Re: Autofahrverbot nach Schock?

#3
    Zitat: Axel
    ...
    bei wir war es 1/2 Jahr. ich denke, dass dies in Deutschland relativ üblich so ist. Da der rechtliche Background für Fahrverbot eh etwas diffus ist und Du Schweizerin bist, sind die Schweizer gefragt.....
Hallo Denise,
Axels Behauptung das es "relativ üblich" ist stimmt so nicht. Nach den "Leitlinien zur Implantation von Defibrillatoren" der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, die in die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit übernommen wurden, steht genau drin, ob, wann und wie lange ein Defi-Träger wieder Auto fahren darf oder nicht. Im Zusammenspiel mit der Fahrerlaubnisverordnung ist das zwar eine komplexe und durchaus diffuse Rechtslage, aber dadurch nicht "Auslegungssache". Und bei einem Unfall wird eine Versicherung genau das prüfen und den Sach- und (schlimmer noch) Personenschaden nicht begleichen.

Auch ein Arzt kann Dir da keinen "Persil-Schein" ausstellen. Wenn er das doch (schriftlich) macht, kann er sogar haftbar gemacht werden.

Denn entgegen der landläufigen Meinung behindert der Defi nicht das Autofahren, das ist Dein Herz - denn das ist krank. Der Defi ist das Instrument, das Dir das Fahren wieder erlaubt, da in seinem Speicher bei der Kontrolle nachzulesen ist, ob und wie oft Dein Herz Zicken gemacht hat.

Genauer nachlesen kannst Du das unter den "Tipps" hier im Defi-Forum.

In einem hat Axel aber Recht: Es ist keine internationale Richtlinie, d.h. in der Schweiz kann es durchaus anders sein. Nach Auskunft eines Mitgliedes darf z.B. in England gar kein Defiträger mehr Auto fahren.

Besten Gruß
Thorsten



Re: Autofahrverbot nach Schock?

#4
Hallo zusammen

Was mich dann erstaunt, warum denn einem der Fahrausweis gar nicht entzogen wird. Also in der Schweiz ist das so. Bei meinen ersten Problemen und nach Defiimplantation durfte ich gemäss Kardiologen ein halbes Jahr nicht fahren. Das habe ich aber eigentlich mehr beiläufig erfahren, als dass man mir dies ausdrücklich auferlegte.


Herzliche Grüsse
Denise



Re: Autofahrverbot nach Schock?

#5
Hallo,

die Deutsche Herzstiftung hat ein Sonderheft "Herzrhythmusstörungen herausgebracht.

In einem Beitrag von Prof. Bänsch von der Uni-Klinik Rostock steht
dort auf Seite 112 geschrieben:

"Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
dürfen Patienten, die bereits einen Herzstillstand erlebt haben,
nicht Auto fahren.
Patienten, die vorbeugend einen Defibrillator erhalten haben,
kann drei Monate nach dem Einsetzen des Geräts das Autofahren
erlaubt werden."

Mir war bisher nur die sechsmonatige Sperre bekannt.
Sind die neuen Richtlinien jetzt für alle Fälle bindent bindend?

Ich habe in den sehr umfangreichen "Leitlinien" geblättert, aber nichts gefunden.

Wer weiß mehr? Mit Gruß Otto



Re: Autofahrverbot nach Schock?

#6
Hallo Otto,

lass' dich nicht von den Empfehlungenund Aussagen irgendeiner nichtstaatlichen Stelle verwirren. Diese haben in keiner Weise irgendwelche rechtliche Bedeutung. Wenn du diesen Empfehlungen usw. folgst und im Falle des Falles darauf berufst, bist du der Lackierte. Gültig und somit bindend für uns autofahrende Defi-Trägerinnen und -Träger sind in Deutschland ausschließlich die Bestimmungen und Verordnungen, die Thorsten in seinem Beitrag vom Donnerstag, dem 21.10.2010, angeführt hat.

Gruß

Peter



Re: Autofahrverbot nach Schock?

#7
    Zitat: Otto
    "Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
    dürfen Patienten, die bereits einen Herzstillstand erlebt haben,
    nicht Auto fahren.
    Patienten, die vorbeugend einen Defibrillator erhalten haben,
    kann drei Monate nach dem Einsetzen des Geräts das Autofahren
    erlaubt werden."
Hallo Otto,
da ich den Artikel nicht kenne kann ich nicht beurteilen, ob das alles ist was da stand. Sollte es aber so sein ist es nur ein Teil der Wahrheit.

