Fahrverbot nach Therapie

#1
Hallo,

hatte am 05.06.17 eine Therapie bei schneller Kammertachykardie, die aufgrund ihrer Schnelligkeizt in der Detektionszone für Kammerflimmern landete, aber glücklicherweise mit einem antitachykarden Pacing behoben werden konnte. Schock hatte bereits geladen, wurde aber nicht benötigt und daher nicht abgegeben.
Ích bin im HomeMonitoring. Ich wurde damals gar nicht darüber informiert, dass es ein ATP gab. Gut, ich hätte mich ja auch bei denen melden können, dass ich eine Tachykardie hatte, da mir deutlich schwarz vor Augen wurde und die volle Symptomatik spürte. Das ATP habe ich im Rahmen des Herzrasens selbst gar nicht gemerkt. ich hatte mich bei der Klinik nicht gemeldet, da ich oftmals kurze Kammertachykardien habe, das ist für mich quasi normal. Waren ja auch meist selbstlimitierend.
Nun Folgendes: Mein Rhythmologe meinte vorgestern, ich darf seit dem Ereignis sechs Monate nicht fahren. Ein Fahrverbot gilt generell für die Behandlung maligner ventrikulärer Tachykardien, ob ein Schock oder ein ATP vom Defi abgegeben werden musste, sei irrelevant. Die Leitlinien (habe den aktualisierten Link mal in einem anderen Thread geteilt) sprechen nur vom Schock, auf den ein Fahrverbot resultiert. Andererseits und je mehr ich darüber nachdenke, Therapie ist Therapie. Da hat der Rhythmologe schon recht. Da ich das alles nicht wusste (bzw. nicht wissen wollte) und es mir gut ging, war ich vor über einer Woche mit dem Auto in Dänemark. Mist nun.
Was meint Ihr dazu? Erfahrungen?



Re: Fahrverbot nach Therapie

#2
Hi Freda,
Die "6 Monats Fahrverbots-Regel" kenne ich auch - nach einem Schock.
Was Du beschreibst ist ja eher so ungefaehr "gerade noch am Schock vorbeigeschrammt" Und es klingt ja auch so, als seien Tachys bei Dir recht häufig. Ich perönlich hätte eher Angst, dass es mir Schwarz vor den Augen wird, und würde daher aufs Autofahren verzichten. Das ist aber nur meine Ansicht/Verhaltensweise, unabhängig davon, was mein Arzt sagen würde.



Nein, das Gras ist nicht grüner auf der anderen Seite!

Kammerflimmern inc. PHT und Reanimation im November 2016, AV Block 3. ICD implantiert im Dez 2016

Re: Fahrverbot nach Therapie

#3
Ich habe in einem Artikel im Ärzteblatt folgende Formulierung gefunden:

»…Da das Auftreten ventrikulärer Tachyarrhythmien beim Fahren eine Bewusstlosigkeit nach sich ziehen kann, gibt es in allen europäischen Ländern Einschränkungen für ICD-Träger, Fahrzeuge zu führen. Die Fahrverbote sind abgestuft. Sie richten sich unter anderem nach der Indikation, dem Anlass der Fahrzeugnutzung (beruflich/privat) und der Dauer seit der Implantation. Viele Patienten dürfen sich nach einem ereignisfreien Intervall von mehreren Monaten zur privaten Nutzung wieder hinters Steuer setzen…«

Da ist nicht die Rede von einem Schock. Vielmehr ist der Schock bei einem Defiträger nur einer von mehreren möglichen Indikatoren für ein Ereignis, weshalb bei Leitlinien speziell für Defiträger gern auf den Schock zurückgegriffen wird.

Man kann es sogar so interpretieren, dass es eigentlich ein generelles Fahrverbot gibt, welches nur unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden kann. Das wären eben die Ereignislosigkeit von sechs Monaten, sowie die nicht-berufliche Fahrzeug-Nutzung. Das mit dem nicht-beruflichen Fahren ist mir direkt auch so gesagt worden. Ich darf zur Arbeit hinfahren und auch zurück und ich darf privat Autofahren. Ich darf aber zur Ausübung des Berufes nicht fahren und auch keine Betriebsautos lenken. Ganz davon abgesehen, dass Berufskraftfahrer und Personenbeförderung generell wegfallen.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Fahrverbot nach Therapie

#4
der Arzt kann auch ohne Schock (bei einem adäquatem Ereignis), ein Fahrverbot aussprechen und das hat er getan, zu recht.

daher, aber Ereignis - 6 Monate..... dass du nun unbewusst (weil du es nicht wusstest) nach DK gefahren bist, ist nun mal so und kannst du nicht ändern. Er hat es im Nachhinnein ausgesprochen und es ist wirksam.


Gitarrenman hat im Übrigen auch recht. Mir wurde von Anfang an wegen einem solchen Ereignis das Führen von Fahrzeugen untersagt (generelles Fahrverbot) und der Führerscheinstelle gemeldet.


____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Fahrverbot nach Therapie

#5
Ich danke Euch.
ich halte mich selbstverständlich daran und werde das auch in Zukunft differenzierter im Auge behalten, ob es überhaupt noch vertretbar sein wird, zu fahren.
Wie ist es als sonstiger Verkehrsteilnehmer eigentlich? Z. B. Fahrrad?
Oder bleiben mir vorerst nur Öffi`s?



Re: Fahrverbot nach Therapie

#6
Man ist da so ein bißchen auf sich selbst gestellt. So ungefähr (also nur vom Status her) wie bei Tabletten, die in der Eingewöhnungsphase die Wahrnehmung leicht beeinträchtigen können und alles nur auf Empfehlungen hinausläuft, dass man im Zweifel nicht fahren soll. Solange es gut geht ist alles in Ordnung, aber wenn was passiert kommt schon der erste Schlaumeier um die Ecke »Das hättest Du doch wissen müssen…« Wenn es hart auf hart kommt, kann man sich ja auch als Fußgänger einen »gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr« einhandeln. (Das ist jetzt natürlich die pessimistische Sichtweise)



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
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