Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#1
Hallo bin neu hier und seit Mai 2013 mit einem prophylaktischen Defi ausgestattet, nach Kammerflimmern. War nach einem halben Jahr ohne Episoden dann wieder befreit vom Fahrverbot nach Reanimation. Da ich wegen dem Fahrverbot von meiner ´verständnisvollen´ Leitung auf der Arbeit nett angehalten wurde die Krankschreibung auf ein halbes Jahr auszuweiten - es gab ja Krankengeld - möchte ich mich absichern, daß mir das nicht wieder blüht.
Leider mußte ich nämlich erfahren, daß meine Rückkehr auf die Arbeit im Grunde gar nicht erwünscht war - seither Schikane und Mobbing. Bis hin zur Unterstellung sie könne mich in ihrem Bereich ´ambulante Familienhilfe´ nicht mehr verantworten. Die Vorgesetzten unterstützten das und bedrohten mich mit Versetzung in anderen Bereich, der mich nicht wirklich interessiert. Fataler Weise sollte ich dann statt 18 KM rund 70 KM zur Arbeit anreisen an 5 Tagen die Woche. Sprich - aufgeben!!! Nach Betriebsrat Inanspruchnahme zeigte man sich gefällig uns bot was näheres an - wobei hier klar war dass man meiner Leitung gefällig war und sie nicht mit angedrohtem Prozess meinerseits nicht in die Predoullie bringen wollte.
Nach Tarifvertrag kann man mich bis zu vier Wochen versetzen ohne meine Zustimmung - danach nur mit Zustimmung. Süß meinte man ich soll mir das doch anschauen, ob das für mich was ist.
Und der Hammer - schon am ersten Tag berichtete mir der dort zuständige Leiter, daß ich den 9 Sitzer kurzfristig vornehmlich fahren muß, da die FSlerin ausgefallen sei. Schock! - sagte ihm daß ich Defiträgerin bin und das keine gute Idee ist.
Damit nicht genug: war vier Tage vorher zur Defikontrolle und da erfuhr ich dass drei Monate zuvor - als ich die Arbeit wieder aufgenommen hatte - zwei Unregelmäßigkeiten ohne Schockabgabe registriert waren - und Zack - rück gerechnet seit diesem Datum - FAHRVERBOT BIS 3.6.14 (drei Monate wußte niemand davon - und ich fuhr mit bestem Gewissen? - wo bleibt die Logik). Nach Beratung mit meiner Rechtsanwältin - meldete ich das dem Arbeitgeber. Neuer Leiter ist kooperaiv -noch!!!

Lebensretter ist ja gut - ich muss aber arbeiten und meine Auskommen verdienen - da kann ich mir den Defiluxus irgendwie nicht leiten - ist meine aktuelle Erkenntnis.
Daher meine Überlegung - gar keine Defikontrolle mehr auszusuchen. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - bzw. schadet mir nicht meine Geld zu verdienen. Wenn mir nicht gut wäre, würde ich es anders sehen - Eigenverantwortung wird Defiträgern ja irgendwie angesprochen - finde ich.

FRAGE: DARF NACH EREIGNIS OHNE SCHOCKABGABE ERNEUT FAHRVERBOT VERHÄNGT WERDEN.

Jetzt soll ich zum Betriebsarzt- es stinkt mir langsam der Willkür von Ärzten ausgesetzt zu sein. Mein Hausarzt ist super und bestärkt mich optimistisch zu sein - leider aber nur der. Die beiden Kardiologen, die ich kontaktiert habe - sind Katastrophe gewesen und kamen mir vor als dürften sie mich wie einen hörigen Soldaten abkommandieren - ohne jegliches Interesse an meiner Person und meinem Leben.

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#2
die Ambulanztermine sind überlebenswichtig und doch i.d.R. 1x in 6 Monaten und JA,es darf weiterhin Fahrverbot erteilt werden. Gesetzlich bist du sogar nach dem Ereignis verpflichtet, NICHT zu fahren.

