ICD geplant und neuer Job

#1
Hallo, bin neu hier und gleich die erste Frage:
Mitte Mai soll mir zur Vorbeugung ein Defi implantiert werden, habe aber zum 01.07 einen neuen Job im Außendienst(Vertrieb) in Aussicht.
Im Bewerbungsgespräch habe ich nichts von meiner DCM erzählt, danach hatte ich Vorhofflimmern und der Arzt meinte, er muss rein!
Kann ich den Job vergessen oder wie soll ich mich verhalten?
Muss ich den Einbau melden?
Wer weiß Rat?

Re: ICD geplant und neuer Job

#2
Hallo Kriss,

also erst einmal Herzlich Willkommen im Forum.

Deine Frage kann ich nur mit einem jein beantworten.
Generell darst Du im Außendienst tätig sein, solange es Deine Krankheit zu lässt. Allerdings hast Du nach der Defi - Inplantation erstmal ein generelles Fahrverbot von 3 Monaten. Auch wenn er nur prophylaktisch eingebaut wird. Nach einer Schockabgabe grundsätzlich 6 Monate Fahrverbot.
Ich weis das klingt hart, gerade für Menschen die damit Ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Aber leider kann ich Dir da weder zu noch abraten.
Ich wünsche Dir viel Kraft bei Deiner Entscheidung und alles gute.

Beste Grüße,
Sabine

P.S. Nur noch ein kleiner Hinweis von mir an alle Leser zu den mir geschriebenen Fahrverboten.
Meine Erkenntis habe ich aus einen von mir gehörten Vortrag auf einer Veranstaltung. Dort gab es interessante Informationen von einem Rechtsmediziner, Verkehrspsychologen, einen Rechtsanwalt und einer Sachbearbeiterin aus dem Verkehrsdezernat.



Schau in die Augen deiner Kinder und du weißt für wen du kämpfst und lebst!(von mir;-) )

Re: ICD geplant und neuer Job

#3
Hallo Kriss,
ich kann Sabine nur zustimmen bzw. ihr geschriebenes dahingehend erweitern, das für das Fahrverbot von 3 Monaten (Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen - darüber geht für Defi-Träger gar nichts mehr), auch bei prophylaktischer Implantation, der Gesetzgeber letztes Jahr dieses als neue Richtlinie in seinen "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" definiert hat. Hier werden nun auch namentlich ICD-Träger angesprochen. Diese Richtlinien sind juristisch bindend. Es gibt zwar auch medizinische Leitlinien bezüglich der Fahrtauglichkeit von Defi-Trägern, die sich von den Vorgenannten etwas unterscheiden, diese sind aber nur eine Empfehlung der Ärzteschaft und nicht rechtlich bindend.

Das eigentlich entscheidende ist aber Deine Herzkrankheit: Ohne Defi darfst Du gar kein Auto mehr fahren!!!! Erst durch die Überwachungsmöglichkeit des Defis für Deine Herzfunktion erlaubt Dir der Gesetzgeber das Autofahren wieder. Das heisst im Endeffekt sogar, dass Du Dir den Defi implantieren lassen musst um Deinen Job überhaupt antreten zu können!

Dein Arzt muss Dich auf das Fahrverbot hinweisen und Du bist als eigenständiger Bürger für eventuelle Folgen bei Nichtbeachtung selbstverständlich verantwortlich. Auch wenn Dich Dein Arzt nicht darauf hinweist, ist es des Bürgers Pflicht sich über seine neuen Lebensumstände schlau zu machen und sich danach zu richten. Ein Schild umhängen, auf dem steht, dass Du Defi-Träger bist, muss Du aber natürlich nicht - und es obliegt Deiner Verantwortung in wie weit Du Dich ans 3 monatige Fahrverbot nach dem Motto "Was wer nicht weis, macht ihn nicht ..." hälst. Sollte in dieser Zeit allerdings etwas passieren und es kommt raus, dass Du Defi-Träger im Fahrverbot bist, kann Deine Versicherung oder die Deines Arbeitgebers eine Haftung ablehnen.

Da der Defi bei Dir nur vorsichtshalber implantiert wird, geht der Gesetzgeber nicht davon aus das Deine Fahrtauglichkeit danach dauerhaft eingeschränkt ist. Demnach steht Deiner zukünftigen Tätigkeit in dem Job nach diesen 3 Monaten nichts im Wege - wenn Deine DCM stabil bleibt, sich vielleicht sogar wieder verbessert bzw. solange Du Schockfrei bleibst. Alles weitere bestimmen dann die Ergebnisse der Defi-Kontrollen zu denen Du alle 6 Monate verpflichtet bist!

Nach der Defi-Implantation steht Dir auch der Schwerbehindertenstatus zu. GdB 50 Minimum. Ob Du ihn beantragst entscheidest Du allein, wenn ja musst Du auch dann Deinen Arbeitgeber darüber nicht informieren. Du kannst Dich dann aber später darauf auch nicht mehr berufen. Das könnte Ärger geben und Du im Extremfall dann sogar gekündigt werden.

Gruß

Thorsten

Re: ICD geplant und neuer Job

#4
Hallo kriss,

spreche doch offen mit deinem zukünftigen Arbeitgeber über die Defi Implantation.Da dir der Defi zur Vorbeugung eingesetzt wird,bist du ja auch nicht eingeschränkt in deiner Arbeitsleistung.Eventuell hat dein AG sogar finanzielle Vorteile davon wenn er dich einstellt,du bist schließlich schwerbehindert.

Wenn alles klar ist mit deinem AG,dann kannst du versuchen den OP Termin vorzuverlegen.