Also nochmal: In den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung steht unter Kapitel 3.4 Herz- und Gefäßkrankheiten
    Zitat: Zitat
    3.4.1 Herzrhythmusstörungen

    Leitsätze

    Wenn ein Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber unter Herzrhythmusstörungen leidet, die anfallsweise zu wiederholter Unterbrechung der Blutver­sorgung des Gehirns führen und damit zur Ursache von Bewusstseinstrübungen oder Bewusstlosigkeit werden können, so ist er nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Grund­lage der Beurteilung sollte in jedem Fall eine eingehende internistisch-kardiologische Untersuchung einschließlich 24-Stunden-Langzeit-EKG sein.

    Nach erfolgreicher Behandlung der Rhythmusstörungen, entweder durch Arzneimittel oder durch Anwendung eines sog. Herzschrittmachers, kann angenommen werden, dass der Betroffene bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 zu führen, wenn die Herzfunktion über 3 Monate normalisiert blieb und die durch die Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns entstehenden Symptome nicht wieder aufgetreten sind. Nach Implantation eines implantierbaren Kardioverter/Defibrillator (ICD) kann erst nach einer längeren Ver­laufsbeobachtung (wenigstens 6 Monate), die von entsprechend ausgerüsteten Kardiologen durchgeführt wird, eine Beurteilung erfolgen.

    Basierend auf einheitlichen europäischen Empfeh­lungen wird in der nachfolgenden Tabelle eine Klassifizierung zur Begutachtung von ICD-Patienten dargestellt.

    • Bei Patienten der Kategorie l besteht keine Einschränkung der Fahrerlaubnis, da das Risiko einer ICD-Entladung mit relevanter hämodynamischer Beeinträchtigung bei dieser Patientengruppe (prophylaktische Implantation) als gering eingestuft wird. Nach entsprechender Erholung von dem operativen Eingriff (in der Regel etwa nach 3 Monaten) können die Betroffenen wieder risikolos Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 führen.

    • Für Kategorie II A mit niedrigem Risiko ohne er­neutes Auftreten von Kammerrhythmusstörungen sind die Gefahren für 6 Monate doch noch so groß, dass ein Kraftfahrzeug nicht sicher geführt werden kann.

    • Für Kategorie II B mit einem mittleren Risiko kann bis zum Nachweis der Symptomfreiheit (z. B. Fehlen von Präsynkopen und Synkopen) unter der ICD-Therapie ein Kraftfahrzeug nicht sicher geführt werden.

    • Die Kategorie III umfasst Patienten mit einem sehr hohen Risiko für hämodynamisch instabile tachykarde Rhythmusstörungen. Sie können daher ein Kraftfahrzeug nicht sicher führen.

    Darüber hinaus gilt, dass die Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 in der Regel für ICD-Patienten nicht mehr gegeben sind.

    Empfehlungen zur Begutachtung von ICD*-Patienten

    Kategorie l -> Prophylaktische Implantation -> keine Einschränkung

    Kategorie II -> Alle anderen ICD-Patienten (nicht Berufs­kraftfahrer)
    -> Einschränkung für einen bestimmten Zeitraum
    A) Niedriges Risiko: Kein Rezidiv -> 6 Monate
    B) Mittleres Risiko: Patienten mit gut tolerierten VTs**
    -> Bis zum Nachweis der Symptomfreiheit unter ICD-Therapie

    Kategorie III -> Hohes Risiko: Instabile VT (Berufskraftfahrer)
    -> Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben.

    * ICD = Implantierbarer Kardioverter/Defibrillator "VT = Kammertachykardie

    Die regelmäßige ärztliche Überwachung des Zustandes in Abständen von längstens 6 Monaten in Form einer regelmäßigen Kontrolle muss nachge­wiesen werden.

    Bei komplexen ventrikulären Herzrhythmusstörungen, nach Auftreten von Synkopen oder bei Zu­stand nach Reanimation ist für mindestens 6 Monate anzunehmen, dass der Betroffene den Anfor­derungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gewachsen ist. Danach ist regelmäßige Kontrolle der Effektivität einer Behandlung von Rhythmus­störungen mit Durchführung eines 24-Stunden-Langzeit-EKGs und eventuell zusätzlicher Spezialuntersuchungen erforderlich.

    Die Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforde­rungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 sind in der Regel nicht gegeben.
Das ist für meine Begriffe Eindeutig. Der Originallink ist http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.4.1.htm unter dem man dann auch die Begründung nachlesen kann. Einige weitere Randbedingungen zu Herzkrankheiten stehen, wie gesagt, zusätzlich in der Fahrerlaubnisverordnung.