Du machst dich strafbar (weil du es dem AG nicht mitgeteilt hast) und dein Arbeitgeber ebenfalls,weil er dich fahren läßt.

___________________________________________________

Hierzu gibts gesetzliche Vorgaben der Bundesanstalt für Straßenwesen !!


3.4 Herz- und Gefäßkrankheiten

Gültig ab: 1. Februar 2000

3.4.1 Herzrhythmusstörungen
Leitsätze

Wenn ein Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber unter Herzrhythmusstörungen leidet, die anfallsweise zu wiederholter Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns führen und damit zur Ursache von Bewusstseinstrübungen oder Bewusstlosigkeit werden
können, so ist er nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden.

Grundlage der Beurteilung sollte in jedem Fall eine eingehende internistisch-kardiologische Untersuchung einschließlich
24-Stunden-Langzeit-EKG sein. Nach erfolgreicher Behandlung der Rhythmusstörungen, entweder durch Arzneimittel oder durch Anwendung eines sog. Herzschrittmachers, kann angenommen werden, dass der Betroffene bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 zu führen, wenn die Herzfunktion über 3 Monate normalisiert blieb und die durch die Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns entstehenden Symptome nicht wieder aufgetreten sind.

Nach Implantation eines implantierbaren Kardioverter/Defibrillator
(ICD) kann erst nach einer längeren Verlaufsbeobachtung (wenigstens 6 Monate), die von entsprechend ausgerüsteten Kardiologen durchgeführt wird, eine Beurteilung erfolgen.

Basierend auf einheitlichen europäischen Empfehlungen wird in der nachfolgenden Tabelle eine Klassifizierung zur Begutachtung von ICD-Patienten dargestellt.

- Bei Patienten der Kategorie I besteht keine Einschränkung der Fahrerlaubnis, da das Risiko einer ICD-Entladung mit relevanter hämodynamischer Beeinträchtigung bei dieser Patientengruppe (prophylaktische Implantation) als gering eingestuft wird. Nach entsprechender Erholung von dem operativen Eingriff (in der Regel etwa
nach 3 Monaten) können die Betroffenen wieder risikolos Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 führen.

Für Kategorie II A mit niedrigem Risiko ohne erneutes Auftreten von Kammerrhythmusstörungen sind die Gefahren für 6 Monate doch noch so groß, dass ein Kraftfahrzeug nicht sicher geführt werden kann.

Für Kategorie II B mit einem mittleren Risiko kann bis zum Nachweis der Symptomfreiheit (z. B. Fehlen von Präsynkopen und Synkopen) unter der ICD-Therapie ein Kraftfahrzeug nicht sicher geführt werden.

Die Kategorie III umfasst Patienten mit einem sehr hohen Risiko für hämodynamisch instabile tachykarde Rhythmusstörungen. Sie können daher ein Kraftfahrzeug nicht sicher führen.

Darüber hinaus gilt, dass die Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 in der Regel für ICD-Patienten nicht mehr gegeben sind.


Empfehlungen zur Begutachtung von ICD*-Patienten
Kategorie I
Prophylaktische Implantation
keine Einschränkung

Kategorie II Alle anderen ICD-Patienten
(nicht Berufskraftfahrer)
Einschränkung für einen bestimmten Zeitraum
A Niedriges Risiko:
Kein Rezidiv, 6 Monate
B Mittleres Risiko: Patienten mit gut tolerierten VTs**
Bis zum Nachweis der Symptomfreiheit unter ICD-Therapie

Kategorie III Hohes Risiko: Instabile VT (Berufskraftfahrer)
Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben.
* ICD= Implantierbarer Kardioverter/Defibrillator
** VT= Kammertachykardie

Die regelmäßige ärztliche Überwachung des Zustandes in Abständen von längstens 6 Monaten in Form einer regelmäßigen Kontrolle muss nachgewiesen werden. Bei komplexen ventrikulären Herzrhythmusstörungen, nach Auftreten von Synkopen
oder bei Zustand nach Reanimation ist für mindestens 6 Monate anzunehmen, dass der Betroffene den Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gewachsen ist. Danach ist regelmäßige Kontrolle der Effektivität einer Behandlung von Rhythmusstörungen mit Durchführung eines 24-Stunden-Langzeit-EKGs und eventuell zusätzlicher
Spezialuntersuchungen erforderlich.

Die Voraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 sind in der Regel nicht gegeben.

Begründung
Eine ausreichende Durchblutung des Gehirns ist für das volle Wachbewusstsein, die Konzentration, die Reaktionsfähigkeit und die Aufmerksamkeit bedeutungsvoll. Gefährlich sind manche Herzrhythmusstörungen. Für praktische Zwecke kann man diese Rhythmusstörungen unterteilen in:
Überleitungsstörungen zweiten und höheren Grades, die dann besonders gefährlich sind, wenn es zum völligen Aussetzen des Herzschlages (Asystolie) kommt (Adams-Stokes-Syndrom); dann tritt innerhalb von Sekunden Bewusstlosigkeit ein. Aber schwere Störungen der Bewusstseinstätigkeit können sich auch zeigen, wenn es zu sogenannten
bradykarden (sehr langsamen) oder tachykarden (sehr schnellen) rhythmisch gestörten Herzfrequenzen kommt.
Vorhofflattern tritt oft anfallsweise auf und kann subjektiv erhebliche Beschwerden machen, Vorhofflimmern besteht häufiger permanent und wird subjektiv weniger unangenehm registriert. Zu beachten ist das Grundleiden der Rhythmusstörungen, z. B. Herzinfarkt,
Mitralstenose, Herzinsuffizienz, Schilddrüsenüberfunktion.
Die ventrikuläre Extrasystolie ist nur dann als harmlos zu bewerten, wenn aufgrund eingehender ärztlicher Untersuchungen eine organische Herzerkrankung ausgeschlossen werden kann. Beachtlich sind insbesondere das Auftreten in Salven, polytope Extrasystolen, früheinfallende Extrasystolen, Bigeminus und solche, die unter Belastung auftreten.

Als Grundleiden kommen post-infektiöse Herzschäden (die wieder abklingen können) in Betracht und koronare Durchblutungsstörungen sowie andere Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien). Rhythmusstörungen der genannten Art entsprechen in der Klassifikation nach LOWN den Schweregraden III - V. Außerdem ist zur Beurteilung der Gefährdung durch ventrikuläre Extrasystolen die Kenntnis über Art und Ausmaß der zugrunde liegenden Herzerkrankung entscheidend. In besonderen Fällen sind zusätzliche Spezialuntersuchungen (z. B. Ableitung sog. Spätpotentiale, elektrische Stimulationsverfahren) erforderlich.
Die paroxysmale Tachykardie, auch Herzjagen genannt, kann wie alle anderen Herzanfälle mit unberechenbarer Plötzlichkeit auftreten. Vor allem bei jungen Menschen ist immer ein Grundleiden nachzuweisen. Auch die paroxysmale Tachykardie kann die Hirndurchblutung einschränken und das Bewusstsein unter Umständen stark beeinträchtigen, je nach Frequenz und nach der im Anfall noch erhaltenen Leistungskraft des Herzens.
Bei einem Teil der Kranken mit anfallsartigem Herzjagen finden sich im Elektrokardiogramm verkürzte Überleitungszeiten, die als Präexzitations-Syndrome bezeichnet werden.
Die EKG-Konstellation ist eng mit einer Neigung zu tachykarden Anfällen verbunden.
Beim Präexzitations-Syndrom können aber auch tachykarde Anfälle zeitlebens ausbleiben.
Das Carotis-Sinus-Syndrom wird bei bestimmten Kopfbewegungen durch Reizung des Blutdruckzüglerapparates im Bereich der Halsschlagader ausgelöst. Die Folge der Reizung ist ein überschießender Kreislaufreflex mit Bewusstlosigkeit.Die Komplikationen der Herztätigkeit sind also vielfältig, auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen und zum Teil gefährlich.

