Re: Herzsportgruppe

#11
Wenn Du es mal tätest wäre uns Allen eine in's nichts führende Diskussion erspart geblieben.Und auf diesem Niveau ist mir diese Unterhaltung zu anstrengend.
An Alle die mich verstanden haben, noch einen schönen Abend und liebe Grüße Iris Keller



Re: Herzsportgruppe

#12
So, nun kommt Mal wieder runter und werdet sachlich. Ich habe nicht die Absicht das Forum zum Schlachtfeld irgendwelcher Animositäten werden zu lassen! - zumal beide Parteien an sich recht haben.

Das Problem ist nicht die Zahlung der Kursgebühr einer Krankenkasse. Die zahlt, wie sowohl Iris als auch Tom schon richtig schreiben, den Kursus "Herzsportgruppe" !

Tines Frage ist, ob der Verein zusätzlich eine Mitgliedgebühr dafür einziehen kann. Hier kocht dann leider jeder Verein sein eigenes Süppchen, je nach Geldnot und Satzung. Einige machen eine Mitgliedschaft trotz Übernahme der Kurszahlungen zur Pflicht und berechnen einen Mitgliedbeitrag voll, andere rechnen die Zahlungen der Krankenkassen an eine Mitgliedsgebühr an. Wieder Andere fordern keine Mitgliedschaft für die Dauer der von der Krankenkasse übernommenen Kosten. Sollte sich der Patient weiter dieser Herzsportgruppe anschließen wollen, ist erst ab dann ist eine Mitgliedschaft und Beiträge fällig. Manche Vereine staffeln Beiträge auch nach Tätigkeitsfeldern. Fazit, nichts genaues weis man nicht, es scheint keine allgemeingültige Antwort zu geben.

In meinem persönlichen Fall hat der Sportverein ein Staffelsystem der verschiedenen Leistungsangebote gehabt, zwar eine Mitgliedschaft und einen Beitrag gefordert, aber die Leistungen der Krankenkasse auf diesen Beitrag angerechnet.

Gruß
Thorsten



Re: Herzsportgruppe

#13
Hi Thorsten,
wie Du auch bemerkt hast, war die Frage:"Ist die zusätzliche Erhebung eines Mitgliedsbeitrages rechtens"?Und meine eigentlich unmißverständliche Antwort war und ist:"Ja es ist das gute Recht eines Sportvereins auch wenn sicher nicht zur Freude der Betroffenen,aber RECHTENS.
LG...Iris



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