Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#1
Hallo zusammen,

ich habe soeben einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen bei einer Firma, für die ich ab 01.09. arbeiten würde. Die Schwerbehinderung habe ich angesprochen, aber von den 5 Tagen extra sehe ich nichts...

Der Wortlaut:

"Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ZUSÄTZLICH (in fett) einen Urlaubsanspruch von 10 weiteren Urlaubstagen."

Kann ich bei dieser Formulierung noch irgendwas machen? Er gewährt mir ja schon 10 zusätzliche Tage...



= Don´t Panic! =

Grüße, Jan

DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II

Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#2
Er gewährt dir doch schon 10 Tage mehr,warum willst du nur 5 ?

oder verstehe ich das falsch ?

Es stehen dir gesetztlich 5 Urlaubstage extra zu. Gesetzlich gilt immer vor Vertraglich, wenn es zum Schaden des Arbeitnehmer ist. Hier gewährt er dir aber 10 mehr - also zum Vorteil für dich ?

Du kannst wenn du es willst, die Formulierung ändern lassen. Hin zu deinem Chef bzw der Personalabteilung. Die freuen sich oder es ist ein Test !


____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#3
Ich schätze, dass jeder Arbeitnehmer dort die 10 Tage extra bekommt. Ich bin es auch gewohnt, 30 Tage Urlaub zu haben und hatte wohl im Hinterkopf immer mit 35 gerechnet. So gesehen habe ich als Schwerbehinderter genausoviel Urlaub wie alle anderen dort auch. Aber wie gesagt, es ist nur eine Vermutung, dass dort alle die 30 Tage haben. In den Firmen, die ich bisher kenne, ist das eigentlich normal. Schlimm ist es jetzt nicht...



= Don´t Panic! =

Grüße, Jan

DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II

Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#4
Oder mal mit anderen Worten gefragt: Kann ein Arbeitgeber allen Mitarbeitern 30 Tage gewähren und wenn ein Schwerbehinderter kommt, dem nur 25 Tage gewähren und da dann die 5 Tage draufrechnen? Dann wäre die gesetzliche Regelung irgendwie sinnlos. Oder sie garantiert nur, dass man mindestens 25 Tage hat...



= Don´t Panic! =

Grüße, Jan

DCM, S-ICD (Boston Scientific) seit Dez 2015, EF 25, NYHA II

Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#5
Gibt es einen Tarifvertrag in dem Du nachsehen könntest?

Sprichst Du von einer 5-Tage Woche?

Generell ist es so, dass es diese 5 Tage für die Schwerbehinderung (bei 5-Tage-Woche) zusätzlich zum Arbeitsvertrag gibt!

LG
Majo



3 x TakoTsubo, 07.2014, 04.2015 und 02.2017
Biotronik ICD Implantation 03.2017
EF 35%

Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#7
Warum fängst du nicht einfach mal an.
Wenn du die Probezeit bestanden hast und bleiben willst, kannst du
dieses Detail doch immer noch klären.

(Ich habe 20 Urlaubstage und weil ich die Schwerbehinderung verschwiegen
habe gibt es auch keinen Zuschlag. Aber besser als Arbeitslos. )

LG
Kerstin



Long QT-Syndrom Typ 3
Long QT Typ 3

Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#8
das stimmt so nicht ganz:

  1. es gilt immer der gesetzliche Anspruch - der hier nach Alter festgelegt ist.

  2. dann kommt der gesetzliche Anspruch der Schwerbehinderung dazu.

Wenn der AG von sich aus mehr gewährt, als gesetzlich vorgeschrieben *top*


Frag einfach in der Persoabteilung nach.

Die wenigsten haben 30 Tage oder mehr Urlaubsanspruch ;-)



____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag

#10
Als Grundlage gilt Dein Arbeitsvertrag, der zählt. Darauf gibt es bei einer 5-Tage Woche 5 Tage extra.

Der Arbeitsvertrag hat als Grundlage entweder einen gültigen Tarifvertrag oder die gesetzliche Regelung. Wobei der Tarif- und natürlich auch der Arbeitsvertrag nicht schlechter stellen dürfen als die gesetzliche Regelung.

Wenn Dir also laut Arbeitsvertrag ohne Hinweis auf die Schwerbehinderung 20+10=30 zustehen, kommen da 5 drauf = 35.

Die gesetzliche Grundlage unterliegt KEINER Altersstaffelung! Das könnte in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung so sein, wobei diese nie unter die gesetzliche gehen dürfte, also nie unter 20 Tage.

LG
Majo



3 x TakoTsubo, 07.2014, 04.2015 und 02.2017
Biotronik ICD Implantation 03.2017
EF 35%
cron