Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??

#22
Hallo zusammen

Als ich meine Herzrhythmusstörungen hatte, wurde ich schnell durch meinen Arzt aufgeklärt, dass ich nicht mehr Auto fahren darf. Nach der Defi-Implantation dann 6 Monate.

Ich weiss zwar nicht, wie es in Deutschland ist, aber in der Schweiz wurde mir der Führerausweis nie weggenommen. Hatte also während der ganzen Zeit einen gültigen Ausweis.
Also habe ich bei der Versicherung nachgefragt, für meine Freundin ;-)
Man sagte mir, dass die Versicherung immer zahlen müsse, ob gültigen Ausweis oder nicht. Sie können jedoch einen Anteil zurückverlangen, wenns sie's rausbekommen.

Frage mich manchmal nur, ob die alten Opas, die nicht mal mehr über das Lenkrad schauen können besser fahren als wir Defi-Träger?

Liebe Grüsse
Denise



Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??

#23
Auch wenn hier schon länger nichts mehr geschrieben wurde.....

Wer von seinem Arzt ein Fahrverbot wegen Untauglichkeit erhält.. Darf auch nicht fahren, fährt er trotzdem , handelt er "grob fahrlässig" und die Versicherung hat das Recht sämtliche Leistungen zu verweigern und bereits erbrachte leistungen zurück zu fordern.

Sollte man der Versicherung einfach verschweigen das man ein ärztliches Fahrverbot hatte und es kommt durch zufall raus ist es auch noch "Vortäuschung falscher Tatsachen(arglistige Täuschung)", und schon ist man im Straftatbereich.....

Quelle : Vater Polizeibeamter, Mutter Richterin.....



Arrythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie, Defiträger, Kammerflimmern 2008 & 2009,Herzstillstand 2008

Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??

#24
Hallo alle zusammen,
bin 32 Jahre,habe seit 1995 mein Defi.
Damals war ich 17 Jahre und der Arzt hat mir gesagt das es mit dem Führerschein nichts wird. Dann nach ca.3 Jahren hies es plözlich Du kans den führerschein machen wenn du einen Arzt findest der dir eine Erlaubnis erteilt das Du Führerschein machen darfst .Nach ca.5 Jahren habe ich die Defi -Ambulanz gewehselt von Bonn nach Waldbröl.Der Arzt hat mir dann gesagt "Ich habe das nicht zu entscheiden,das muss vom Amtsarzt entschiden werden" Ich bin dan zum Amtsarzt (Gesundheitsamt ) Der Arzt meinte machen Sie Ihren Fürerschein ABER es gibt gewisse Einschränkungen...

  1. Jedes Jahr einen nachweis an das Strassenverkersamt das Sie in Behandlung sind und keine episoden hatte.

  2. Alle 5 jahre vorstellung beim Amtsarzt.

  3. Nach einer episode wird es wie bei den Epileptikern gehandhaben( ist per Gesez vestgelegt ) gilt ein 2 jahriges Vahrverbot. Nach ablauf der Frist muss erst wieder ein Atest her das in den 2 Jahren keine episoden Wahren.

Habe mein Führerschein seit Nov.2007.Habe 2 Artztlicheatest ans Strassenverkersamt gefaxt,und habe damit erstmal Ruhe.

Was der Amtsarzt mir noch sagte,das die Patienten mit Defi(Führerschein schon vor der Op) Fahren mit dem Risiko das im falle eines unfals die kosten von der Versieherung NICHT Übernommen.Es wird auf jeden fall geprüft ob der Defi geschokt hat oder nicht.

Lg 3defikids




Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??

#25
Ich kenne es so:

Einmal im halben Jahr eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde und wenns geschockt hat ein halbes Jahr Fahrverbot.

Und bei Neuimplantation und jedem Defi-Wechsel steht ein Vierteljahr Fahrverbot an.

Scheint überall anders gehandhabt zu werden.

Liebe Grüße!
Sternchen

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Auf Rechtschreibung und Grammatik wird geachtet.
Dennoch: Wer Fehler findet, darf sie behalten...
ich habe noch genug davon!
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