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Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 4. November 2022, 10:35
von joe100
Folgendes Szenario:
Der Fahrer eines Automatik Autos bei aktivierten Tempomat sackt nach einem Schock bewusstlos zusammen. Was kann der Beifahrer tun ?
Irgendwie lässt mich dieser Gedanke nicht los. Reicht es einfach den Schalthebel auf N zu knallen ? Geht das überhaupt?

Re: Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 4. November 2022, 17:55
von Purzel
Auf keinen Fall am Zündschlüssel drehen, weil dann ggf. die Lenkung blockiert. Vorher zeigen lassen, ob es von der Beifahrerseite möglich ist den Tempomat auszuschalten. Meist "soll" das mit drücken auf das Gaspedal funktionieren. (Also, wenn möglich auf das Bein des Fahrers drücken). Ansonsten je nach Verkehrslage die Handbremse ziehen. Bei trockener Straße darf es ruckartig mit Kraft sein. Bei Schnee und Eis eher nicht. Da wird das Auto schon Schaden nehmen. Gehe davon aus, dass eine Vollkasko besteht. Wäre ein Notfall.
WARUM, meinst Du sollte eine Ohnmacht eintreten? Hat der Defi schon angeschlagen? Dann besteht ein "vorübergehendes" Fahrverbot. Ansonsten den Kardiologen fragen, ob alles "optimal" eingestellt ist.
Viele Grüße

Re: Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 4. November 2022, 18:29
von joe100
Hi.
Danke für den Kommentar. Ich trage den Defi nun über 10 Jahre und bin total glücklich mit den Einstellungen. Es ist halt ein Szenario, über das ich schon oft nachgedacht habe. 2015 hatte ich 5 Schocks hintereinander, war zwar nicht bewusstlos, und trotzdem denke ich daran, wie das beim Autofahren wäre. Diese Woche bekam ich einen leichten Schlag, wohl um ein Vorhofflimmern zu regulieren. Das muss ich kardiologisch noch abklären lassen.
Unser Auto hat eine elektronische Parkbremse. Da ist nix mit ziehen. Ich weiß halt nicht, ob man den Wahlhebel als Beifahrer auf N knallen kann, und das Auto ausrollen lassen kann. Schlüssel drehen ist ja keine Option, wegen Lenkradschloss. Ich wüsste sonst nix, was der Beifahrer machen kann, würde aber die Situation gerne mal gedanklich simulieren.

Re: Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 5. November 2022, 10:00
von Kerstin67
Purzel hat geschrieben:
4. November 2022, 17:55

WARUM, meinst Du sollte eine Ohnmacht eintreten? Hat der Defi schon angeschlagen? Dann besteht ein "vorübergehendes" Fahrverbot. Ansonsten den Kardiologen fragen, ob alles "optimal" eingestellt ist.
Viele Grüße
Auch wenn du es nicht hören/lesen willst,
aber wie Purzel dir schon schrieb, darfst du aktuell nicht fahren.
Nach einem Schock besteht ein 6 Monatiges Fahrverbot.

Re: Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 8. November 2022, 08:08
von joe100
Ich habe nichts von einen Fahren nach einem Schock geschrieben, sondern von dem Fall, dass unverhofft ein eine Ohnmacht (zB durch einen Schock oder andere gesundheitliche Beeinträchtigung) auftritt und ich gerne diese Situation mal vorher durchdacht hätte.

Re: Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 8. November 2022, 13:23
von Kerstin67
Was verstehst du dann unter einem leichten Schlag? 🤔

Re: Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 9. November 2022, 04:34
von joe100
Der Medtronic hat eine SmartShock Technologie. Ich vermute,dass ein Vorhofflimmern durch einen leichten elektrischen Impuls stabilisiert werden kann. Und das ist ja was anderes eine Episode,bzw Schocktherapie nach Kammerflimmern. Das wird die nächste Auslese zeigen.

Aber völlig losgelöst davon war der Gedanke,wie man als Beifahrer ein Auto mit aktiviertem Thempomat zum Halten bringt,wenn er Fahrer ein gesundheitliches Problem hat.

Werde da mal mit der Werkstatt drüber sprechen.

Re: Defi und Tempomat - Beifahrer

Verfasst: 25. Januar 2023, 15:30
von Thorsten
Moin,
ich will ja nicht den Oberlehrer spielen aber es ist immer wieder interessant wie einige sich die Fahrereignungsverordnung und Straßenverkehrsordnung zurecht biegen möchten...

Eine Überstimulation ist eine Aktion des Defi's und erzeugt ein Fahrverbot. Über die Länge kann man ja noch diskutieren - wenn man erst mal weis, warum.

"Meine Vermutung war ... " als Aussage ist vor Gericht und für ggf. eine Versicherung im Schadenfall eine ziemlich teure Aussage - die zahlen dann nämlich nicht.

BG

Thorsten