Auto fahren im Ausland

#1
Hallo zusammen,

heute schon meine zweite Frage zum Thema Auto Fahren :-)

Der Urlaub steht vor der Tür und da fiel mir ein, daß ich irgendwie mal gehört habe, daß die Bestimmungen in manchen Länder bezgl. Auto fahren und Defi unterschiedlich sind. In einigen Ländern darf man als Defi Träger wohl gar nicht Auto fahren (England?)

Habe jetzt schon ausführlich gegooglet, aber nichts gefunden.
Besonders interessieren mich die Bestimmungen für Frankreich,aber auch Schweiz, Italien und Österreich wären mal ganz interessant.

Viele Grüße
Eckhard



Re: Auto fahren im Ausland

#4
Das ist jetzt mal eine wichtige Thematik, denn es nützt im Ausland auch nichts, wenn man über die Rechtslage nicht Bescheid weiß. Erschwerend kommt hinzu, dass im Ausland allgemein die Strafen drastischer und Diskussionen eher kontraproduktiv sind.
In meiner Defi-Broschüre steht übrigens, dass Autofahren in England für Defi-Träger verboten ist. Leider steht da nicht, wo man das nachlesen kann.

Ich werde zu diesem Thema mal bei unserer Führerscheinstelle nachfragen, aber ich befürchte, dass die da nicht Bescheid wissen.

Ich habe jetzt mal meine Mitgliedschaft beim ADAC genutzt und eine schriftliche Anfrage gestellt. Mal sehen, ob die was wissen.

Egal von wem: wenn ich ein Ergebnis habe, werde ich es posten.

Gruß

Andi

Re: Auto fahren im Ausland

#5
Hallo Andi,

meine Suche ist bis jetzt leider auch relativ erfolglos geblieben.

Nur für England kann ich mal einen Link einstellen

http://www.dvla.gov.uk/media/pdf/leaflets/d100.pdf

Ist leider nur auf Englisch, aber wenn ich das richtig verstehe, muß man diverse Erkrankungen in England der Führerscheinstelle melden und die entscheiden dann individuell ob man darf oder nicht.

Für einen normalen Touri ist das dann wohl sowieso uninteressant.

Wäre Klasse, wenn Du beim ADAC was erfahren würdest.

Schönen Gruß
Eckhard



Re: Auto fahren im Ausland

#6
Wegen der "englischen" Regelung komme ich zu dem Schluss, zu dem auch Du kommst: für Touristen uninteressant. Ich würde demnach jetzt in England auch fahren.

Vom ADAC habe ich folgende Antwort erhalten:


---------------------------------->
Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Bezug auf die Berechtigung zum Führen eines Kfz dürfte es auch in einem solchen Fall bei nur vorübergehenden Aufenthalten im Ausland ausschließlich auf die Rechtslage in Deutschland ankommen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele
Juristische Zentrale - Internationales Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. 0 89/76 76 - 36 78, Fax 0 89/76 76 - 25 99
mailto:
http://www.adac.de
<>

Diese Aussage macht in Anbetracht der EU-weiten Neuregelung des Fahrerlaubnisrechts Sinn.
Sollen wir das so stehen lassen oder wäre sozusagen eine 2. Meinung empfehlenswert? Was meint Ihr?

Gruß

Andi

Re: Auto fahren im Ausland

#8
Hallo,

leider funktioniert bei mir der Link von Eckhardt nicht, aber ich habe den folgenden Link gefunden:
http://www.dft.gov.uk/dvla/drivers.aspx
Von hier aus über "Medical Information"
-> "Information for Drivers"
-> "Medical conditions and driving"
-> Buchstaben "D" auswählen
Hier kann man sich dann die Fragebogen zum Defi / Schrittmacher laden, ausfüllen und an die DVLA schicken. Die DVLA entscheidet dann in einfachen Fällen innerhalb eines Monats, ob man weiter motorisiert am Verkehr teilnehmen darf, ansonsten kann die Entscheidung bis zu 90 Arbeitstage dauern. Dieses Verfahren ist für alle in England, Wales und Schottland lebenden Personen vorgeschrieben.

die Alte Fregatte



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