen vor, dass Medizinprodukte nur nach Einweisung durch den Hersteller oder einer von ihm ermächtigten Person (Medizinprodukteberater), von geschultem Personal zum Einsatz gebracht werden dürfen. Der Einsatz von Geräten, auch der automatisierten Defibrillatoren, ohne vorherige Einweisung durch den Hersteller ist damit nach der gegenwärtigen Rechtslage gesetzeswidrig. Da es sich beim Einsatz eines solchen Gerätes naturgemäß um einen akuten Notfall handelt, ist eine Bestrafung des Helfers und vor allem aber des Laien-Helfers bei sachgerechter Benutzung auszuschließen. Als Rechtfertigungsgrund kann in Deutschland der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) dienen Zudem hätte ein Helfer nach § 680 BGB, falls überhaupt, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
MEINE FRAGE nun: Mache ich mich als NICHT GESCHULTE Person strafbar, wenn ich das Gerät im Notfall bedienen würde....??
Andererseits aber doch sicher auch wegen UNTERLASSENER HILFELEISTUNG - oder??
Was, wenn kein geschultes Personal zur Stelle ist??
Wer weiß Näheres? Wer von Euch hat sogar schon Hilfe durch einen öffentlichen AED erhalten? (Leider weiß ich nicht, wie ich hierzu auch eine Umfrage hier im Forum starten kann) Ich selbst habe leider noch nie ein öffentliches Gerät gesehen....
____________________
Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)
Herz-In-Takt....:http://defi-liga.de/index.php?option=com_content&task=view&id=35&Itemid=36
Meist sind die AEDs an Informationsschaltern, in Portierlogen etc. untergebracht, damit sofort geschultes Personal zur Verfügung steht. Frei erreichbar angebrachte Defibrillatoren (vergleichbar mit Feuerlöschern) können mit einem Alarmsystem verbunden sein, um automatisch einen geschulten Helfer zu rufen oder Diebstähle zu verhindern. Im amerikanischen Raum sind AEDs schon sehr weit verbreitet, aber auch in Europa ist ein deutlicher Trend zu PAD zu erkennen. In Deutschland sind AEDs zum Beispiel in den Haltestellen der Münchner U-Bahn vorhanden. Die Björn-Steiger-Stiftung in Deutschland engagiert sich mit ihrer Aktion "Kampf dem Herztod" besonders, auch in Österreich werben viele Hilfsorganisationen wie das Österreichische Rote Kreuz oder der Arbeiter-Samariter-Bund für die vermehrte Anschaffung und Installation von PAD.
STUTZIG machte mich im 2. Satz das Wort "KÖNNEN" (...mit einem Alarmsystem verbunden sein....) -
weil später dieser rechtliche Hinweis folgt:
Rechtliche Situation
Defibrillatoren, auch die automatisierten, gehören zu Medizinprodukten. Das Medizinproduktegesetz schreibt für den Einsatz von solchen Geträten in Betrieben oder in Organisationen vor, dass Medizinprodukte nur nach Einweisung durch den Hersteller oder einer von ihm ermächtigten Person (Medizinprodukteberater), von geschultem Personal zum Einsatz gebracht werden dürfen. Der Einsatz von Geräten, auch der automatisierten Defibrillatoren, ohne vorherige Einweisung durch den Hersteller ist damit nach der gegenwärtigen Rechtslage gesetzeswidrig. Da es sich beim Einsatz eines solchen Gerätes naturgemäß um einen akuten Notfall handelt, ist eine Bestrafung des Helfers und vor allem aber des Laien-Helfers bei sachgerechter Benutzung auszuschließen. Als Rechtfertigungsgrund kann in Deutschland der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) dienen Zudem hätte ein Helfer nach § 680 BGB, falls überhaupt, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
MEINE FRAGE nun: Mache ich mich als NICHT GESCHULTE Person strafbar, wenn ich das Gerät im Notfall bedienen würde....??
Andererseits aber doch sicher auch wegen UNTERLASSENER HILFELEISTUNG - oder??
Was, wenn kein geschultes Personal zur Stelle ist??
Wer weiß Näheres? Wer von Euch hat sogar schon Hilfe durch einen öffentlichen AED erhalten? (Leider weiß ich nicht, wie ich hierzu auch eine Umfrage hier im Forum starten kann) Ich selbst habe leider noch nie ein öffentliches Gerät gesehen....
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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)