Gruß Reiner

Re: ICD geplant und neuer Job

#5
Hallo und vielen Dank für eure Antworten.
Ja, es ist schwer in einer Außentätigkeit mit Defi zu arbeiten.
Vor allem, wenn die Angst eines 6 monatigen Fahrverbots im Kopf herumschwirrt.
Dazu noch in einer neuen Firma, ohne Erfahrungen was für ein Betriebsklima herrscht bzw. wie der Chef tickt....
Werde daher von mir aus absagen und mir eine Tätigkeit suchen, wo ich
mit dem Bus alles erreichen kann.
Zum Glück fahren hier in Lübeck die Busse regelmäßig und ich wohne ja nicht auf dem Land.
Vernunft und Gesundheit müssen einfach im Vordergrund stehen!
Gruß
Kriss

Re: ICD geplant und neuer Job

#6
    Zitat: kriss65
    Ja, es ist schwer in einer Außentätigkeit mit Defi zu arbeiten.
    Vor allem, wenn die Angst eines 6 monatigen Fahrverbots im Kopf herumschwirrt.
Ach was,dir schwirrt nur jetzt der Kopf weil das alles so plötzlich kommt.Mir ist es nicht anders gegangen,und ich war schwer erkrankt,der Defi kam bei mir nur noch als "Sahnehäubchen" oben auf.
Wenn der Defi nicht schockt,dann verblassen die Gedanken an ein mögliches Fahrverbot mit der Zeit und man macht sich immer weniger Gedanken darüber.

Seh doch deinen eventuellen neuen Job als Herausforderung,und Möglichkeit der Ablenkung.Bestimme dein Leben selbst,und lass es nicht durch den Defi bestimmen.Ich würde es an deiner Stelle versuchen,wenn es doch nicht geht kannst du immer noch absagen.

Gruß Reiner

Re: ICD geplant und neuer Job

#7
Wegen des Fahrverbots würde ich nochmal nachhaken. Ich bekam meinen Defi Mitte September auch prophyaktisch und mir wurde ausdrücklich gesagt, ich könne sofort wieder Auto fahren.
Ein Fahrverbot wurde bei mir verneint.


____________________
Lieber Gruß von "Teddy" Andreas
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Myokardvorderwandinfarkt 7/2014, MRT-fähiger Einkammer-Defi 09/2014, EF 39%
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Re: ICD geplant und neuer Job

#8
Hallo Teddy,

das ist das Problem Teddy. Viele Ärzte informieren sich nicht genug über die gesetzlichen Richtlinien. Daher könnte dem Arzt sogar eine Mitschuld ausgesprochen werden, wenn während des gesetzlichen Fahrverbotes etwas passiert.
Ich denke Thorsten hat es oben sehr deutlich geschrieben. Es geht nichts über die gesetzlichen Richlinien.

Beste Grüße Sabine



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Re: ICD geplant und neuer Job

#9
Hi Teddy,
    Zitat: Teddy
    Wegen des Fahrverbots würde ich nochmal nachhaken. Ich bekam meinen Defi Mitte September auch prophyaktisch und mir wurde ausdrücklich gesagt, ich könne sofort wieder Auto fahren.
    Ein Fahrverbot wurde bei mir verneint.
Wie Sabine schon schreibt: da gibts nichts nachzuhaken. Der Gesetzgeber hat hier eindeutige Vorschriften erlassen und die sind nicht verhandelbar. Wenn Dein Arzt anderer Meinung ist, ist das gut und schön - aber vollkommen irrelevant. Lass es Dir trotzdem schriftlich geben. Wenn was passiert bekommt der dann, neben Dir, noch eine Mitschuld.


Kriss,
mach es, wie Reiner 111 es vorschlägt und red mit Deinem Arbeitgeber bevor Du hinschmeisst. Vielleicht sieht er es gar nicht so eng :-)


Gruß

Thorsten



Re: ICD geplant und neuer Job

#10
Hallo Sabine,
hallo Thorsten,

ich möchte eure Kompetenz auf diesem Gebiet keineswegs anzweifeln, aber ich bin eben so gestrickt, dass ich mich gerne über solche Dinge schlau mache, wenn ich unsicher bin.

Ich habe also nach den von dir, Thorsten, angeführten Begutachtungsleitlinien gegoogelt und bin dabei auf folgenden Passus gestossen:

"Bei Patienten der Kategorie I besteht keine Einschränkung der Fahrerlaubnis, da das Risiko einer ICD-Entladung mit relevanter hämodynamischer Beeinträchtigung bei dieser Patientengruppe (prophylaktische Implantation) als gering eingestuft wird. Nach entsprechender Erholung von dem operativen Eingriff (in der Regel etwa nach 3 Monaten) können die Betroffenen wieder risikolos Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 führen."

Dem entnehme ich, dass kein Fahrverbot ausgesprochen wird, sondern lediglich eine Empfehlung, die Erholung von der Operation abzuwarten.

Dies betrifft natürlich nur Privatfahrten! Eine Tätigkeit im Außendienst, wie vom TO angesprochen fällt da sicher nicht drunter.

Von daher, denke ich, muss ich im Nachgang in MEINEM Fall keine Bedenken haben, gesetzwidrig Auto gefahren zu sein....bin aber froh, dass die 6 Monate nun eh um sind und ich noch nicht in die Situation kam, dass der Defi hätte reagieren müssen.


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Lieber Gruß von "Teddy" Andreas
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Myokardvorderwandinfarkt 7/2014, MRT-fähiger Einkammer-Defi 09/2014, EF 39%
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