Führerschein erwerben

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Hallo liebes Forum,
da ich sehr viel von Euren Beiträgen profitiert habe, möchte ich kurz zum Thema Führerschein usw. etwas einstellen.
Wer sich an meinen ersten Beiträgen orientiert, wird feststellen, dass es sich hier um meine Tochter, 17 Jahre alt, handelt.
Sie hat Ihre Bescheinigung zum begleiteten Fahren erworben.
Sicherlich könnte die Verfahrensweise von Landkreis zu Landkreis anders sein. Bei uns war es folgendermaßen:
  • Antrag wahrheitsgemäß auch in den Gesundheitsfragen beantwortet
  • neben den üblichen Unterlagen musste ein Gutachten eines amtlich
anerkannten Verkehrsmediziners beigebracht werden (125 Euro)
- dieser führte keine Einwände an, empfahl aber nach 12 Monaten eine
weitere abschließende Untersuchung beim Kardiologen mit
kostenpflichtigem Gutachten
  • der Empfehlung folgte der Landkreis
  • versicherungstechnisch spielt nach Auskunft meiner Versicherung der
Defi keine Rolle, allerdings würde ich mit solchen Information trotzdem
zurückhaltend sein, wenn nicht ausdrücklich danach gefragt wird
- nach einem kürzlich veröffentlichen Gerichtsurteil in anderer aber
ähnlicher Sache, wurde nach einem Verkehrsunfall eine Verfolgung nach
§ 315 c StGB (körperlicher Mangel) nicht weiter verfolgt.

Alles Gute
Jürgen E.