Re: ICD geplant und neuer Job
Verfasst: 18. März 2015, 10:40
Hallo Teddy,
Du hast schon den richtigen Absatz gefunden. Nur Deine Interpretation ist falsch. Der Kernsatz darin lautet:
Aber Fakt ist: der Gesetzgeber verlangt die 3 Monate Fahrpause.
Ein Gesetzgeber spricht keine Empfehlungen aus! Der muss möglichst klare Regeln schaffen - für die dann trotzdem noch verbleibenden Interpretationsmöglichkeiten in den Texten (wie z.B. Deine) sind dann die Gerichte zuständig.
Und dazu noch eine kleine Anmerkung: Es könnte ja sein, das jemand meint: "Auch wenn mir mein Arzt die Empfehlung gegeben hat - wer solls Erfahren? Er hat ja Schweigepflicht." Das ist dünnes Eis. Die Hürde ist zwar sehr hoch, aber wenn es zwingend rechtfertigende Umstände gibt, darf er diese brechen - um Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Also wenn er z.B. sieht, dass der Defi-Patient, der heute morgen mit 5 Schocks und auf wackeligen Beinen in die Untersuchung kommt und anschließend in sein Auto steigt, darf er die Polizei alarmieren und auf die Fahruntauglichkeit hinweisen.
Wenn Du trotzdem berufsmäßig bei prophylaktischer Implantation Deinen 40-Tonner fahren willst/musst um Deine Brötchen zu verdienen, musst Du zur ärztlichen Fahrtauglichkeitsuntersuchung. Die Hürden sind aber auch hier angehoben worden, so dass Du da heutezutage kaum noch mit einem positiven Ergebnis rauskommst.
Gruss
Thorsten
Du hast schon den richtigen Absatz gefunden. Nur Deine Interpretation ist falsch. Der Kernsatz darin lautet:
- Zitat: Teddy
"... Nach entsprechender Erholung von dem operativen Eingriff (in der Regel etwa nach 3 Monaten) können die Betroffenen wieder risikolos Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 führen." |
Aber Fakt ist: der Gesetzgeber verlangt die 3 Monate Fahrpause.
Ein Gesetzgeber spricht keine Empfehlungen aus! Der muss möglichst klare Regeln schaffen - für die dann trotzdem noch verbleibenden Interpretationsmöglichkeiten in den Texten (wie z.B. Deine) sind dann die Gerichte zuständig.
Und dazu noch eine kleine Anmerkung: Es könnte ja sein, das jemand meint: "Auch wenn mir mein Arzt die Empfehlung gegeben hat - wer solls Erfahren? Er hat ja Schweigepflicht." Das ist dünnes Eis. Die Hürde ist zwar sehr hoch, aber wenn es zwingend rechtfertigende Umstände gibt, darf er diese brechen - um Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Also wenn er z.B. sieht, dass der Defi-Patient, der heute morgen mit 5 Schocks und auf wackeligen Beinen in die Untersuchung kommt und anschließend in sein Auto steigt, darf er die Polizei alarmieren und auf die Fahruntauglichkeit hinweisen.
- Zitat: Teddy
Dies betrifft natürlich nur Privatfahrten! Eine Tätigkeit im Außendienst, wie vom TO angesprochen fällt da sicher nicht drunter. |
Wenn Du trotzdem berufsmäßig bei prophylaktischer Implantation Deinen 40-Tonner fahren willst/musst um Deine Brötchen zu verdienen, musst Du zur ärztlichen Fahrtauglichkeitsuntersuchung. Die Hürden sind aber auch hier angehoben worden, so dass Du da heutezutage kaum noch mit einem positiven Ergebnis rauskommst.
Gruss
Thorsten