31.08.2007, 13:49 Uhr
Bundesinstitut ruft Hustenmittel zurück
Bonn (dpa) - Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat bestimmte Hustenmedikamente mit sofortiger Wirkung vom Markt genommen. Wegen der Gefahr von Herzrhythmusstörungen dürfen alle Mittel mit dem Wirkstoff Clobutinol nicht mehr verkauft werden, Patienten sollten sie nicht mehr nehmen. Clobutinol dient zur Behandlung von trockenem Reizhusten und ist in den nicht verschreibungspflichtigen Präparaten Silomat, Hustenstiller-ratiopharm, Hustenstiller STADA, Tussed, Rofatuss und Nullatuss zugelassen.
Re: Mitteilung!!Bitte lesen. -Hustenmittel-Warnung!
#3Ich habe den kompletten Bericht so wie er ausgegeben wurde kopiert und hier eingegstellt .Noch fragen??Quelle:Deutsche-Presse-Agentur. ,Meldung siehe Kopf der Mitteilung.Tschüüss mein lieber Gast.
Re: Mitteilung!!Bitte lesen. -Hustenmittel-Warnung!
#4Hallo Georg hallo Gast (Jenny),
nun brecht mal keinen Streit vom Zaun!
Man kann Georg´s Beitrag so oder so lesen. Richtig ist das bekannt wurde dass Medikamente mit dem Wirkstoff Clobutinol nicht mehr verkauft werden obgleich dieser Wirkstoff zugelassen ist.
Ziatat aus:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7387590_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Gefahr von Herzrhythmusstörungen
Bundesinstitut verbietet Hustenmittel Clobutinol
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Hustenmedikamente mit dem Wirkstoff Clobutinol mit sofortiger Wirkung vom Markt genommen. Sie dürfen wegen der Gefahr von Herzrhythmusstörungen nicht mehr verkauft werden. Patienten sollten clobutinolhaltige Säfte, Tropfen oder Kapseln nicht mehr einnehmen. Pharmahersteller wie Ratiopharm und Boehringer Ingelheim riefen ihre betroffenen Medikamente umgehende zurück.
Wirkstoff wurde erneut untersucht
Der Wirkstoff Clobutinol ist nicht verschreibungspflichtig und wird seit mehr als 40 Jahren zur Behandlung von trockenem Reizhusten eingesetzt. Eine klinische Studie eines Pharmaunternehmens an gesunden Probanden hatte in seltenen Fällen auf das Risiko von Herzrhythmusstörungen hingedeutet. Nach den neuen medizinischen Erkenntnissen werde das Nutzen-Schaden-Verhältnis des Wirkstoffs so bewertet, dass ein weiterer Vertrieb und die Anwendung des Arzneimittels medizinisch nicht vertretbar seien, erklärte das Bundesinstitut.
Nach dem Absetzen des entsprechenden Medikamentes sei die Gefahr von anhaltenden Nebenwirkungen jedoch gebannt, Spätfolgen seien nicht zu befürchten.
Der Wirkstoff ist in verschiedenen Formen wie etwa Saft, Tropfen und Dragees zugelassen. In Deutschland sind unter anderem die Präparate Silomat (nicht betroffen sind die Silomat-Lutschpastillen mit einem anderen Wirkstoff), Hustenstiller-ratiopharm Clobutinol, Hustenstiller STADA, Tussed, Rofatuss und Nullatuss vom Verbot betroffen.
nun brecht mal keinen Streit vom Zaun!
Man kann Georg´s Beitrag so oder so lesen. Richtig ist das bekannt wurde dass Medikamente mit dem Wirkstoff Clobutinol nicht mehr verkauft werden obgleich dieser Wirkstoff zugelassen ist.
Ziatat aus:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7387590_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Gefahr von Herzrhythmusstörungen
Bundesinstitut verbietet Hustenmittel Clobutinol
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Hustenmedikamente mit dem Wirkstoff Clobutinol mit sofortiger Wirkung vom Markt genommen. Sie dürfen wegen der Gefahr von Herzrhythmusstörungen nicht mehr verkauft werden. Patienten sollten clobutinolhaltige Säfte, Tropfen oder Kapseln nicht mehr einnehmen. Pharmahersteller wie Ratiopharm und Boehringer Ingelheim riefen ihre betroffenen Medikamente umgehende zurück.
Wirkstoff wurde erneut untersucht
Der Wirkstoff Clobutinol ist nicht verschreibungspflichtig und wird seit mehr als 40 Jahren zur Behandlung von trockenem Reizhusten eingesetzt. Eine klinische Studie eines Pharmaunternehmens an gesunden Probanden hatte in seltenen Fällen auf das Risiko von Herzrhythmusstörungen hingedeutet. Nach den neuen medizinischen Erkenntnissen werde das Nutzen-Schaden-Verhältnis des Wirkstoffs so bewertet, dass ein weiterer Vertrieb und die Anwendung des Arzneimittels medizinisch nicht vertretbar seien, erklärte das Bundesinstitut.
Nach dem Absetzen des entsprechenden Medikamentes sei die Gefahr von anhaltenden Nebenwirkungen jedoch gebannt, Spätfolgen seien nicht zu befürchten.
Der Wirkstoff ist in verschiedenen Formen wie etwa Saft, Tropfen und Dragees zugelassen. In Deutschland sind unter anderem die Präparate Silomat (nicht betroffen sind die Silomat-Lutschpastillen mit einem anderen Wirkstoff), Hustenstiller-ratiopharm Clobutinol, Hustenstiller STADA, Tussed, Rofatuss und Nullatuss vom Verbot betroffen.