Autofahrverbot nach Schock?
Verfasst: 20. Oktober 2010, 15:59
Stimmt es, dass man nach einem Schock eine zeitlang nicht mehr Auto fahren darf?
Danke für eure Antworten
Denise
Danke für eure Antworten
Denise
... bei wir war es 1/2 Jahr. ich denke, dass dies in Deutschland relativ üblich so ist. Da der rechtliche Background für Fahrverbot eh etwas diffus ist und Du Schweizerin bist, sind die Schweizer gefragt..... |
"Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie dürfen Patienten, die bereits einen Herzstillstand erlebt haben, nicht Auto fahren. Patienten, die vorbeugend einen Defibrillator erhalten haben, kann drei Monate nach dem Einsetzen des Geräts das Autofahren erlaubt werden." |
3.4.1 Herzrhythmusstörungen Leitsätze Wenn ein Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber unter Herzrhythmusstörungen leidet, die anfallsweise zu wiederholter Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns führen und damit zur Ursache von Bewusstseinstrübungen oder Bewusstlosigkeit werden können, so ist er nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Grundlage der Beurteilung sollte in jedem Fall eine eingehende internistisch-kardiologische Untersuchung einschließlich 24-Stunden-Langzeit-EKG sein. Nach erfolgreicher Behandlung der Rhythmusstörungen, entweder durch Arzneimittel oder durch Anwendung eines sog. Herzschrittmachers, kann angenommen werden, dass der Betroffene bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 zu führen, wenn die Herzfunktion über 3 Monate normalisiert blieb und die durch die Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns entstehenden Symptome nicht wieder aufgetreten sind. Nach Implantation eines implantierbaren Kardioverter/Defibrillator (ICD) kann erst nach einer längeren Verlaufsbeobachtung (wenigstens 6 Monate), die von entsprechend ausgerüsteten Kardiologen durchgeführt wird, eine Beurteilung erfolgen. Basierend auf einheitlichen europäischen Empfehlungen wird in der nachfolgenden Tabelle eine Klassifizierung zur Begutachtung von ICD-Patienten dargestellt.
Empfehlungen zur Begutachtung von ICD*-Patienten Kategorie l -> Prophylaktische Implantation -> keine Einschränkung Kategorie II -> Alle anderen ICD-Patienten (nicht Berufskraftfahrer) -> Einschränkung für einen bestimmten Zeitraum A) Niedriges Risiko: Kein Rezidiv -> 6 Monate B) Mittleres Risiko: Patienten mit gut tolerierten VTs** -> Bis zum Nachweis der Symptomfreiheit unter ICD-Therapie Kategorie III -> Hohes Risiko: Instabile VT (Berufskraftfahrer) -> Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben. * ICD = Implantierbarer Kardioverter/Defibrillator "VT = Kammertachykardie Die regelmäßige ärztliche Überwachung des Zustandes in Abständen von längstens 6 Monaten in Form einer regelmäßigen Kontrolle muss nachgewiesen werden. Bei komplexen ventrikulären Herzrhythmusstörungen, nach Auftreten von Synkopen oder bei Zustand nach Reanimation ist für mindestens 6 Monate anzunehmen, dass der Betroffene den Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gewachsen ist. Danach ist regelmäßige Kontrolle der Effektivität einer Behandlung von Rhythmusstörungen mit Durchführung eines 24-Stunden-Langzeit-EKGs und eventuell zusätzlicher Spezialuntersuchungen erforderlich. Die Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 sind in der Regel nicht gegeben. |