Re: Autofahren

#31
https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Hier die im Dezember 2016 aktualisiertzen und ganz und gar geänderten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Sehr interessant. Ich muss nochmal genau lesen, vor allem das Kleingedruckte und zwischen den Zeilen. Ich bin mir demnach nicht sicher, ob ich überhaupt fahren darf, kläre ich ab.
Was ich zum Beispiel überhaupt bis dato nicht wusste, dass man mit Torsades de Pointes-Tachykardien, auch mit ICD, gar nicht mehr fahren darf, oder bei anhaltenden Kammertachykardien bei bestimmten Herzerkrankungen zum Beispiel CPVT. dabei ist völlig unerheblich, ob man in der Anamnese schon mal einen Herzstillstand hatte oder ob der Defi schon mal schocken musste, man ist grundsätzlich bei bestimmten rhythmogenen Herzerkrankungen nicht kraftfahrgeeignet, auch nicht mit ICD.



Re: Autofahren

#32
Hi Freda,
Ich las mir mal die Leitlinien durch. Wie ich es verstehe, kann man (grob gesagt) einen PKW auch mit Anhaenger fuehren, wenn man einen ICD hat. Es muessen die Leitlinien fuer den ICD beachtet werden. Wenn man LKW oder Bus faehrt sieht das wohl anders aus (mein Verstaendnis, ich kann auch falsch liegen....). Und ja, wenn es Kammertachykardien gibt besteht weiterhin Fahrverbot.



Nein, das Gras ist nicht grüner auf der anderen Seite!

Kammerflimmern inc. PHT und Reanimation im November 2016, AV Block 3. ICD implantiert im Dez 2016

Re: Autofahren

#33
Für uns Patienten ist das mehr so informativ gedacht und eine schöne Quelle, um sich einen Überblick zu verschaffen. Gedacht, um sich danach auch zu richten, sind die Richtlinien aber für Ärzte, Gutachter usw. die die Fahrtüchtigkeit eines Patienten beurteilen sollen.

Oder wenn es zu einem Unfall kam und der Gutachter der Versicherung die nicht zahlen will argumentiert, dass man niemals hätte fahren dürfen und der Gutachter, den der eigene Verteitiger gefunden hat sagt, dass es kein generelles Fahrverbot gibt, zanken sich so doll, dass fast einer weint, dann wird derjenige von Beiden, der einen Vorteil davon hat, diese Richtlinien aus dem Hut zaubern und der Richter sagt dann »Ach guck mal an.« und pocht fröhlich mit seinem kleinen Holzhämmerchen.


Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Autofahren

#34
    Zitat: Gitarremann
    Für uns Patienten ist das mehr so informativ gedacht und eine schöne Quelle, um sich einen Überblick zu verschaffen. Gedacht, um sich danach auch zu richten, sind die Richtlinien aber für Ärzte, Gutachter usw. die die Fahrtüchtigkeit eines Patienten beurteilen sollen.
Moin,
ein bißchen schwergewichtiger als eine reine "Info" ist das für uns Betroffene schon, da es sich nicht um irgendwelche Empfehlungen von einer (verkehrsrechtlich) weniger bewanderten Meinung einer Ärztegruppierung handelt sondern es Leitlinien aus der Bundesanstalt für Straßenwesen sind. Somit liegt erstmals eine Einschätzung vom Gesetzgeber vor, die, bezüglich einer individuellen Auslegung, nur noch minimal verhandelbar ist.

Gruß

Thorsten



Re: Autofahren

#35
Ich meinte damit, das ist keine Richtlinie, die explizit dafür geschrieben wurde, dass der Patient die nach der OP ausgehändigt bekommt und an die er sich dann 1:1 halten muß, sondern die Richtlinie ist für die Instanz, die dem Patienten dann die individuellen Vorschriften erst macht. Die Richtlinie zu kennen ist für mich aber zunächst mal eine »Information«. Ich wüßte da kein Wort, welches das besser trifft. Das negiert ja nicht die Wichtigkeit.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Autofahren

#36
Moin Gitarrenmann,
so ganz konform gehe ich damit nicht. Da Du diese "Information" jetzt kennst, ist es m.E. auch Deine "Bürgerpflicht", also Selbstverantwortung gegenüber der Allgemeinheit, dich danach zu richten. Sicher kann Dir das (noch) keiner Vorschreiben das Du sie kennen musst und momentan kann Dir auch, im Fall der Fälle, keiner Nachweisen, dass Du sie kennen könntest, aber das Wissen darüber sollte einen schon nachdenklich über die eigene Handlungsweise machen, was auf einen zukommen kann. Damit meine ich gar nicht irgendwelche rechtlichen oder versicherungstechnischen Aspekte sondern alleine die Tatsache was passieren kann, wenn man (mit Glück) nur 15 Sekunden lang die Gewalt über sein Fahrzeug verliert.

Die o.g. Richtlinie wird früher oder später darauf hinauslaufen, dass wir nach der Defi-OP bzw. einer -Kontrolle schriftlich mit dem Ergebnis mitgeteilt bekommen, ob wir fahren dürfen oder nicht. Was meine Klinik jetzt schon tut.

