Re: Auto fahren mit Defi

#21
Ich blättere immer wieder gerne durch und lese die Fragen. Mit Bestürzung muss man erkennen, wie schlecht da zum Teil aufgeklärt wird. Da besteht dringend Handlungsbedarf.
Und dann die Fragen - was wird da alles angeführt, um bloß nicht dieses halbe Jahr nur Fußgänger zu sein. In einem Fall wird gepostet, dass man sogar auf die Implantation des ICD verzichten will! Man stelle sich das vor. Da hat einer nicht verstanden, dass Kammerflimmern ein absolut lebensbedrohlicher Zustand ist mit irreparablen Gehirnschäden nach bereits 4 Minuten und nach 10 -wahrscheinlich sogar bereits nach 8- Minuten muss mit dem Eintritt des Todes gerechnet werden.
Und er hat nicht verstanden, dass das Fahrverbot nicht mit dem Defi kommt, sondern mit der Erkrankung. Und ohne Defi darf er gar nicht mehr fahren, weil er nicht nachweisen kann, dass keine therapiebedürftigen Herzrhythmusstörungen aufgetreten sind. Das zeichnet eben nur der Defi auf.

Mit Freude konnte ich jedoch lesen, dass sich einige andere dann doch Gedanken machen und das Problem des Fahrverbotes nicht als Schikane, sondern nun von der anderen Seite sehen: dieses Fahrverbot schützt uns und andere Menschen vor uns selbst - zumindest bis zu einem gewissen Grad. Und Thorsten - das hat mir besonders gefallen - hat sich mit der Materie beschäftigt und sich die Mühe gemacht, den Gesetzestext und die Ausführungen dazu durchzulesen. Und gibt genau die richtigen Antworten.

Ich für meinen Teil habe das autofreie halbe Jahr genossen und fahre jetzt schon seit einem Monat wieder. Ich versuche, so nach und nach in mein normales Leben zurückzukehren, wenn ich auch weiß, dass es nie mehr so wird wie vorher.

Lasst Euch nicht unterkriegen, seht das halbe Jahr nicht so verbissen und genießt Euer Leben, so lange es dauert.



Re: Auto fahren mit Defi

#22
    Zitat: Tom
    Ich selber fahre im Jahr wenns hoch kommt 3 mal selber mit dem PKW ansonsten bin ich mit 600ccm/50PS und 2 Rädern unterwegs.
Hallo Tom,

dein Beitrag liegt zwar schon einige Zeit zurück, trotzdem ist es gut zu wissen, dass es noch andere motorradfahrende Defi-Träger gibt.
Als ich 2004 (zwei Jahre nach der Implantation) im zarten Alter von 50 Jahren meinen Führerschein machte, erklärten mich einige Leute für verrückt. Trotzdem habe ich es bisher nicht einen Augenblick bereut - ganz im Gegenteil. Im Moment warte ich ungeduldig auf besseres Wetter!

Gruss aus dem Bergischen

Volker






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Life should NOT be a journey to the grave with the intention of arriving safely in an attractive and well preserved body,
but rather to skid in sideways - champagne in one hand – strawberries in the other – body thoroughly used up, totally worn out, and screaming - WOO HOO! What a Ride!

Re: Auto fahren mit Defi

#24
Typisch "OBERBERGISCH".Komm in die Stadt,wo die Sonne nachweisbar am meisten scheint.In 2005 im schnitt 8,5 std pro Tag.2 Rad fahrer können hier also öfter Krad fahren. (SMILE).Gruß aus dem "KALTEN" aber trockenen Mülheim. Georg



Re: Auto fahren mit Defi

#25
Hallo,
ein halbes jahr Fahrverbot gilt doch nur bei einem "Schock", so wie ich es Rausgelesen hab.
Herzrythmusstörung korrigiert auch ein Herzschrittmacher. Dann dürfte man mit Herzschrittmacher nie Autofahren?

MfG
Gerd

Re: Auto fahren mit Defi

#26
Hallo Gerd,
du musst unterscheiden zwischen Herzschrittmacher ( Pacemaker ) und Defibrillaror ( ICD ).
Bei Schrittmacher werden bradycarde ( verlangsamte ) Herzrhytmus-
störungen, je nach Vorgabe, auf eine etwas höhere Schlagzahl gebracht, aber so, daß man es nicht merkt. Beim Defi, der nebenbei gesagt auch eine Schrittmacherfunktion hat, werden Rhytmusstörungen im tachycarden, sprich sehr schnellen ( je nach Programmierung ab ca. 170 Schlägen/Min ) durch einen Elektroschock wieder zur normalen Schlagfolge gebracht, so daß das Herz wieder seine normale Pumparbeit aufnehmen kann. Dieser Schock wird in der Regel als sehr unangenehm empfunden bis hin zur Bewußtlosigkeit. Daß damit eine Kontrolle über ein Fahrzeug nicht mehr möglich ist, liegt auf der Hand.
Daher muß das Fahrverbot für ein halbes Jahr nach einer Schockabgabe als reralistisch empfunden werden.

Mit winterlichen Grüßen aus der wieder zugeschneiten Eifel und ein schnönes Wochenende
Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Was darf ein ICD-Träger und was nicht?

#29
Herz 30 (2005) Heft 7 / Number 7



Was darf ein ICD-Träger und was nicht?



Julia Köbe, Rainer Gradaus, Sven Zumhagen, Dirk Böcker1



1 Medizinische Klinik und Poliklinik C, Universitätsklinikum Münster.





Zusammenfassung



Patienten mit einem implantierbaren Kardioverter-Defibrillator (ICD) erfahren im Alltag und im Beruf Einschränkungen. Ursächlich sind einerseits unberechenbare Bewusstlosigkeiten und andererseits elektromagnetische Interferenz (EMI) mit den Aggregaten. EMI kann zu Inhibierung von Schrittmacher- und Defibrillatortherapie oder inadäquater Therapieabgabe führen.



Empfehlungen zum Fahrverbot für ICD-Träger sind in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zusammengefasst. Lediglich Patienten mit einem prophylaktischen ICD dürfen uneingeschränkt am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 teilnehmen. EMI im beruflichen Umfeld muss individuell untersucht werden, bevor zu einer sicheren Rückkehr an den Arbeitsplatz geraten werden kann. EMI im Alltag macht einen großen Anteil im Nachsorgegespräch aus. Intakte Haushaltsgeräte interferieren in der Regel nicht. Mobiltelefone, Diebstahlsicherungsanlagen und Personenschleusen können mit ICD-Systemen interferieren, stellen jedoch, sofern einige Verhaltensmaßregeln berücksichtigt werden, keine großen Sicherheitsprobleme dar. Für die Durchführung einer Magnetresonanztomographie (MRT) bedeuten ICD-Geräte zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Kontraindikation. Hochfrequenzeinsatz im Rahmen von Elektrokautern oder Ablationen ist möglich. Hierbei sollten in Absprache mit dem betreuenden Zentrum vor geplantem Einsatz Vorsichtsmaßnahmen und eine zusätzliche Nachsorge erfolgen.
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