Oh mann, ja, diese Nichtlieferbarkeiten sind wirklich sehr nervig und für chronisch kranke nicht akzeptabel. Und dann auch noch bei so einem Standard-Wirkstoff wie Metoprolol...
Kurz zu der Sache mit dem Austausch:
Man muss unterscheiden zwischen
- unretardiertem Metoprololtartrat (kurz und schnell wirksam)
- retardiertem Metoprololtartrat (lang wirksam, 1x tgl. Einnahme)
- retardiertem Metoprololsuccinat
1.&2. haben beide KEINE Zulassung bei Herzinsuffizienz, liegt an den schon erwähnten Studien, die es dafür (noch) nicht gibt.
Ein Umstieg von retardiertem Metorprololtartrat auf retardiertes -succinat ist an sich kein Problem. Da sollte nur Rücksprache mit dem Arzt erfolgen, da die Apotheke keinen anderen Wirkstoff als den Verordneten abgeben darf.
Und dann gibts noch zwischen den Retardierungsprinzipien kleine Unterschiede, das ist eine Wissenschaft für sich. Besonders bei Herzinsuffizienz ist die konstante Freisetzungsrate wichtig ("ZOK" - Zero Order Kinitic).
Aber das ist bei den -succinaten ohnehin bei allen Präparaten gegeben.
Paul, nimmst du Beloc ZOK, oder ein Generikum? Theoretisch dürfte es tatsächlich keinen bzw. nur einen minimalsten Unterschied machen, die beiden Gaben auf eine zu legen, da die der Wirkstoff in kleine Perlen gepackt ist, die erst nach und nach über 20 h freigesetzt werden (höchstens hier wäre es dann theoretisch denkbar, dass am Ende eher Wirkung "fehlt"). So eine richtige Wirkspitze nach der Einnahme sollte es nicht geben.
Ich glaube es dir allerdings, bin da auch super-empfindlich und teile alles gerne in viele Gaben, um einen möglichst konstanten Wirkspiegel zu haben.
Zitat: motte
Ich glaube es ist sogar so, dass deine Apotheke dir nicht mal das vom Arzt verordnete Medikament von einer anderen Firma abgeben darf. Das würde die Krakenkasse dann nicht bezahlen. |
So ist das, wenn ein aut-idem-Kreuz gesetzt ist. Dann müsste der Arzt eine Änderung vornehmen.
Ansonsten ist es so, dass die Krankenkassen bestimmte Rabattverträge mit Firmen haben, die die Apotheke dann abgeben muss (genau, sonst zahlt die Krankenkasse nicht).
Nun ist der Fall der Nichtlieferbarkeit aber ein besonderer (und auch individuelle Unverträglichkeiten) - da hat die Apotheke etwas Spielraum. Bei so aufwendig retardierten Präparaten und wenn die gute Einstellung sehr wichtig ist, tauscht die Apotheke auch nicht gerne aus und dann findet sich auch eine Möglichkeit.
Fiktiv: deine Krankenkasse hat einen Vertrag z.B. mit Hexal, Hexal kann nicht liefern, aber es gäbe andere Firmen, die liefern können. Dann kann die Apotheke eine besondere Nummer für Nichtlieferbarkeit auf das Rezept drucken und einen Vermerk dazu schreiben, sodass sie es dir von einer anderen Firma geben kann, auch wenn sie nicht Rabattpartner der Krankenkasse ist.
Ich würde mal so sagen: wenn es von einem Medikament, das nicht lieferbar ist, irgendwoher Alternativen zu beschaffen gibt, sei es eine andere Firma, zusammengestückelte Packungsgrößen o.ä., dann lässt sich das mit etwas Mühe und Einsatz meistens überbrücken und ich gehe davon aus, dass die meisten Apotheken dir dabei gerne helfen!
Problematisch ist es nur, wenn es wirklich GARNICHTS dergleichen auf dem Markt gibt.