Eine Reihe dieser Störungen lässt sich durch Arzneimittelbehandlung, durch elektrische Kardioversion (evtl. auch mit automatischen, implantierbaren Defibrillatoren) und durch die Implantation von elektrischen Herzschrittmachern beseitigen.

Ein solcher Schrittmacher dient also der Erhaltung eines
adäquaten Herzrhythmus. Das Grundleiden wird dadurch nicht beeinflusst. Die Störanfälligkeit der Geräte ist zwar auch heute noch nicht völlig beseitigt, doch ist die Technik in den letzten Jahren stark verbessert worden, und das Risiko eines technischen Versagens ist bei weitem nicht so groß wie das Risiko bei einer Herzerkrankung mit gefährlichen Rhythmusstörungen.

Grundsätzlich ist die ärztliche Oberwachung und Beurteilung eines mit Herzschrittmacher ausgerüsteten Fahrerlaubnisinhabers durch einen entsprechend ausgerüsteten Kardiologen erforderlich.


____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#3
    Zitat: Birgitt
    die Ambulanztermine sind überlebenswichtig und doch i.d.R. 1x in 6 Monaten und JA,es darf weiterhin Fahrverbot erteilt werden. Gesetzlich bist du sogar nach dem Ereignis verpflichtet, NICHT zu fahren.
Das wäre mir aber neu. Ich fahre zum Auslesen hin und ob da nun ein Ereignis war oder nicht, fahre ich danach auch wieder nach Hause und alles geht ganz normal weiter. Dazu ist der Defi ja da. Gäbe es keine Ereignisse, bräuchte ich das Ding ja nicht. Eventuell hast du aber nur überlesen, dass die Frage nach Ereignissen OHNE Schockabgabe war.

Ansonsten muß man abwägen was man lieber will. In so einem Betrieb, wo man alles dran setzt einen rauszumobben, würde ich von mir aus schon nicht mehr weiterarbeiten wollen. Da müßte man einen Weg finden, dass einem gekündigt wird, statt dass man selbst kündigt. Dann ist noch die Frage, ob die Versetzung ein ernsthaftes Angebot ist, weil man da ungefährdet arbeiten könnte oder so umständlich ist, dass es als Teil des Mobbings zu betrachten ist. Bei Ersterem könnte man ja drüber nachdenken. 70 km statt 18 ist natürlich erstmal mehr aber dramatisch viel ist es ja nun auch nicht.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#4
Es kann auch ein Fahrverbot ohne Schockabgabe verhängt werden.


"Besteht dagegen eine instabile Situation, kann es erforderlich sein, das Fahrverbot aufrechtzuerhalten. Dies wäre z. B. der Fall, wenn sich im ICD-Speicher gehäuft Rhythmusstörungen finden, die zwar zu keiner Schockabgabe geführt haben, aber sich nicht als unbedenklich einstufen lassen."

Und genau aus dem Grund sind die Untersuchungen und Kontrollen in der Defi-Ambulanz schon wichtig, wenn Du genau dafür anfällig bist.

Gruß,
Sabine



Schau in die Augen deiner Kinder und du weißt für wen du kämpfst und lebst!(von mir;-) )

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#5
    Zitat: Nanuk
    Lebensretter ist ja gut - ich muss aber arbeiten und meine Auskommen verdienen - da kann ich mir den Defiluxus irgendwie nicht leiten - ist meine aktuelle Erkenntnis.
    Daher meine Überlegung - gar keine Defikontrolle mehr auszusuchen. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - bzw. schadet mir nicht meine Geld zu verdienen. Wenn mir nicht gut wäre, würde ich es anders sehen - Eigenverantwortung wird Defiträgern ja irgendwie angesprochen - finde ich.

    FRAGE: DARF NACH EREIGNIS OHNE SCHOCKABGABE ERNEUT FAHRVERBOT VERHÄNGT WERDEN.
Hallo Nanuk,
zu Deiner Frage: JA, DARF !!!