Gruß

Thorsten



Re: Autofahren

#37
Ich glaube wir reden da so ein bißchen aneinander vorbei. Ja natürlich muß ich mich inhaltlich an die Sachen halten, die auf mich zutreffen, aber primär hat doch der Arzt diese Richtlinie und der entscheidet in meinem individuellen Fall anhand dieser Richtlinie, ob ich fahren darf oder nicht. Es ist doch nicht so, dass ich mit der Richtlinie aus dem Krankenhaus entlassen werde und dann selbst entscheide, bzw. kann ich mir doch nicht eine Passage aus der Richtlinie aussuchen, die besser zu mir passt, falls ich mit der Entscheidung des Arztes nicht einverstanden bin.

Also verbindlich ist doch die Entscheidung des Arztes anhand der Richtlinie und nicht meine Interpretation selbiger.

Oder der Arzt entscheidet gar nicht und attestiert mir lediglich Krankheit XY. Die Dame vom Amt ohne medizinische Kenntnisse hat nun dieses Attest, schlägt in der Richtlinie Krankheit XY nach und entscheidet danach.

Dafür sind doch solche Richtlinien in erster Linie gedacht. Für mich ist die Richtlinie primär, um für mich die Entscheidung von Arzt oder Amt transparent zu machen.


Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
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Re: Autofahren

#38
Wir sind ja beide schon einer Meinung.

    Zitat: Gitarremann
    Dafür sind doch solche Richtlinien in erster Linie gedacht. Für mich ist die Richtlinie primär, um für mich die Entscheidung von Arzt oder Amt transparent zu machen.
Der Punkt ist aber der, das der Arzt bzw. das Krankenhaus lediglich eine Hinweispflicht bekommen wird - sie hat aber keine verbindliche rechtliche Weisungsbefugnis. Da wird er bzw. die Klinik sich auch schön von fern halten um nicht haftbar gemacht werden zu können. Und ob sich dann Arzt oder eine klinische Verwaltung wirklich eine aufwändige Rechtsberatung leisten um für jeden möglichen, in der Richtlinie beschriebenen, Krankheitsfall eine passende Formulierung erarbeiten zu lassen (und dann gleich mehrere schriftliche Formulare aufsetzen lässt) halte ich für sehr unwahrscheinlich. Man wird sich, der Einfachheit halber, die restriktivste Formulierung verfassen. Also 6 Monate Fahrverbot, um rechtlich auf der sichersten Seite zu sein. Somit hast Du wieder eine rechtliche Grauzone, bei der Du, wenn Du die Richtlinie kennst, selbst feststellst, Du dürftest mit Deinem Krankheitsbild zwar eigentlich schon nach z.B. 4 Wochen wieder fahren, die Klinik sagt aber: 6 Monate Pause. Sagst Du dann "Dumm gelaufen und Pech gehabt" oder setzt Du Dich nach vier Wochen hinters Steuer?

Gruß

Thorsten



Re: Autofahren

#39
    Zitat: Thorsten
    …Somit hast Du wieder eine rechtliche Grauzone, bei der Du, wenn Du die Richtlinie kennst, selbst feststellst, Du dürftest mit Deinem Krankheitsbild zwar eigentlich schon nach z.B. 4 Wochen wieder fahren, die Klinik sagt aber: 6 Monate Pause. Sagst Du dann "Dumm gelaufen und Pech gehabt" oder setzt Du Dich nach vier Wochen hinters Steuer?

    Gruß

    Thorsten
Das wäre für mich in dem Sinne gar keine Grauzone. Da wären für mich die 6 Monate von der Klinik verbindlich und gut. Das meinte ich ja damit, dass die Richtlinie für die gedacht ist, die meinen Fall entscheiden.

Ich für meinen Teil bin ja auch immer eher für ein Fahrverbot. Ich hab ja nichts davon, wenn mir der Defi das Leben rettet, aber ich in der Folge am Baum ende, ganz abgesehen von der Gefahr, die ich außerdem für Andere darstelle. So wichtig kann kein Job sein.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Autofahren

#40
Leider bin ich ja selbst mit diesem Thema etwas enger in Berührung gekommen wg Synkope am Steuer mit Unfall.
Anhand der Leitlinie spricht der Arzt seine Empfehlung aus bzw. muss dies auch schriftlich festhalten, dass er es so kommuniziert hat. Wenn es zum Unfall kommt & der Arzt hats nicht richtig empfohlen, gibt es wohl Probleme für den Arzt da nicht leitliniengemäß.
Aber der Patient selbst ist ebenso verpflichtet, seiner Verkehrstüchtigkeit entsprechend zu handeln. Wenn der Patient zB durchblicken lässt, dass er fährt obwohl ers nicht darf, darf der Arzt sich sogar an die Kreisbehörde wenden.
So wurde es mir erklärt.



LinchenT
LQTS, S-ICD Emblem Boston Scientific
LinchenT
LQTS mit S-ICD