Die von Dir genannten 3 Monate gelten also für Patienten der Kategorie I, denen, wie richtig geschrieben, der Defi prophylaktisch implantiert wurde oder bei denen die Herzrhythmusstörung durch Arzneimittel bzw. Implatation eines Herzschrittmachers nachweislich nach einer Prüfzeit (eben die 3 Monate) nicht mehr aufgetreten sind.

Bei Patienten der Kategorie II ist frühestens nach 6 Monaten nach der Implantation oder einem Vorfall das Auto fahren wieder drin, egal ob mit oder ohne Defi-Auslösung. Für Kat. I + II ist bindend die halbjährliche Defi-Kontrolle erforderlich.

Patienten, die unter Kategorie III fallen, dürfen gar nicht mehr fahren.

Fahrzeuge der Gruppe 2 dürfen von Patienten mit Herzrhythmusstörungen gar nicht mehr gefahren werden - egal ob sie mit Medikamenten, Herzschrittmachen oder Defibrillatoren behandelt werden. Eine Ausnahme hierzu ist nur möglich über den Weg des Verkehrsmedizinischen Gutachtens und, nach Erfahrung eines Mitgliedes, auch nur dann, wenn man unter Kategorie I fällt.

Und zuguterletzt: Kraftahrzeuge der Gruppe 1 sind Motorrad und Auto, Gruppe 2 LKW und Busse. Genauer nachzulesen unter Kap. 1.2 und 1.3 der o.g. Begutachtungs-Leitlinien.

Und den Führerschein bekommt man wahrscheinlich deswegen nicht abgenommen, weil a) hier noch auf die Selbstkontrolle und Eigenverantwortung der Bürger gesetzt wird und b) das Kontrollieren von Unterlagen jedes Herzkranken, Epileptikers oder sonstwie mit Fahreinschränkungen auferlegten Kranken wohl einen zu hohen Aufwand bedeutet.
Was für uns bedeutet, das wir uns an a) halten sollten bevor sie uns wegen der Kosten von b) pauschal allen den Führerschein abnehmen.

Besten Gruß
Thorsten

Re: Autofahrverbot nach Schock?

#8
Hi,

ich weiß es gibt immer 2 Seiten der Medalie.

Aber ein halbes Jahr Fahrverbot ist eine Sauerrei.

Es gibt Leute die einen Job haben wofür ein Führerschein zwingend erforderlich ist.

Leider habe ich einen von diesen Job´s, ich arbeite in einer Autowerkstatt.

Gedenke nun noch Maschinenbau zu studieren um dann zum Tüv zu kommen.

Nun knallt mir z.b. der Defi 2 mal im Jahr eine und habe noch im besten falls als Bewusstseinsminderung. Demnach im schlimmsten Fall min.6 max 12 Monate Fahrverbot.

Das wars dann mit dem Beruf. Kein Arbeitgeber macht das mit.

Re: Autofahrverbot nach Schock?

#9
Ja, so ist das wenn man Herzkrank ist.... also beruflich umorientieren, anders geht's nicht.

Als Sauerei würde ich das nicht bezeichnen, Sicherheit von Dir und Deinem Umfeld geht nun mal vor beruflichen Interessen....leider wahr, aber so ist es nun mal....


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Autofahrverbot nach Schock?

#10
Hallo Denise,

der Führerschein wird nicht entzogen, weil du diesen schon vor Implantation hattest.

Ich hatte ihn noch nicht und mir wurde das Führen eine Fahrzeuges jeglicher Art verweigert, nach 2-3jähriger Prüfung der Unterlagen, da immer Ereignisse zu sehen waren.

@Iron

diese *Sauerei* ist zu deiner und der Sicherheit der anderen Teilnehmer im Straßenverkehr. Wenn dein Defi dich schockt und du bewusslos wirst bzw eingetrübt wirst, is den Auto ein Geisterfahrzeug und richtet viel Schaden an.

Mal daran gedacht ??????

Du hast im Job die Möglichkeit, nen Schwerbehindertenausweis zu beantragen und die Vorteile davon (auch im Job) zu genießen. Das heißt in deinem Job, dass dein Arbeitgeber die schwerbehindertengerecht beschäftigen muss. Wenn du 3 Monate nicht Auto fahren darfst, dann reparierst halt nur und dein Arbeitgeber kann dich nicht rausschmeißen, denn er hat die Möglichkeit, dir dies zu gewähren. Das Integrationsamt hat dann auch ein Wörtchen mit zu reden.


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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