Wie schon öfter geschrieben. Die Ursache für das Fahrverbot ist nicht der Defi - sondern Deine Herzkrankheit. Das halbjährliche Defiauslesen erlaubt Dir das Fahren wieder, wenn er nichts aufgezeichnet hat, für das nächste halbe Jahr. Natürlich ist das Fahrverbot im Nachhinein etwas eigenartig, aber nichtsdestotrotz logisch weil der Vorfall ja stattgefundenhat - auch dann, oder besser gottseidank, wenn der Defi nicht eingreifen musste. Das hätte auch anders ausgehen können, besonders, wenn Du den Defi nicht gehabt hättest.

Du solltest Dich deshalb auch nicht dem Trugschluss hingeben, dass Du ohne die halbjährliche Kontrolle ja fahren könntest. Genau das Gegenteil ist er Fall: Dann darfst Du laut Gesetz, Verordnung und Richtlinien gar nicht mehr fahren.

Mal ganz davon abgesehen gilt die Fahrerlaubnis dann auch nur im privaten Bereich. Du schreibst, dass Du mit einem 9sitzer durch die Gegend fährst? Solange Du damit keine Personen beförderst, geht das noch, denn Personen befördern darfst Du schlichtweg nicht mehr!

Es mag sein dass Dich das alles einschränkt, unbequem ist, Dein Leben belastet, schwieriger macht und reglementiert, aber Deine hochgelobte Eigenverantwortung haben wir im Sinne einer Verpflichtung der Allgemeinheit gegenüber. Du hast Deine Episoden die Dein Defi aufgezeichnet hat nicht bemerkt. Das heisst aber nicht, dass es beim nächsten mal wieder so ist. Und glaube mir, wenn Du das Bewusstsein verlierst und der Defi schocken muss, hast Du für 15 Sekunden nicht die geringste Kontrolle über Dich. Willst Du das Verantworten, während Du an einer Schule vorbeifährst nach dem Motto "was ich nicht weis, macht mich nicht heiss" - aus Bequemlichkeit und Eigennutz? Da hätte ich dich für Jemanden der im Pflegebereich arbeitet für sensibler eingeschätzt. Mal abgesehen, dass Du den Schaden den Du damit anrichten kannst selbst bezahlen musst da keine Versicherung bei Fahrlässigkeit, Vorsatz und Dummheit zahlt. Du hast die Verpflichtung Dich über die Konsequenzen Deiner Krankheit zu informieren und dementsprecend zu handeln.
Wir hatten hier im Norden vor kurzem einen aufsehenerregenden Fall der dem sehr Nahe kommt: Der Mann hat 3 Jahe ohne Bewährung bekommen weil er trotz Wissen um seine Epilepsie immer wieder Auto gefahren ist und mehrfach Unfälle dadurch verursacht hat bei denen im letzten Fall auch Menschen gestorben sind.

Beste Grüße

Thorsten

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#6
Hallo Nanuk,
kennst Du das Spiel von kleinen Kindern die sich die Augen zu halten
"was ich nicht sehe kann mich auch nicht sehen"?
So ähnlich kam mir das in Deinem Beitrag vor(entschuldige).Wenn ich nicht mehr
zum Arzt gehe,weiss keiner was und alles wird wieder wie vorher...?Das wäre
Klasse,würden bestimmt alle sofort machen.!
Ich habe auch seit August den "Defiluxus" eingebaut,6 Monate Fahrverbot
abgesessen und darf immer noch nicht arbeiten.Das frustriert nicht nur weil mir
die Decke auf dem Kopf fällt sondern auch weil ich das mit verdient habe,was den
Monat schöner gemacht hat.Die ganze Sch... Krankheit bringt eben Einschnitte
mit sich und man muss irgendwie das beste daraus machen-aber einfach nicht
mehr zum Arzt zu gehen und unter Umständen damit nicht nur sich sondern auch
andere zu gefährden,das geht gar nicht!!Denk da bitte noch mal drüber nach...
LG,Sabine


____________________
ST-Hebungsinfarkt 9.8.13,2 Gefäss KHK mit 2 Stents,AV-Block 3,
ICD Implantation 14.8.13(Medtronic Cardia),Herzinsuffienz NYHA 3
CRT Aufrüstung 25.8.15(St.Jude Quadra Assura MP)
EF 15-20~

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#7
@gitarrenmann

es können Ereignisse auftreten, ohne das eine Schockabgabe notwendig wird,die aber Aufgezeichnet werden.

