Rechtliche Fragen zum Krankengeld

#1
Hallo,

heute bekam ich von der Krankenkasse Nachricht, dass mein Krankengeldanspruch bald ausläuft. Das versetzt mich jetzt in Unruhe, denn bislang dachte ich, es wären noch ein paar Monate.

Kennt sich jemand hier aus mit den Definitionen von "hinzugetretene Erkrankung" und "dieselbe Erkrankung"?

Der Fall ist nämlich so:

August 15 - Februar 16:
Krank mit Diagnose A. Hinzugetreten ist laut Krankenkasse die Diagnose "ventrikuläre Extrasystolie" (eigentlich erst im Dez. 15 diagnostiziert).

Seit Februar 16 (eine Woche wieder regulär gearbeitet): Krank mit Diagnose B (Herzinsuffizienz, V.a. Myokarditis).

Die Krankenkasse sagt, dadurch, dass die ventr. Extrasystolie zugetreten ist im ersten Zeitraum und das ähnlich ist wie die Diagnosen B, sei alles in einen Pott zu werfen (so hab ich es zumindest verstanden). Oder sehen die Diagnose A als Auslöser für alles?

Hatte jemand mal so einen Fall oder durchblickt dieses System rechtlich genau?

Ich hab ja jetzt doch ziemlich Angst, dass es in Richtung Rente geht, das muss doch noch nicht sein :-(. Aber Arbeiten kann ich mir gerade auch nicht wirklich vorstellen, zumindest nicht in der alten Art und Weise, obwohl es auch schon eine reduzierte Stundenzahl war.

Liebe Grüße,

Marie

Re: Rechtliche Fragen zum Krankengeld

#2
Die Kassen versuchen, Dich auszusteuern. Ich würde einen Termin beim VdK öder anderem Sozialverband machen - die arbeiten tagtäglich mit diesen Fällen und können beurteilen, ob sich ein Widerstand lohnt - oder im anderen Fall eben Deine Rente beantragen. Erfahrungsgemäß gibt es in solchen Fällen durch die Unterstützung des Sozialverbandes viel mehr "Einsicht" bei den Kassen und Behörden, da immer mit Klagen gerechnet werden muss....


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Rechtliche Fragen zum Krankengeld

#3
Das ist keine schlechte Idee mit dem VdK.
Da ich nächste Woche endlich zur Reha gehe, hoffe ich, dass sich der Sozialdienst dort auch mit soetwas auskennt. Je mehr ich darüber recherchiere, desto mehr scheint es, dass die Krankenkasse leider recht hat, da die Krankheiten wegen Überlappung eine Einheit bilden. Nun ja, da bleibt wohl nichts, als sich damit abzufinden und das weitere Procedere anzuleiern.

Re: Rechtliche Fragen zum Krankengeld

#4
Meinem Verständnis nach hast Du doch gearbeitet, bevor Du krank geschrieben wurdest. Dann kannnst Du dich wohl kurz vor Ablauf des Krankengeldes beim Arbeitsamt als "Arbeitssuchend" melden und hast noch einmal 78(??) Wochen Zeit, wieder fit zu werden. Wenn Du allerdings in dieser Zeit einen weiteren Reha-Antrag stellst und dieser sollte abgelehnt werden, dann kann man dich m.M. nach in Rente schicken.


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Wer kämpft, kann verlieren!
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Nur wer an Wunder glaubt kann das Unmögliche möglich machen.

Re: Rechtliche Fragen zum Krankengeld

#5
Ja, dazu wurde ich jetzt aufgefordert, mich arbeitssuchend zu melden. Bevor ich das mache hätte ich nur gerne geklärt, ob wirklich beide Krankheiten als "eins" zählen, oder ob sich Widerspruch lohnen könnte, was aber fast etwas unrealistisch erscheint.

Da ich jetzt gerade die Reha antrete, würde vermutlich eine zweite in näherer Zukunft abgelehnt. Aber es ist schonmal gut, dass man scheinbar nach dem Krankengeld nicht plötzlich vor dem Nichts steht. Ich würde ja auch selber gerne bald mal einen Plan haben, wie es weitergeht, von daher sollte es nicht so lange nötig sein, hoffentlich...

Re: Rechtliche Fragen zum Krankengeld

#6
Eine zweite Ablehnung muss nicht zwingend sein. Kommt darauf an, ob die Rentenversicherung eine weitere Besserung deiner Beschwerden und auch eine Wiederaaufnahme der Beschäftigung annimmt. Wenn nicht, dann eben Erwerbsunfähigkeitsrente.


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Re: Rechtliche Fragen zum Krankengeld

#7
Diagose A + B gehören leider in einen Topf und somit dürfen sie dich aussteuern.

Wäre B ein Beinbruch gewesen, ginge dies nicht !! (vereinfacht ausgedrückt)


Du darfst mich gern anschreiben !!


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !