Hallo zusammen,
ich habe soeben einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen bei einer Firma, für die ich ab 01.09. arbeiten würde. Die Schwerbehinderung habe ich angesprochen, aber von den 5 Tagen extra sehe ich nichts...
Der Wortlaut:
"Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ZUSÄTZLICH (in fett) einen Urlaubsanspruch von 10 weiteren Urlaubstagen."
Kann ich bei dieser Formulierung noch irgendwas machen? Er gewährt mir ja schon 10 zusätzliche Tage...
= Don´t Panic! =
Grüße, Jan
DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II
Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#2Er gewährt dir doch schon 10 Tage mehr,warum willst du nur 5 ?
oder verstehe ich das falsch ?
Es stehen dir gesetztlich 5 Urlaubstage extra zu. Gesetzlich gilt immer vor Vertraglich, wenn es zum Schaden des Arbeitnehmer ist. Hier gewährt er dir aber 10 mehr - also zum Vorteil für dich ?
Du kannst wenn du es willst, die Formulierung ändern lassen. Hin zu deinem Chef bzw der Personalabteilung. Die freuen sich oder es ist ein Test !
____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
oder verstehe ich das falsch ?
Es stehen dir gesetztlich 5 Urlaubstage extra zu. Gesetzlich gilt immer vor Vertraglich, wenn es zum Schaden des Arbeitnehmer ist. Hier gewährt er dir aber 10 mehr - also zum Vorteil für dich ?
Du kannst wenn du es willst, die Formulierung ändern lassen. Hin zu deinem Chef bzw der Personalabteilung. Die freuen sich oder es ist ein Test !
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Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#3Ich schätze, dass jeder Arbeitnehmer dort die 10 Tage extra bekommt. Ich bin es auch gewohnt, 30 Tage Urlaub zu haben und hatte wohl im Hinterkopf immer mit 35 gerechnet. So gesehen habe ich als Schwerbehinderter genausoviel Urlaub wie alle anderen dort auch. Aber wie gesagt, es ist nur eine Vermutung, dass dort alle die 30 Tage haben. In den Firmen, die ich bisher kenne, ist das eigentlich normal. Schlimm ist es jetzt nicht...
= Don´t Panic! =
Grüße, Jan
DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II
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Grüße, Jan
DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II
Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#4Oder mal mit anderen Worten gefragt: Kann ein Arbeitgeber allen Mitarbeitern 30 Tage gewähren und wenn ein Schwerbehinderter kommt, dem nur 25 Tage gewähren und da dann die 5 Tage draufrechnen? Dann wäre die gesetzliche Regelung irgendwie sinnlos. Oder sie garantiert nur, dass man mindestens 25 Tage hat...
= Don´t Panic! =
Grüße, Jan
DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II
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Grüße, Jan
DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II
Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#5Gibt es einen Tarifvertrag in dem Du nachsehen könntest?
Sprichst Du von einer 5-Tage Woche?
Generell ist es so, dass es diese 5 Tage für die Schwerbehinderung (bei 5-Tage-Woche) zusätzlich zum Arbeitsvertrag gibt!
LG
Majo
3 x TakoTsubo, 07.2014, 04.2015 und 02.2017
Biotronik ICD Implantation 03.2017
EF 35%
Sprichst Du von einer 5-Tage Woche?
Generell ist es so, dass es diese 5 Tage für die Schwerbehinderung (bei 5-Tage-Woche) zusätzlich zum Arbeitsvertrag gibt!
LG
Majo
3 x TakoTsubo, 07.2014, 04.2015 und 02.2017
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Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#6Also hättest Du so Anspruch auf 35 Tage!
3 x TakoTsubo, 07.2014, 04.2015 und 02.2017
Biotronik ICD Implantation 03.2017
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EF 35%
Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#7Warum fängst du nicht einfach mal an.
Wenn du die Probezeit bestanden hast und bleiben willst, kannst du
dieses Detail doch immer noch klären.
(Ich habe 20 Urlaubstage und weil ich die Schwerbehinderung verschwiegen
habe gibt es auch keinen Zuschlag. Aber besser als Arbeitslos. )
LG
Kerstin
Long QT-Syndrom Typ 3
Wenn du die Probezeit bestanden hast und bleiben willst, kannst du
dieses Detail doch immer noch klären.
(Ich habe 20 Urlaubstage und weil ich die Schwerbehinderung verschwiegen
habe gibt es auch keinen Zuschlag. Aber besser als Arbeitslos. )
LG
Kerstin
Long QT-Syndrom Typ 3
Long QT Typ 3
Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#8das stimmt so nicht ganz:
Frag einfach in der Persoabteilung nach.
Die wenigsten haben 30 Tage oder mehr Urlaubsanspruch ;-)
____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
- es gilt immer der gesetzliche Anspruch - der hier nach Alter festgelegt ist.
- dann kommt der gesetzliche Anspruch der Schwerbehinderung dazu.
Frag einfach in der Persoabteilung nach.
Die wenigsten haben 30 Tage oder mehr Urlaubsanspruch ;-)
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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#9Beim mir war es so, dass es für einen GdB ab 50, 7 Tage laut Trifvertrag extra gab, also 30 + 7 , 37 Tage Urlaub.
LG difi51
____________________
04.04.2005 Herzinfarkt, seit Dezember 2016 ICD von Medtronic,
LG difi51
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04.04.2005 Herzinfarkt, seit Dezember 2016 ICD von Medtronic,
Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
#10Als Grundlage gilt Dein Arbeitsvertrag, der zählt. Darauf gibt es bei einer 5-Tage Woche 5 Tage extra.
Der Arbeitsvertrag hat als Grundlage entweder einen gültigen Tarifvertrag oder die gesetzliche Regelung. Wobei der Tarif- und natürlich auch der Arbeitsvertrag nicht schlechter stellen dürfen als die gesetzliche Regelung.
Wenn Dir also laut Arbeitsvertrag ohne Hinweis auf die Schwerbehinderung 20+10=30 zustehen, kommen da 5 drauf = 35.
Die gesetzliche Grundlage unterliegt KEINER Altersstaffelung! Das könnte in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung so sein, wobei diese nie unter die gesetzliche gehen dürfte, also nie unter 20 Tage.
LG
Majo
3 x TakoTsubo, 07.2014, 04.2015 und 02.2017
Biotronik ICD Implantation 03.2017
EF 35%
Der Arbeitsvertrag hat als Grundlage entweder einen gültigen Tarifvertrag oder die gesetzliche Regelung. Wobei der Tarif- und natürlich auch der Arbeitsvertrag nicht schlechter stellen dürfen als die gesetzliche Regelung.
Wenn Dir also laut Arbeitsvertrag ohne Hinweis auf die Schwerbehinderung 20+10=30 zustehen, kommen da 5 drauf = 35.
Die gesetzliche Grundlage unterliegt KEINER Altersstaffelung! Das könnte in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung so sein, wobei diese nie unter die gesetzliche gehen dürfte, also nie unter 20 Tage.
LG
Majo
3 x TakoTsubo, 07.2014, 04.2015 und 02.2017
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