Re: Personenbeförderungsschein

#4
Hallo Bettina,

für die Erteilung einer Fahrgastbeförderungserlaubnis ist eine entsprechende Eignungsuntersuchung erforderlich. Frage doch beim zuständigen Landratsamt / Verkehrsamt nach dem entsprechenden Vordruck und lass dir die entsprechenden Adresse(n) für die Untersuchung geben. Gefunden habe ich das bei beim Verkehrsportal und hier sind die entsprechenden Links:

Fahrerlaubnisverordnung (FeV) http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

Anlage 4 zur FeV - Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php

Anlage 5 zur FeV -Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_05.php

Viel Erfolg beim Antrag und der Untersuchung

die Alte Fregatte



Re: Personenbeförderungsschein

#5
Bei mir stand das auch mal zur Debatte. Also die Richtlinien der Gesellschaft für Kardiologie in der Fassung von 2007 gibt dazu keine definitive Aussage. Taxifahrer und Krankenwagenfahrer werden dabei explizit zwischen Gruppe 1 und Gruppe 2 genannt. Das heisst zwischen der Gruppe 1, die fahren darf und der Gruppe 2, die nicht fahren darf (z.B. Busfahrer, Berufskraftfahrer).
Ich habe von meinem Betriebsschamanen damals komplettes Verbot für Einsatzfahrzeuge bekommen, das heisst weder mit Patient noch ohne. Dabei standen auch nicht die Rettungswagen über 3,5t zur Debatte, sondern letztenendes alles was einen Blaulichtbalken aufem Dach hat. Ich war letzten Donnerstag auch wieder zur jährlichen Nachuntersuchung und es wird wieder interessant werden, da noch nicht alle Untersuchungen gemacht wurden, die er gerne haben möchte für seine Entscheidung. Dabei wird auch viel Einfluss drauf haben wie sich die implantierende Klinik oder dein behandelnder Kardiologe zu deiner Situation äußern bzw. empfehlen. Dürfte aber recht unwahrscheinlich sein, dass dir dafür jemand die Freigabe gibt.

So long
Kai

Re: Personenbeförderungsschein

#6
Hallo,

wer Interesse hat, kann von mir die Leitlinien dazu gemailt bekommen. Bitte um PN. Ich hab sie nur als PDF. Rein kopieren geht leider nicht.Leider sind hier keine Attachments möglich. Könnte dann auch mal EKG´s zeigen oder ähnliches.

Kurz:

Personenbeförderung mit Defi-- Ausser bei Prophylaktischer Indikation nicht erlaubt.

Re: Personenbeförderungsschein

#8
Hallo Martin,

im Grunde ist beides das Gleiche. Man spricht vom einer Prophylaktischen bzw. Primär Prophylaktischen Versorgung mit Defi , um ein bisher noch dagewesenes Kammerflimmern dann zu therapieren. Bei der Sekundärprophylaxe hatte der Patient schon einmal Kammerflimmern /Flattern bzw. hämodynamisch relevante Kammertachykardien mit eindeutigem Bewusstseinsverlust.

Grüße

cron