Ich meinte das auch so, das die Ambulanztermine wichtig sind,auch weil sie nur 1x in 6 Monaten sind (i.d.R.).

@nanuk

du solltest deine Erkenntnis einfach mal überarbeiten,denn es ist verantwortungslos Dir,deiner Familie und den mitfahrenden Personen gegenüber.

Hast du einen Schwerbehindertenausweis beantragt?
Der kann dir in der jetzigen Situation in der Firma helfen!!


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#8
Das Führen des 9-Sitzers mit Kindern habe ich natürlich auf der neuen Stelle abgelehnt. Der Witz ist, man hatte mich dahin versetzt als Defiträgerin, obwohl man mir die bisherige Stelle wegen der Fahreinschränkung, die ja seit November nicht relevant war, nicht mehr zumuten wollte. Dem neuen Leiter hatte man die Einschränkung vorenthalten, die ich aber nun outen mußte, gleich am ersten Arbeitstag da. Auf die Arbeit komme ich auch ohne Auto und wenn eine FSlerin da ist, fährt die den Bus. Habe aber erkannt, daß man oft nicht drum herum kommt, privat zusätzlich zu fahren. Muss ich natürlich nicht - aber die andere Kollegin darf wegen Sehkrafteinschränkung nur alleine Fahren. Da hat man der Einrichtung mit mir natürlich ein faules Ei zugeschoben. Das kann ja auf Dauer nicht funktionieren. Die Einrichtung hat in der Regel bis zu 12 Kindern da, die täglich von der Schule abgeholt werden müssen.
Sehe mich schon ohne Arbeit. Blöd ist nur, daß ich noch 15 Jahre bis zur Rente habe und in meiner Branche PKW und Führerschein immer Voraussetzung ist.

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#9
    Zitat: Birgitt
    @gitarrenmann

    es können Ereignisse auftreten, ohne das eine Schockabgabe notwendig wird,die aber Aufgezeichnet werden.
Richtig und die habe ich ja auch sehr oft aber du schriebst, dass man nach einem Ereignis gesetzlich verpflichtet wäre, nicht zu fahren und das wundert mich. Nach einem beim Auslesen festgestellten Ereignis muß der Kontrolleur ja erstmal feststellen, was überhaupt passiert war und danach wird doch erst entschieden, wie weiter verfahren wird. Wenn es nach einem Ereignis grundsätzlich verboten wäre, zu fahren, dann würden ja die meisten von uns nie wieder Auto fahren dürfen. Ein paar Ereignisse hat man doch immer.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Defi-Ambulanz: Muss ich diese Termine in Anspruch nehmen?

#10
ja,deshalb ist es ja geregelt,dass der Gutachter anhand des ausgewerteten Ereignisses über die Fahruntüchtigkeit entschiedet.

nanuk

da hat man dir aber auch das faule EI zu geschoben.Das klingt fast so,als wenn die dich da loswerden wollen ??

kannst du dich mit dem Personalrat/Betriebsrat/Schwebbeauftragten in Verbindung setzten ? Die Versetzung war wissentlich deiner Einschränkungen ein Fehler,für den du nicht zur Verantwortung gezogen werden kannst (es sei denn,du verschweigst den Defi) und fährst weiterhin. Dann kann die Firma das auf dich abschieben, denn du bist verpflichtet solche Einschränkungen zu erwähnen !!

Kopf aus der Schlinge kriegst du,wenn du am 1.Arbeitstag sagst: hat man Ihnen mitgeteilt,dass ich nicht Fahren darf wegen meiner gesundheitlichen Einschränkung ? wenn NEIN,bist du raus der Nummer und sie müssen dir nen neuen Platz anbieten oder nicht fahren lassen, wenn sie Ja sagen und dich trotzdem fahren lassen,machen die sich strafbar!!

hast du einen Schwebausweis ??


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !